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Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Bibliographic data

fullscreen: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Monograph

Identifikator:
100669000X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18753
Document type:
Monograph
Title:
Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
Place of publication:
Halle a.S.
Publisher:
Carl Marhold Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (X, 70, 441 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
[Beiträge]
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
  • Title page
  • Contents
  • I. Allgemeine Vorbemerkungen
  • II. Charakter und Entwicklung der "Deutschen Ehrentafel"
  • III. Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege
  • IV. Ergebnisse und Schlußbemerkungen
  • [Beiträge]

Full text

Sunlight Seifenfabrik G. m. b. H., Mannheim-Rheinau. 349* 
bei der Gesellschaft voraus, die Altersrente bei männlichen Angestellten ein Alter von 65, 
bei weiblichen ein solches von 60 Jahren, die Invalidenrente Aufgabe der Tätigkeit infolge 
unverschuldeter Invalidität. Die Rente beläuft sich auf 25—50% des letzten Jahresgehalts 
oder Lohns bis zu 2000 M. Stirbt ein Rentenempfänger oder ein im Falle eintretender 
Invalidität zum Rentenempfang berechtigter Angestellter, so erhält nunmehr seine Witwe 
eine Rente in Höhe von 50 % der ihrem Manne zugestandenen oder sonst zustehenden 
Rente und etwaige Kinder je 10 % derselben bis zum Gesamtbetrag von 1000 M. Unter Um 
ständen wird auch zugunsten eines Angestellten statt der Rente eine einmalige Abfindungs 
summe gewährt werden. 
MITTEILHABERSCHAFTSSTIFTUNG. Eine bedeutend reichlicher und länger fließende 
Einkommens- und Sicherungsquelle als die Angestellten-Unterstützungskasse ist die von 
dem Inhaber der Aktienmehrheit der Firma Lever Brothers Limited, Sir William Hesketh 
Lever in Port Sunlight, zugunsten der Angestellten und Arbeiter des Stammhauses wie der 
Tochter- und Schwestergesellschaften errichtete Mitteilhaberschaftsstiftung, die am 1. Mai 
1909 mit einem Kapital von 10 000 000 M. gegründet wurde. Während die Altersunter 
stützung für die aktiv tätigen Angestellten keinerlei Vorteile bietet, ist die Mitteilhaber 
schaftsstiftung auf der Idee aufgebaut, daß das gegenwärtig überall angewandte Lohn 
system allein nicht in der Lage ist, den Trieb des einzelnen, seine Lage ständig zu bessern, 
so in den Dienst des Unternehmens zu stellen, wie es möglich ist, wenn der Arbeitnehmer 
nicht nur Lohn und Gehalt, sondern auch einen Anteil am Geschäftsgewinn erhält. Denn 
durch die Beteiligung am erzielten Reinüberschuß bekommt der Angestellte des Unter 
nehmens ein Interesse daran, möglichst wirtschaftlich zu arbeiten, auf möglichst schnellem 
Wege das bestmögliche Arbeitsergebnis in bezug auf Menge und Güte zu erzielen und dabei 
die Rohstoffe nach bestem Können auszunützen und Handwerkszeug sowie Maschinen 
nach Kräften zu schonen. 
Wie sich hieraus ergibt, beabsichtigte der Schöpfer der Mitteilhaberschaftsstiftung 
mit ihr keineswegs eine reine Wohltätigkeitseinrichtung zu treffen und nur seine Freigebig 
keit zu beweisen, erblickte vielmehr in ihr den besten Weg, die besonders treuen und aufs 
Geschäftsinteresse bedachten Angestellten vor denjenigen auszuzeichnen, die sich darauf 
beschränken, ,,ihre Schuldigkeit zu tun“, und dadurch die allgemeine Rentabilität des 
Unternehmens zu fördern. Das Motto der Stiftung ist: „Waste not, want not“ — „Kein 
Verschwenden, kein Entbehren“. Im einzelnen ist die Mitteilhaberschaftsstiftung in der 
Hauptsache von folgenden Grundsätzen beherrscht: 
Einen Anspruch darauf, als Mitteilhaber aufgenommen zu werden, hat kein Ange 
stellter, ebensowenig wie ein Angestellter einer kleinen Firma an seinen Chef mit der Forde 
rung herantreten kann: „Sie müssen mich zum Teilhaber machen.“ Aber ebenso wie 
der Chef einer kleiner Firma einem tüchtigen Angestellten im Interesse des Geschäfts das 
Angebot machen wird, als Associe in die Firma einzutreten, so ist bei der Mitteilhaber 
schaftsstiftung des Stammhauses der Sunlight Seifenfabrik vorgesehen, alle Angestellten 
und Arbeiter, die gewisse Bedingungen erfüllen, zu Mitteilhabern zu machen. 
Jeder Direktor, Angestellte und Arbeiter, der wenigstens 25 Jahre alt und von unbe 
scholtenem Charakter ist, und seit mindestens 5 Jahren zur Zufriedenheit der Geschäfts 
leitung in den Diensten des Stammhauses, einer Schwester- oder Tochtergesellschaft steht, 
kann auf sein Ansuchen und gegen schriftliche Bekräftigung der schon ohnehin bestehen 
den selbstverständlichen Verpflichtung, weder Zeit noch Arbeit, weder Material noch Geld 
bei der Verrichtung seiner Obliegenheiten zu vergeuden, vielmehr das Interesse der Gesell 
schaft, ihrer Tochter- und Schwestergesellschaften sowie ihrer Mitteilhaber treu, redlich 
und nach bestem Können und Wissen zu fördern, nach Maßgabe der Satzung als Mit- 
teilhaber aufgenommen werden. 
Die Aufnahme als Mitteilhaber geschieht durch Zuteilung von sogenannten Mitteil 
haberschaftsgenußscheinen, deren Nennbetrag 20 M. oder ein Vielfaches von 20 M. ist.
	        

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Die Freiwilligen Sozialen Fürsorge- U. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel U. Industrie Im Deutschen Reiche. Carl Marhold Verlagsbuchhandlung, 1913.
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