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Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Bibliographic data

fullscreen: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Monograph

Identifikator:
100669000X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18753
Document type:
Monograph
Title:
Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
Place of publication:
Halle a.S.
Publisher:
Carl Marhold Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (X, 70, 441 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
[Beiträge]
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
  • Title page
  • Contents
  • I. Allgemeine Vorbemerkungen
  • II. Charakter und Entwicklung der "Deutschen Ehrentafel"
  • III. Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege
  • IV. Ergebnisse und Schlußbemerkungen
  • [Beiträge]

Full text

Neckarsulmer Fahrzeugwerke A.-G., Neckarsulm. 257* 
in den Werken hinter sich haben, auf Kosten der Firma in eine Lebensversicherung in der 
Höhe von 1000 M. aufgenommen werden. 
Nach 25 jähriger Tätigkeit bei der Firma wird eine ansehnliche Geldprämie nebst Diplom 
überreicht. 
Es zeugt jedenfalls von einem guten Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeit 
nehmer, daß bereits viele Dutzende von Arbeitern im Genuß vorstehender Lebensversiche 
rung sind und daß auch eine Anzahl Leute eine mehr als 25 jährige unausgesetzte Tätigkeit 
hinter sich haben. Es wird ständig dafür Sorge getragen, daß die zu diesen Zwecken vor 
gesehenen Fonds vermehrt werden, um noch eine vorteilhaftere Abstufung oder Höhe dieser 
Altersprämien herbeiführen zu können. 
URLAUB. Sämtliche Arbeiter erhalten mit 10—14 Dienstjahren 2, mit 15—19 Dienst 
jahren 3 und mit über 20 Dienstjahren 5 Werktage Urlaub, für welche Zeit die betreffenden 
Leute die volle Arbeitszeit nach ihrem Stundenlohn bezahlt erhalten. 
Die jährliche Urlaubsdauer für jeden einzelnen Beamten nach einjähriger Tätigkeit ist 
nach bestimmten Grundsätzen genau geregelt und bewegt sich zwischen 6 und 18 Arbeitstagen. 
NECKARSTEG. Die vor mehreren Jahren vollführte Erstellung dieses Steges war für 
eine überaus große Anzahl der in Ortschaften jenseits des Neckars wohnenden Arbeiter 
die Erfüllung eines seit langen Jahren gehegten Wunsches. Abgesehen von der zu jeder 
Tages- oder Nachtzeit möglichen bequemen Überschreitung des Neckars, sparen sich die 
Leute die frühere Gebühr durch Überführung mittels einer Fähre, die namentlich bei Hoch 
wasser oder zur kalten Jahreszeit nicht zu den Annehmlichkeiten gehörte. Zu der Erstellung 
dieses Stegs hat die Firma einen erheblichen Teil der Baukosten auf sich genommen. 
ARBEITERAUSSCHUSS. Zum Zwecke der Erhaltung und Förderung des guten Ein 
vernehmens zwischen der Fabrikleitung und dem Arbeitnehmer besteht ein Arbeiterausschuß 
mit beratenden Befugnissen. Der Arbeiterausschuß setzt sich aus Vertretern der einzelnen 
Werkstattabteilungen je nach Größe derselben zusammen. Die Vertreter werden jeweils auf 
ein Jahr gewählt und erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit ge 
bundenen Listen. Sie vollzieht sich in geheimer Abstimmung und dürfen nur volljährige 
Arbeiter, welche jedoch mindestens 4 Wochen im Geschäft sein müssen, wählen. 
Der Arbeiterausschuß hat die Aufgabe, über alle ihm von der Firma vorgelegten Fra 
gen des Arbeiterinteresses sich zu äußern, allgemeine Wünsche und Beschwerden der Ar 
beiter mit den nötigen Begründungen und Beweisen der Firma vorzutragen, Streitigkeiten 
der Arbeiter untereinander zu schlichten, sofern er von den Betreffenden angerufen wird 
usw. usw. Den Ausschußmitgliedern wird die für die Verhandlungen mit der Werkstatt 
leitung bzw. Direktion aufgewendete Zeit mit dem Stundenlohn vergütet. 
KAUFMANNSERHOLUNGSHEIME. Um Kranken oder erholungsbedürftigen kauf 
männischen Angestellten zur Durchführung einer bestimmten Kur eine Sommerfrische 
oder einen Kurort aufzusuchen zu ermöglichen, hat sich die Deutsche Gesellschaft für 
Kaufmannserholungsheime e. V. konstituiert, welche sich die überaus lobenswerte und 
dankenswerte Aufgabe gestellt hat, an geeigneten Punkten Deutschlands Kaufmannser 
holungsheime zu erstellen. Den von dieser Gesellschaft ergangenen Aufrufen haben sich 
auch die Werke sofort angeschlossen, indem sie einen Betrag von 5000 M. stifteten, wogegen 
50 kostenfreie Verpflegungstage pro Jahr von den Beamten der Firma beansprucht werden 
können; es ist also die Möglichkeit gegeben, kranke oder erholungsbedürftige Kaufleute 
kostenlos oder zu verhältnismäßig sehr billigem Gelde in den Genuß einer ihrer Krankheit 
entsprechenden Kur zu setzen, da selbst für die Eisenbahnfahrt zum und vom Ort des Er 
holungsheimes große Fahrpreisermäßigung erlangt werden können. 
Solche Erholungsheime sind bis jetzt in Traunstein, Wiesbaden, Salzhausen (Ober 
hessen) erstanden und in Misdroy a. d. Ostsee in Ausführung begriffen. 
*17
	        

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Die Freiwilligen Sozialen Fürsorge- U. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel U. Industrie Im Deutschen Reiche. Carl Marhold Verlagsbuchhandlung, 1913.
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