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Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

Monograph

Identifikator:
1009137581
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-42841
Document type:
Monograph
Author:
Repenning, Otto http://d-nb.info/gnd/127834125
Title:
Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote
Place of publication:
Berlin
Publisher:
R. v. Decker's Verlag G. Schenck, Kgl. Hofbuchhändler
Year of publication:
1917
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 386 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Volkswirtschaftspolitik (2.1902)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
  • Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
  • Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
  • Abschnitt IV. Das Bevölkerungswesen
  • Abschnitt V. Armenwesen und Armenpflege

Full text

| ll 
197 — 
wicklung .als sich nach einem unabänderlichen Naturgesetze vollziehend 
hinstellte und damit den Unternehmern die Verantwortung für das 
Elend der Arbeiter abnahm. 
Die Staatsgewalt aber ist in dieser Hinsicht früher niemals auftUnterlassungs 
Seite. des Arbeiters getreten, abgesehen von der Beseitigung der guts- sünden des 
herrlich-bäuerlichen Verhältnisse. Sie hat im Gegenteil die hergestellte Staates. 
Freiheit und Selbständigkeit hauptsächlich zu Gunsten des Arbeit- 
gebers gestaltet, ihm den isolierten Arbeiter hülflos gegenübergestellt 
und ihm noch vielfach die Hände gebunden, wo er sich sonst hätte 
der Uebermacht erwehren können, während der ohnehin mächtigere 
fortdauernd besonderen Schutz genoss. Auch dies hat sich erst ganz 
allmählich und unter dem Druck der Arbeiterbewegung und in Folge 
des Fortschritts objektiver wissenschaftlicher Beurteilung der Volks- 
wirtschaft verbessert. Wir haben noch darauf des Näheren zurück zu 
kommen. 
Aber noch in anderer Weise wurde die Missstimmung der unteren 
Klassen gegen die Staatsgewalt durch eine offenbare Bevorzugung der 
besser situierten Kreise genährt. Es ist nur nötig darauf hinzuweisen, 
dass in allen Staaten der Steuerdruck überwiegend auf den Aermeren 
lastete. Die Bevorzugungen des Adels in dieser Hinsicht bei der 
Grundsteuer reichte bis tief in unser Jahrhundert hinein, Neben den 
Ertragssteuern wurden die hauptsächlichsten Summen aus den indirekten 
Steuern gezogen, in denen die gewöhnlichen Nahrungsmittel, Salz, Brot, 
Fleisch eine Hauptrolle spielten. Auch als man Personalsteuern ein- 
zuführen begann, wagte man es nicht, sofort die Reichen mit dem 
yleichem Prozentsatze heranzuziehen, wie den Aermsten. Die preussische 
Einkommensteuer ist bekanntlich von der Kopfsteuer ausgegangen, dann 
in eine Klassensteuer umgewandelt, die zunächst nur von 1 bis 48, 
dann bis 144 Thalern abgestuft war, und es hat fast eines Jahrhun- 
derts bedurft, bis die ärmere Klasse davon befreit und dafür die 
Wohlhabenderen progressiv belastet wurden. KEs beweist dies die 
krasseste Ungerechtigkeit, welche noch in der ersten Hälfte des letzten 
Jahrhunderts in dem Steuersystem obwaltete, damit ist aber auch gezeigt, 
dass man fortdauernd daran gearbeitet hat, diese Ungerechtigkeit zu be- 
seitigen; wir müssen aber hinzufügen, dass sie in Deutschland noch bis 
zum heutigen Tage nicht völlig aus der Welt geschafft ist. 
Auch auf anderen Gebieten ist es leicht nachzuweisen, dass die 
Regierungen bis in die neuere Zeit hin den Interessen der unteren 
Klassen nicht gerecht zu werden vermochten. Längst hat zum Bei- 
spiel in Preussen der Staat bedeutende Mittel für das höhere Schul- 
wesen ausgegeben, während die Elementarschule den Gemeinden allein 
zum Unterhalt überlassen war, und sehr bedeutende Schulgelder auch 
von dem einfachen Arbeiter gefordert wurden, (in Halle noch An- 
fang .der siebziger Jahre 18 Mark pro Kopf, in den höheren Klassen 
des Gymnasiums nur 80 Mark, jetzt 120 Mark) so weit derselbe 
nicht ein Armutsattest beibrachte und dadurch Befreiung erlangte. 
Heutigen Tages ist der Unterricht in den Volksschulen völlig frei, 
und die gebildete Klasse wird mit Recht zu höheren Beiträgen zu 
den Latein-Schulen herangezogen. Die Staatsgewalt konnte aller- 
dings nicht anders vorgehen. Sie musste zunächst die Einrichtungen 
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Volkswirtschaftspolitik. Fischer, 1902.
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