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Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Bibliographic data

fullscreen: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Monograph

Identifikator:
100669000X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18753
Document type:
Monograph
Title:
Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
Place of publication:
Halle a.S.
Publisher:
Carl Marhold Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (X, 70, 441 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
  • Title page
  • Contents
  • I. Allgemeine Vorbemerkungen
  • II. Charakter und Entwicklung der "Deutschen Ehrentafel"
  • III. Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege
  • IV. Ergebnisse und Schlußbemerkungen
  • [Beiträge]

Full text

24 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 
— Die Chemischen Werke von Henkel & Co. in Düsseldorf haben drei Spielplätze 
mit Turngeräten, je einen für ihre männlichen, weiblichen und jugendlichen Arbeiter zur 
Verfügung gestellt. — Bei W. Spindler in Spindlersfeld gehört namentlich auch der 
Ruderverein zu den beliebtesten Sportgelegenheiten. Bei der Firma Knape & Würk, 
Schokoladenfabrik, Leipzig, haben die Sommerfestezu beliebten Familienfesten sich 
ausgestaltet. 
Die Erteilung von Urlaub an Angestellte und Arbeiter gehört zu den neuzeit 
lichen gesundheitlichen Wohlfahrtseinrichtungen, die sich unverhältnismäßig schnell 
Bahn gebrochen haben. 
Es sind in dieser Richtung namentlich die großstädtischen Betriebswerke vorangegangen. 
Nach dem „Kommunalen Jahrbuch“ für 1912/13 {Jena, Fischer) gewähren zurzeit 
265 Stadtgemeinden in Deutschland regelmäßigen Urlaub an ihre Arbeiter, von 2 Tagen 
bis zur Ausdehnung auf 14 Tage. 
Es liegen außer der bereits 1901 von der Reichsregierung veranstalteten Erhebung 
über die Arbeitszeit der Gehilfen und Lehrlinge, welche auch die Urlaubsgewährung 
mit umfaßte (Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik, Berlin 1902), und außer 
den bezüglichen Tabellen des „Kommunalen Jahrbuchs“ noch einige Erhebungen neuester 
Zeit über diese Wohlfahrtseinrichtung vor. Von diesen beruht die eine auf einer vom Ver 
band der Gemeinde- und Staatsarbeiter am 1. April 1912 vorgenommenen Zählung, deren 
Resultate in der Schrift: „Die Arbeiterfürsorge in den Gemeindebetrieben“, 
Berlin 1912, veröffentlicht sind. Diese Erhebung weist nach, daß 225 Gemeinden unter 
Fortzahlung des Lohnes ihren Arbeitern Sommerurlaub gewähren. •— Auch der deutsche 
Metallarbeiterverband hat eine Erhebung über den Arbeiterurlaub in der Metall 
industrie durchgeführt und veröffentlicht (Stuttgart, Schlicke, 1913) (36 S.). — Eine 
weitere Erhebung wurde auf Grund eines Beschlusses der „Internationalen Vereinigung 
für gesetzlichen Arbeiterschutz“ vom Bureau für Sozialpolitik der deutschen Sektion dieser 
Vereinigung durch das Bureaumitglied Dr. Ludwig Heyde ausgeführt, deren Ergeb 
nisse in der Schrift: „Urlaub für Arbeiter und Angestellte in Deutschland“ 
(München und Leipzig 1912, Duncker & Humblot) veröffentlicht worden sind. 
Die Einrichtung der Arbeitszeit kann unter Umständen als eine Ergänzung der 
Urlaubserteilung gelten, weil z. B. eine kürzere oder sogenannte „durchgehende“ Arbeits 
zeit den Angestellten und Arbeitern für Erholungs-, also für gesundheitliche Zwecke, Zeit übrig 
läßt. So ermöglicht beispielsweise bei den Chemischen Werken Henkel & Co. in 
Düsseldorf die durchgehende Arbeitszeit den Bureauschluß um 4y 2 Uhr. — Bei der Firma 
Kathreiners Malzkaffee-Fabriken, Berlin, dauert die tägliche Arbeitszeit der An 
gestellten nur7V 2 Stunden. — Die „Sarotti“-Chocoladen-Industrie, A.-G., Berlin, 
macht Propaganda für gesetzliche Einführung einer sog. „Sommerzeit“ und hat für 
eine entsprechende Petition an den Reichstag bereits 80000 Unterschriften gesammelt. 
— Viele Arbeitgeber gewähren den Arbeiterurlaub nicht nur unter Fortbezahlung des 
Lohnes, sondern sie geben zum Lohne noch einen Urlaubszuschuß, da doch die Ausführung 
einer Erholungsreise oder eines Erholungsaufenthaltes auf dem Lande mit besonderen Aus 
gaben verknüpft ist. 
Der Umstand, daß in sehr vielen Fällen die Tarifverträge und die Arbeitsord 
nungen ausdrücklich die Urlaubsskala für die Arbeiter feststellen, beweist, wie sehr die 
Urlaubserteilung an die Werksgenossen als eine Ehrenpflicht der deutschen Arbeitgeber 
betrachtet wird. 
Bei Aufzählung einiger Beispiele von Urlaubsgewährungen an Arbeiter ist zu er 
wähnen, daß die Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co. in Leverkusen im 
Jahre 1911 3013 Arbeiter mit 10 087 Tagen und mit Urlaubslöhnen im Betrage von 58 437 M. 
beurlaubten. In diesem Betrage ist der Lohn und ein 15 proz. Zuschlag zu demselben als 
„Urlaubszulage“ enthalten. Im Jahre 1912 hat die Firma vier große möblierte Ferien-
	        

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Die Freiwilligen Sozialen Fürsorge- U. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel U. Industrie Im Deutschen Reiche. Carl Marhold Verlagsbuchhandlung, 1913.
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