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Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Bibliographic data

fullscreen: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Monograph

Identifikator:
100669000X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18753
Document type:
Monograph
Title:
Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
Place of publication:
Halle a.S.
Publisher:
Carl Marhold Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (X, 70, 441 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
[Beiträge]
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
  • Title page
  • Contents
  • I. Allgemeine Vorbemerkungen
  • II. Charakter und Entwicklung der "Deutschen Ehrentafel"
  • III. Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege
  • IV. Ergebnisse und Schlußbemerkungen
  • [Beiträge]

Full text

9 8* 
Deutsche Gold- u. Silber-Scheideanstalt 
vorm. Roeßler, Frankfurt a. M. 
Der Charakter der Wohlfahrtseinrichtungen der Deutschen Gold- und Silber-Scheide 
anstalt vorm. Roeßler wird dadurch bestimmt, daß diese Gesellschaft in ihrem Stammsitz 
Frankfurt a. M. nur einen verhältnismäßig geringen Arbeiterstand von etwa 250 Mann 
neben einem nahezu gleich hohen Bestand an kaufmännischen und technischen Beamten 
beschäftigt. Umfangreiche Einrichtungen, wie sie andere große industrielle Werke be 
sitzen, konnten daher hier nicht in Frage kommen. Insbesondere war auch für die Errich 
tung von Arbeiterwohnungen keine Gelegenheit gegeben. Dagegen hat sich die Gesellschaft 
die Förderung des Wohles ihrer Angestellten nach zwei Richtungen besonders angelegen 
sein lassen. 
Schon vor dem Inslebentreten der reichsgesetzlichen Arbeiterversicherung hatte die 
Deutsche Gold- und Silber-Scheideanstalt im Jahre 1885 einen 
PENSIONSFONDS zur Fürsorge für invalidwerdende Beamte und Arbeiter und zur 
Versorgung der Hinterbliebenen derselben gegründet. Bis zum Jahre 1908 war infolge 
Zuwendung der Gesellschaft dieser Fonds auf 1 150000 M. angewachsen. In diesem Jahre 
wurde, den Wünschen der Beamtenschaft folgend, eine 
SELBSTÄNDIGE BEAMTENPENSIONSKASSE gegründet, zu deren Grundlage 550 000 M. 
von dem Pensionsfonds abgezweigt wurden. Für die Arbeiter besteht der 
PENSIONSFONDS OHNE BEITRAGSPFLICHT weiter und hat sich bis zum 1. April 
1912 wieder auf 750 000 M. erhöht. Er gewährt im Invalidenfalle Renten je nach Dienst 
alter bis zu 75 % des zuletzt bezogenen Lohnes und ein entsprechendes Ruhegehalt nach 
erreichtem 65. Lebensjahr bzw. vollendetem 40. Dienstjahr. Die Witwe erhält 50 %, un 
mündige Kinder je 10%, Vollwaisen je 33%% der eventuellen Rente des verstorbenen 
Vaters. Die reichsgesetzlichen Renten kommen in Abzug. 
BEAMTENPENSIONSKASSE. Die im Jahre 1908 gegründete Beamtenpensionskasse hat 
im J ahre 1912 infolge des Inslebentretens der Angestelltenversicherung eine weitgehende Statu 
tenänderung vorgenommen und die Form einer Zulagekasse angenommen. Die Beamten 
zahlen unter Einrechnung der Beiträge an die Reichsversicherungsanstalt durchschnitt 
lich 4% ihres Einkommens, die Gesellschaft das 1 % fache dieser Beträge. Die Renten 
berechtigung beginnt nach einer fünfjährigen Karenzzeit und ist mit 3600 M. nach oben 
begrenzt. Durch weitere Zuwendungen der Firma ist das Vermögen der Kasse auf 1 740 000 M. 
per 31. Dezember 1912 angewachsen. 
UNTERSTÜTZUNGSFONDS. Neben dem Arbeiterpensionsfonds und der Pensionskasse 
verfügt die Firma über einen Unterstützungsfonds von 325 000 M., aus welchem Arbeitern 
und Beamten für sich und ihre Familien Zulagen in Krankheits- und anderen Notfällen 
gegeben oder auch Darlehen gewährt werden. Insbesondere sind auch aus diesem Fonds 
Beamten und Arbeitern zweitstellige Hypotheken zur Erleichterung der Erwerbung eines 
eigenen Hauses gegeben worden. 
Die Gesellschaft war von jeher bestrebt, für ihre Beamten und Arbeiter möglichst 
günstige Arbeitsbedingungen in wirtschaftlicher und hygienischer Hinsicht zu schaffen. 
So besteht seit dem Jahre 1884 in ihren Betrieben und Bureaus der achtstündige Arbeitstag. 
Trotz der kurzen Arbeitszeit sind Gehälter und Löhne zum mindesten den in anderen gleich 
artigen Betrieben für längere Arbeitszeit gezahlten gleich. Die Durchführung der sog. 
englischen Arbeitszeit mit einer nur kurzen Mittagspause erfordert, daß Beamten und Ar 
beitern ein gutes Mittagsessen zur Hälfte der wirklichen Selbstkosten abgegeben 
wird. Beamte und Arbeiter erhalten jährlich 
URLAUB unter Fortzahlung des Gehaltes oder Lohnes.
	        

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Die Freiwilligen Sozialen Fürsorge- U. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel U. Industrie Im Deutschen Reiche. Carl Marhold Verlagsbuchhandlung, 1913.
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