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Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Bibliographic data

fullscreen: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Monograph

Identifikator:
100669000X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18753
Document type:
Monograph
Title:
Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
Place of publication:
Halle a.S.
Publisher:
Carl Marhold Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (X, 70, 441 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
  • Title page
  • Contents
  • I. Allgemeine Vorbemerkungen
  • II. Charakter und Entwicklung der "Deutschen Ehrentafel"
  • III. Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege
  • IV. Ergebnisse und Schlußbemerkungen
  • [Beiträge]

Full text

Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 37 
insbesondere durch Einrichtung von Kaffeeküchen, Mineralwasserproduktion, Milchhäuschen 
(z. B. auf den Werken und Hütten der Buderusschen Eisenwerke in Wetzlar, des 
Alexanderwerks, A.-G. in Remscheid), alkoholfreien Kantinen usw. gefördert zu 
werden pflegt, so muß man die Beträge in Gruppe 23 (Speiseanstalten usw.) zur Beurteilung 
mit heranziehen. Die für Gruppe 18 festgestellten Beträge dürften daher im wesentlichen 
für Aufklärungszwecke durch Verteilung von Merkblättern, Literatur, Abhaltung von Vor 
trägen als auch für Unterstützung von Trinkerheilstätten und für Vereinsbeiträge usw. be 
stimmt gewesen sein. — Die Schriften des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger 
Getränke weisen fast in jeder Nummer ihrer „Mäßigkeitsblätter“ planmäßige Bemühungen 
von Arbeitgebern in der Trunksuchtbekämpfung nach, so daß man auch hieraus ein 
erfreuliches Wachsen des Verständnisses für die Notwendigkeit der Alkoholbekämpfung in 
der Industrie ersehen kann. 
Besondere Aufmerksamkeit wendet auch der Staat in seinen Verkehrsbetrieben 
der Trunksuchtsbekämpfung zu, ohne daß hierfür die aufgewendeten Mittel ziffernmäßig 
aus den Etats ersichtlich sind. So sind die meisten deutschen Eisenbahnverwaltungen an 
gewiesen, dem Zugpersonal bei länger andauernder oder ungewöhnlicher Hitze abgekühlten 
Tee oder Kaffee unentgeltlich zu verabreichen, auch sonstige kühlende Getränke (Selter 
wasser, Limonaden) an den Zügen bereit zu halten. 
Diese Fürsorge für Bedienstete hat wesentlich die Durchführung der Verbote des 
Genusses alkoholhaltiger Getränke während des Dienstes (in Preußen seit 1905) 
für alle im Betriebsdienste beschäftigten Beamten, Hilfsbeamten und Arbeiter erleichtert. 
In welcher erfolgreichen Weise auch der private Arbeitgeber den Alkoholmißbrauch 
seiner Arbeiter zu bekämpfen vermag, zeigt das Beispiel der Textilfirma F. Brandts in 
M. - Gladbach, die allerdings in unserem speziellen Teil nicht vertreten ist. Aber die 
Eigenart des hier angewendeten Hauptkampfmittels gegen die Trunksucht verdient der Nach 
ahmung wegen erwähnt zu werden. 
Die Firma gewährt eine Prämie an diejenigen Arbeiter, die sich während eines 
Monats des Genusses von Branntwein völlig enthalten haben. Diese Prämie beträgt 1 Mk. 
und wird an jedem ersten Zahltage des Monats dem Lohnbetrag beigefügt. Die Kontrolle 
darüber, daß der Arbeiter tatsächlich während des in Frage stehenden vergangenen Monats 
keinen Schnaps weder in der Fabrik, noch im Wirtshause, noch zu Hause, noch sonst ge 
trunken hat, besteht darin, daß derselbe einen Schein unterschreibt und am letzten eines 
jeden Monats in einen verschlossenen Kasten legt. In diesem Scheine erklärt der betreffende 
Arbeiter auf Treue und Gewissen, daß er im vergangenen Monat weder Branntwein noch 
Liköre, Magenbitter und dergleichen, noch irgendwelche andere gebrannten Getränke ge 
nossen hat. Die Scheine sind jederzeit leicht zu haben und brauchen nur mit Unterschrift 
und Datum versehen zu werden. Der Name des Ausstellers wird geheim gehalten und ge 
langt nur zur Kenntnis des Obermeisters und zweier Vertrauenspersonen, wie des Fabrik 
herrn. Wer in gewissenloser Weise einen Schein unterschreibt, trotzdem er Branntwein 
oder ein ähnliches Getränk genossen hat, wird bei Entdeckung sofort entlassen. Nach den 
Angaben der Firma beweist der Wechsel der Zahl und der Personen für die einzelnen Monate, 
caß nicht anzunehmen ist, daß falsche Erklärungen abgegeben werden. Die Einrichtung 
soll sich bewährt haben, und mehr als % sämtlicher Arbeiter soll die Prämie erhalten. 
Um ihren Arbeitern die Herstellung eines guten Haustrunkes zu ermöglichen, übernehmen 
die Portland-Zement-Werke, Heidelberg und Mannheim, jeden Herbst die Besor 
gung mehrerer Eisenbahnwagen guter Äpfel, die zum Selbstkostenpreise abgegeben werden. 
Sie fördern weiter die Ziegenzucht, um die Kinder durch Gewöhnung an Ziegenmilch vom 
frühzeitigen Genuß alkoholischer Getränke abzuhalten. — Die Daimler-Motoren-Ge 
sellschaft, Stuttgart-Untertürkheim, hat zur Einschränkung des Alkoholgenusses 
eine Fabrikationsanlage von Limonaden und Sodawasser mit den neuesten Einrichtungen 
geschaffen, die täglich bis zu 4000 Flaschen herstellt, was dem Konsum an heißen Sommer-
	        

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Natural Resources of Quebec. Natural resources intelligence service, 1929.
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