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Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Bibliographic data

fullscreen: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Monograph

Identifikator:
100669000X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18753
Document type:
Monograph
Title:
Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
Place of publication:
Halle a.S.
Publisher:
Carl Marhold Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (X, 70, 441 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
[Beiträge]
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
  • Title page
  • Contents
  • I. Allgemeine Vorbemerkungen
  • II. Charakter und Entwicklung der "Deutschen Ehrentafel"
  • III. Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege
  • IV. Ergebnisse und Schlußbemerkungen
  • [Beiträge]

Full text

3 o8* 
Schoeller’sche und Eitorfer Kammgarn 
spinnerei A.-G., Eitorf a. d. Sieg. 
MÄDCHENHEIM. Im Jahre 1893 gründete das Unternehmen in Eitorf ein Mädchen 
heim, in dem durchschnittlich 120 Mädchen wohnen. Das Mädchenheim ist ausgestattet 
mit Zentralheizung und Badeeinrichtung zu unentgeltlicher Benutzung. Der Preis für 
Logis und Beköstigung beträgt 45 Pfg. pro Tag. Letztere besteht aus Frühstück, Mittagessen 
— Fleisch mit Gemüse und Kartoffeln —, Vesper und Abendbrot. Die Mädchen erhalten 
alle 14 Tage freie Eisenbahnfahrt in ihre Heimat. Wöchentlich findet zweimal 
HANDARBEITSUNTERRICHT unentgeltlich statt. Alljährlich werden auf Ge 
schäftskosten gemeinschaftliche 
AUSFLÜGE UND CHRISTBESCHERUNGEN veranstaltet. Allen Arbeiterinnen des 
Unternehmens, welche auf eine Dienstzeit von mindestens 5 Jahren zurückblicken, wird 
in der 
GEMEINDEKOCHSCHULE auf Wunsch Unterricht erteilt. Für die Kosten kommt 
die Firma auf. 
Außer dem Mädchenheim wird eine 
ARBEITERKÜCHE unterhalten, in welcher für Arbeiter und Arbeiterinnen Mittag 
essen zu 15 Pfg. die Portion ohne Fleisch und zu 25 Pfg. die Portion mit Fleisch verabreicht 
werden. 220 bis 250 Leute nehmen täglich an diesen Mahlzeiten teil. Die Abgabe von 
je % Liter Kaffee morgens und nachmittags an alle Arbeiter und Arbeiterinnen erfolgt 
gegen das geringe Entgelt von 15 Pfg. für 2 Wochen. 
ZELLEN- UND WANNENBADEANSTALT. In der Fabrik besteht eine Zellen- und 
Wannenbadeanstalt, deren Benutzung frei ist. 
EINFAMILIENHÄUSER. Das Unternehmen errichtete für Beamte und Meister in 
gesunder, sonniger Lage Einfamilienhäuser, welche mit schönen Gärten umgeben sind. 
Die Mietpreise für die Häuser entsprechen einer ganz geringen Verzinsung der dafür ange 
legten Gelder. 
BEAMTENKASINO. Für die unverheirateten Beamten der Firma ist in dem, inmitten 
Eitorfs gelegenen, von einem prachtvollen Garten mit hohem Baumbestand umgebenen 
Beamtenkasino ein Heim geschaffen. Für die Bewohner desselben ist in bester Weise ge 
sorgt. Die Leitung des Kasinos liegt in den Händen der Bewohner selbst und für die Be 
wirtung sorgt eine erfahrene Hausfrau. Für einen gering bemessenen Mietpreis bewohnen 
die Beamten 1—2 Zimmer. Heizung, Licht und Bäder sind frei. 
UNTERSTÜTZUNG. Ihren invalide gewordenen oder infolge Alters arbeitsunfähigen 
Arbeitern zahlt die Firma monatlich aus laufenden Mitteln eine auskömmlich bemessene 
Unterstützung, die ein mehrfaches der staatlichen Invalidenrente beträgt. 
SPARKASSE. Zur Förderung der Sparsamkeit ist eine Sparkasse für Beamte und 
Arbeiter eingerichtet. Für Einlagen werden 5 % Zinsen vergütet. 
Schließlich sei noch erwähnt, daß für die Angestellten und Arbeiter alljährlich 
MASSENBEZÜGE VON LEBENSMITTELN, wie Kartoffeln, Sauerkraut sowie wöchent 
lich von Fischen stattfindet. Die Bezahlung der Selbstkosten dieser Lebensmittel erfolgt 
durch Einhaltung bequemer Monatsraten vom verdienten Lohn.
	        

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Das Recht Der Deutschen Sozialversicherung Nach Dem Neuesten Stande Der Gesetzgebung. Troschel, 1926.
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