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Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Bibliographic data

fullscreen: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Monograph

Identifikator:
100669000X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18753
Document type:
Monograph
Title:
Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
Place of publication:
Halle a.S.
Publisher:
Carl Marhold Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (X, 70, 441 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Allgemeine Vorbemerkungen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
  • Title page
  • Contents
  • I. Allgemeine Vorbemerkungen
  • II. Charakter und Entwicklung der "Deutschen Ehrentafel"
  • III. Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege
  • IV. Ergebnisse und Schlußbemerkungen
  • [Beiträge]

Full text

Allgemeine Vorbemerkungen. 
3 
bis 1911 betrugen die „sonstigen Leistungen“ der Krankenkassen 74,4 Mill. M„ in demselben 
Zeitraum wurden in der Unfallversicherung für Heilanstaltspflege 77,5 Mill. M. und für das 
Heilverfahren 52 Mill. M. aufgewendet, in der Invalidenversicherung bezifferte sich von 
1891—1911 der Aufwand für Heilverfahren auf 183,9 Mill. M. 
Dieselbe anregende Bedeutung ist den Wirkungen beizumessen, die aus der Anlage 
der Kapitalien der Organe der deutschen Arbeiterversicherung entsprungen sind. Ihr 
angesammeltes Gesamtvermögen belief sich Ende 1911 auf 2659984300 M., hiervon 
betrug das der Krankenversicherung 335 149 300 M., der Unfallversicherung 565 472 900 M., 
der Invalidenversicherung 1 759 362 xoo M. 
Nur hinsichtlich der Invalidenversicherung wollen wir hier bemerken, daß Ende 1911 
von vorgenanntem Betrage für gemeinnützige Zwecke 1022802746 M. angelegt 
waren, und zwar 546 364 057 M. für Heilanstalten, Erholungs- und Genesungsheime usw., 
362207996 M. für gesunde Arbeiterwohnungen, 114230693 M. für landwirtschaftlichen 
Kredit und 736 559 329 M. für sonstige gemeinnützige Zwecke. 
Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, daß die in der Arbeiterversicherung angestellten 
berufsmäßig und ehrenamtlich wirkenden Personen, z. B. die Ärzte, die Mitglieder der 
Schiedsgerichte, das Personal der zahlreichen Anstalten usw. eine erhebliche Kopfzahl 
ausmachen. Es ist ganz zweifellos, daß alle diese Personen nicht nur für sich von dem Wert 
und den Aufgaben der sozialen Fürsorge durchdrungen sind, sondern daß sie auch auf ihre 
engere und weitere Umgebung z. B. durch Vorträge, Abhaltung von Kursen, durch hygie 
nische Lebensführung einen Einfluß ausüben, der der allgemeinen Auffassung von den 
sozialen Fürsorgepflichten zugute kommt. 
Die im vorstehenden, zum Teil zahlenmäßig, skizzierten Einwirkungen der gesetz 
lichen Arbeiterversicherung verstärken sich noch dadurch, daß die deutsche Arbeitgeber 
welt nie und nirgends das Bestreben gezeigt hat, die ihr seit 1884 auf erlegten gesetzlichen 
Lasten auf die Arbeiter, etwa durch Lohnkürzungen abzuwälzen oder sonst durch ihre Organe 
Unzufriedenheit und Mißstimmung über diese Lasten zu äußern. Im Gegenteil, die Arbeits 
löhne sind trotz dieser Belastung im letzten Vierteljahrhundert derart gestiegen, wie kaum 
in einer vorhergehenden gleichlangen Zeitperiode. Natürlich muß man zur Beurteilung 
dieser Erscheinung die Gesamtentwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Betracht 
ziehen. 
Als Beweismaterial dafür, wie sehr im Laufe des letzten Vierteljahrhunderts die An 
schauungen über Art und Grenzen der sozialen Fürsorge sich „verbessert“ haben, 
kann man die Inhaltsverzeichnisse der Gesetzsammlungen des Reichs und der Einzelstaaten, 
sowie die der Verhandlungen der Parlaments-und Verwaltungskörperschaften anführen. Aber 
auch ein Blick in die Haushaltpläne und Verwaltungsberichte der größeren und mittleren 
Stadtverwaltungen ist in dieser Beziehung sehr lehrreich. Wir denken dabei nicht an die 
jenigen Positionen, welche die staatlichen und gemeindlichen Betriebsstätten betreffen, 
sondern an diejenigen, für die allgemeine soziale Fürsorge. Wo fand man früher unter 
den Ausgabeposten, die heutzutage wenigstens bei größeren Gemeinden als selbstverständ 
lich gelten, solche für Säuglingsfürsorge, Säuglingsheime, Milchküchen, Mütterberatung, 
Generalvormundschaft, Fürsorgeerziehung, Kinderhorte, Trinkerfürsorge, Ferienheime, 
Tuberkulosenfürsorge, Obdachlosenfürsorge, Naturalverpflegung, Rechtsauskunft, Arbeits 
losenversicherung, Volksbibliotheken, Lesehallen, Bildungsvorträge, Schwimm- und Bade 
anstalten, Kinderspielplätze, Kleingärten, Volksparks, Spiele und Sport, Berufsberatung, 
Jugendpflege, schulärztliche Untersuchung, Schulkinderspeisung, Rettungswesen, Klein 
wohnungsfürsorge, Desinfektionsanlagen, Beschaffung billiger Lebensmittel usw. usw. 
Heute gilt es als selbstverständlich, daß Betriebs- und Verwaltungsbeamte über ein 
beträchtliches sozialpolitisches Wissen verfügen müssen, daß sie, um in dieser Be 
ziehung auf dem laufenden zu bleiben, Kurse besuchen, sich an Informationsreisen be 
teiligen usw.
	        

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Die Freiwilligen Sozialen Fürsorge- U. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel U. Industrie Im Deutschen Reiche. Carl Marhold Verlagsbuchhandlung, 1913.
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