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Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Bibliographic data

fullscreen: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

Monograph

Identifikator:
1009139274
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-23341
Document type:
Monograph
Title:
Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges
Place of publication:
[Bochum]
Publisher:
[Verband der Bergarbeiter Deutschlands]
Year of publication:
1919
Scope:
1 Online-Ressource (383 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges
  • Title page
  • Contents

Full text

193 
Die Arbeiter Louis Meinert, Arthur Lehmann, Alfred Rei- 
man» und Alfred Kugler wurden darauf unter Auszahlung von 
sechs Kontraktbruchschichten sofort entlassen, d. h. es wurde ihnen 
nicht erst gekündigt, sondern sie erhielten sofort ihre Abkehr 
papiere. Die Entlassenen suchten nun Arbeit auf den Werken 
Mariannensglück und Marga, doch wurden sie nicht angenom 
men. Da sie nun annehmen mußten, daß eine Vereinbarung 
zwischen den Werken bestehe, wonach sie sich untereinander ver 
pflichteten, von den benachbarten Gruben Abgekehrte nicht anzu 
nehmen, nahmen sie Arbeit als Bauarbeiter auf. 
Zwei der Arbeiter gaben später diese Arbeit aus und spra 
chen mit den Abkchrpapieren als Bauarbeiter aus Grube Marga 
wieder um Arbeit vor. Aus Grund ihrer neuen Papiere, aus 
denen man nicht ersah, daß sie früher auf dem Eintrachtwerk 
gearbeitet hatten, wurden sie auch eingestellt. Dies spricht dafür, 
daß die Werke eine Vereinbarung getroffen haben, Entlassene 
eines Werkes, das die Vereinbarung mit abschloß, nicht einzu 
stellen. 
Unser Bezirksleiter Briewig von Senftenberg teilte dieses 
am 29. Mai dem Königlichen Oberbergamt in Halle mit, das 
unterm 21. Juni 1916 folgende Antwort erteilte: 
Halle a. S., den 21. Juni 1916. 
Auf die Eingabe vom 29. vorigen Monats dient Ihnen nach statt 
gehabter Untersuchung zum Bescheide, daß die Entlassung der Arbeiter 
Lehmann, Meinert, Kugler und Reimann auf/Grube Klara bei Wel- 
acto unter Beobachtung der Bestimmungen der Arbeitsordnung, also 
ordnungsmäßig erfolgt ist. Ferner haben unsere Ermittelungen auf 
Grube Mariannensglück ergeben, daß die Nichtannahme der Arbeiter 
daselbst keineswegs auf einer gegenseitigen Vereinbarung der Werks 
verwaltung beruht, sondern aus anderen Gründen von der Anlegung 
abgesehen worden ist. Eine Aussperrung der Arbeiter hat somit nicht 
stattgefunden. 
Wenn nun behauptet wird, daß die fraglichen Arbeiter aus das 
Straßenpflaster geworfen worden seien, so ist demgegenüber zu be 
merken, daß bei der gegenwärtigen außerordentlich großen Nachfrage 
nach Arbeitskräften jedem Arbeiter reichlich Gelegenheit geboten ist, 
lohnende Arbeit zu finden; auch im vorliegenden Falle haben nach 
N)rer Angabe die Arbeiter nach ihrer Entlassung von Grube Klara 
alsbald wieder anderweit Arbeit gefunden. 
Unsere Bestrebung, die Verwaltung der Grube Klara zur Wieder 
annahme der entlassenen Arbeiter zu bewegen, hat keinen Erfolg ge 
habt. gez.: Scharf. 
Dazu müssen wir bemerken, daß die Werke laut Arbeits 
ordnung wohl Arbeiter ohne Kündigung entlassen können, die 
nch nichts zu schulden kommen ließen, wenn ihnen sechs Schichten
	        

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Bankpolitik. Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1915.
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