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Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Bibliographic data

fullscreen: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Monograph

Identifikator:
100669000X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18753
Document type:
Monograph
Title:
Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
Place of publication:
Halle a.S.
Publisher:
Carl Marhold Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (X, 70, 441 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
[Beiträge]
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
  • Title page
  • Contents
  • I. Allgemeine Vorbemerkungen
  • II. Charakter und Entwicklung der "Deutschen Ehrentafel"
  • III. Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege
  • IV. Ergebnisse und Schlußbemerkungen
  • [Beiträge]

Full text

Carl Zeiß, Jena, Optische und mechanische Werke. 
440* 
BETRIEBSKRANKENKASSE. Die seit dem Jahre 1875 bestehende Betriebskranken 
kasse der optischen Werkstätte zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß sie den Ver 
sicherten völlige Selbstverwaltung gewährt. Die Firma hat in dem Vorstand auf 
Sitz und Stimme verzichtet. Sie ist jedoch berechtigt, beratend an den Sitzungen teilzu 
nehmen und die Statutenmäßigkeit der Verwaltung zu beaufsichtigen. Die Firma hat 
sich verpflichtet, an Beiträgen soviel beizusteuern, wie die Mitglieder im ganzen zahlen, 
während nach der Reichsversicherungsordnung und dem Krankenkassengesetz der Unter 
nehmer nur zu einem Drittel der Beiträge verpflichtet ist. Die Leistungen der Kasse sind 
ungewöhnlich hohe: Freie ärztliche (auch zahnärztliche) Behandlung und Lieferung 
der Heilmittel; im Falle der Erwerbsunfähigkeit vom 2. Tage nach der Erkrankung im 
Betrage von drei Vierteln des wirklichen Arbeitsverdienstes, soweit dieser 5 M. pro Tag 
nicht überschreitet; den nächsten Familienangehörigen gewährt sie freie ärztliche (auch 
zahnärztliche) sowie Krankenhausbehandlung und freie Heilmittel; Sterbegelder bei 
dem Tode des Kassenmitgliedes, seiner Ehefrau oder eines Kindes. Die Kassenleistungen 
werden den Mitgliedern und Familienangehörigen im Falle der Erkrankung oder Erwerbs 
unfähigkeit biszurDauereines Jahres gewährt. Der gesetzlich zulässigen Schwangeren- 
und Wöchnerinnenunterstützung von weiblichen Mitgliedern ist der erste Anfang einer 
Mutterschaftsversicherung angefügt worden. Es wird nämlich im Falle der Entbindung 
der Ehefrau eines Kassenmitgliedes eine Wöchnerinnenunterstützung in Höhe von 
10 M. gezahlt, die der besonderen Pflege und Stärkung der Mutter in den ersten Tagen 
nach der Niederkunft zu dienen hat. 
ABBE-FONDS. Dem Vorstand der Betriebskrankenkasse ist die Verwaltung des 
Abbe-Fonds zur Unterstützung in besonderen Notfällen übertragen, für welche die Kasse 
keine Vorsorge getroffen hat. Der Fonds besteht aus einem unangreifbaren Kapital, dessen 
Zinsen Verwendung finden, und jährlich sich wiederholenden Beiträgen der Firma und 
gelegentlichen Eingängen. 
VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE. Die Firma nimmt von seiten der Arbeiterschaft 
Verbesserungsvorschläge entgegen, die, wenn sie brauchbar sind, prämiiert werden. Es gehen 
jährlich gegen 100 Vorschläge ein, von denen in der Regel über die Hälfte prämiiert werden 
konnten. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Bedeutung des Vorschlags. 5, 10, 20, 
30 und 50 M. sind die üblichen Sätze. In einzelnen Fällen konnte bis zu 200 M. be 
willigt werden. 
JUGENDLICHE ARBEITER UND LEHRLINGE werden halbjährlich ärztlich unter 
sucht, um rechtzeitiges Einschreiten bei Krankheiten und Krankheitsdispositionen zu ermög 
lichen und Winke in bezug auf die Ernährungsweise, Behandlung der Zähne, Vermeidung 
des Biergenusses usw. zu geben. 
Den Jugendlichen und Lehrlingen, deren Eltern auswärts wohnen, sowie den ein 
heimischen bei nachgewiesener Bedürftigkeit wird zu ihrer besseren Ernährung ein Zu 
schuß von 25 Pf. täglich für die Kosten des Mittagstisches bezahlt, in Notfällen ein Frei 
tisch gewährt. Der Gesamtaufwand hierfür betrug 1912 gegen 12 000 M. 
VOLKSBADEANSTALT. In der mit erheblicher Unterstützung aus den Mitteln der Carl 
Zeiß-Stiftung erbauten großen Volksbadeanstalt sind die Beamten und Arbeiter der Firma 
Zeiß berechtigt, jährlich 52 Bäder zum halben Preis zu nehmen; die andere Hälfte des 
Preises trägt die Firma. 
ALKOHOLISCHE GETRÄNKE. Jeder Genuß alkoholischer Getränke während der 
Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag verboten. Milch, Mineralwasser, Himbeerlimonade usw. 
werden den Leuten zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt. 
FABRIKSPARKASSE. Die Fabriksparkasse verzinst bis zu 3000 M. Einlage mit 
5%. Bei Hochzeiten von Arbeitern, die länger als 1 Jahr im Betrieb sind, werden
	        

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Die Freiwilligen Sozialen Fürsorge- U. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel U. Industrie Im Deutschen Reiche. Carl Marhold Verlagsbuchhandlung, 1913.
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