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Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Bibliographic data

fullscreen: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Monograph

Identifikator:
100669000X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18753
Document type:
Monograph
Title:
Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
Place of publication:
Halle a.S.
Publisher:
Carl Marhold Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (X, 70, 441 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
[Beiträge]
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
  • Title page
  • Contents
  • I. Allgemeine Vorbemerkungen
  • II. Charakter und Entwicklung der "Deutschen Ehrentafel"
  • III. Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege
  • IV. Ergebnisse und Schlußbemerkungen
  • [Beiträge]

Full text

Verein chemischer Fabriken in Mannheim. 
371* 
und Uniformen werden von der Fabrik bestritten. Die Feuerwehr besitzt eine eigene Musik 
kapelle. Diejenigen Feuerwehrleute, die 10 Jahre der Wehr angehören, erhalten von der 
Fabrik ein Diplom und ein Geldgeschenk. 
MUSIKKAPELLE. Zum Zwecke der Unterhaltung der Koloniebewohner und für die 
Paraden und öffentlichen Aufzüge der Feuerwehr besteht eine Musikkapelle unter Leitung 
eines Kapellmeisters. Dieser hat die Verpflichtung, von den in der Fabrik beschäftigten 
Arbeitern und Handwerkern geeignete und für Musik befähigte Leute auszuwählen und 
heranzubilden. Nach Maßgabe des Bedürfnisses sind mit der gesamten Kapelle gemein 
sam Proben zu veranstalten. Einmal in der Woche ist es gestattet, die Proben schon um 
11V 4 Uhr vormittags zu beginnen; die Erlaubnis hierzu wird auch dann gegeben, wenn 
für besondere Anlässe mehrmals Proben unter der Woche nötig sind. Erforderlichenfalls 
sind täglich 2 Übungsstunden mit den Musiklehrlingen abzuhalten und fallen solche in die 
Zeit von 6 Uhr früh bis 6 Uhr abends. Soweit es die Interessen der Fabrik zulassen, ist 
es der Kapelle gestattet, öffentliche Aufführungen zu veranstalten. 
ERHOLUNGSURLAUB. Arbeiter, die keine Nachtschicht und keine sonntägliche 
Wechselschicht haben, erhalten: 
nach 5 Jahren ununterbrochener Dienstzeit jährlich 3 Tage 
>> 10 >> >> >> >> 6 ,, 
Urlaub bei Vergütung des Tagelohnes. 
Arbeiter, die Tag- und Nachtschicht und sonntägliche Wechselschicht verrichten, erhalten: 
nach 3 Jahren ununterbrochener Dienstzeit jährlich 2 Tage 
>> 5 n >> >> >> 5 >> 
>> 1 o >> >> >> >> 7 » 
Urlaub bei Vergütung des durchschnittlichen Schichtverdienstes der letzten 6 Wochen. 
Den Beamten wird alljährlich Urlaub gewährt, dessen Dauer sich nach Maßgabe ihrer 
Dienstzeit und Rangstellung richtet. 
KAFFEEKÜCHE. Während der Sommermonate wird den an den Dampfkesseln und 
Feuerungen usw. beschäftigten Arbeitern Kaffee in genügender Menge unentgeltlich ver 
abfolgt. Auch an die übrigen Arbeiter wird Kaffee gegen eine kleine Gebühr abgegeben, um 
dem Alkoholgenuß nach Möglichkeit zu steuern. Das Kochen des Kaffees geschieht in 
einer für diesen Zweck besonders eingerichteten Küche vermittels eines Kochapparates. 
Mit der Zubereitung des Kaffees ist ein Arbeiter betraut. Die Abgabe erfolgt an bestimmten 
Tagesstunden gegen Ablieferung einer Kaffeemarke. 
ABGABE VON KARTOFFELN, KOHLEN UND DÜNGEMITTELN. An die Arbeiter 
werden Kartoffeln und Hausbrandkohlen zum Selbstkostenpreis gegen ratenweise Bezahlung 
verabfolgt. Ferner werden unter den gleichen Bedingungen an diejenigen Arbeiter, die land 
wirtschaftliche Grundstücke besitzen und solche selbst bebauen, Düngemittel abgelassen. 
ACKERVERPACHTUNG. Die um die Fabrik herumliegenden Äcker, die fortdauernd 
in einem kulturfähigen Zustande gehalten werden, werden alljährlich zur Bebauung und 
Nutznießung gegen eine geringe Gebühr an die Arbeiter verpachtet. 
VERSCHIEDENES. Diejenigen Arbeiter, die ununterbrochen 25 Jahre im Dienste 
der Fabrik beschäftigt gewesen sind, erhalten ein Diplom und ein größeres Geldgeschenk. 
Arbeiter, die 30 Dienstjahre zählen, erhalten anläßlich der Verleihung der staatlichen 
Verdienstmedaille ebenfalls ein Geldgeschenk. 
Mit der Überreichung ist in beiden Fällen eine kleinere Festlichkeit verbunden. 
Einem alten Gebrauch gemäß werden diejenigen Arbeiter, die die Nachtschicht am 
Vorabend des Weihnachtsfestes und die Tagschicht am ersten Weihnachtstage zu machen 
haben, auf Kosten der Fabrik im Kantinensaal bewirtet. 
Am Leichenbegängnis von Arbeitern, die längere Zeit im Dienste der Fabrik gestanden 
haben, nimmt die Musikkapelle teil. 
*24*
	        

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Die Freiwilligen Sozialen Fürsorge- U. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel U. Industrie Im Deutschen Reiche. Carl Marhold Verlagsbuchhandlung, 1913.
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