Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

Monograph

Identifikator:
1009139274
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-23341
Document type:
Monograph
Title:
Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges
Place of publication:
[Bochum]
Publisher:
[Verband der Bergarbeiter Deutschlands]
Year of publication:
1919
Scope:
1 Online-Ressource (383 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges
  • Title page
  • Contents

Full text

248 
Wolle. Der Ausschuß lehnte dies ab. Darauf ersuchte Herr Hol 
länder alle Anwesenden, abzutreten. AIs der Mundanwalt 
Krähn betonte, daß er ja noch nicht einmal gesprochen habe, er 
müßte doch auch seine Ausführungen machen, denn er habe noch 
manches zu sagen, und es sei nicht gut, wenn die Verhandlung, 
ohne eine Einigung zustande zu bringen, zu Ende ginge, vorher 
habe er ja auch nicht sprechen können, erklärte der Herr stellver 
tretende Vorsitzende: „Sie haben hier nichts mehr zu sagen und 
wenn Sie sich nicht gleich anständig benehmen, so stiegen Sie 
heraus!" Gegen eine solche Art und Weise müssen wir schärf 
sten Widerspruch erheben. In § 13 des Kriegshilfsdienstgesetzes 
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die §§ 66 und 63—73 
des Gewerbegerichtsgesetzes bei der Schlichtungsstelle entspre 
chende Anwendung finden sollen. Der § 68 sagt ausdrücklich, 
das Einigungsamt hat durch Vernehmung der Vertreter 
beider Teile die Streitpunkte und die für die Beurteilung 
derselben in Betracht kommenden Verhältnisse festzustellen. Das 
geschieht nicht vor dem Schlichtungsausschuß in Recklinghausen. 
Es geht doch nicht an, daß man den Arbeitern einfach erklärt, 
daß ihre Forderungen abgelehnt sind, sondern nach § 13 hat man 
als Vorsitzender die Pflicht, zu vermitteln und auf Einigung zu 
drängen. 
Wir ersuchen deshalb das hohe Kriegsamt, den gefällten 
Spruch des Schiedsausschusses als ungültig erklären zu wollen 
und zu veranlassen, daß baldigst eine neue Sitzung stattfindet. 
Sollte dieses dem Kriegsamt nicht angängig erscheinen, so 
bitten wir, auf die vorgenannte Zechenverwaltung einzuwirken, 
daß sie den Wünschen und Forderungen ihrer Arbeiter entgegen 
kommt. Geschieht dieses nicht, so wird die Mißstimmung weiter 
wachsen und besteht die Gefahr einer erneuten Arbeitsnieder 
legung. Wir möchten nur darauf hinweisen, daß sowohl auf Zeche 
Sälzer-Neuack in Essen wie auf vielen anderen Zechen Durch 
schnittslöhne für Hauer und Lehrhauer von 10,60 Mark teils auch 
von den Schlichtungsausschüssen festgesetzt wurden. Was auf 
diesen Zechen möglich ist, muß auch den Staatsgruben in Rhein 
land-Westfalen möglich sein, die doch Mustergruben sein sollen. 
Wir möchten noch darauf hinweisen, daß Herr Holländer 
schon in Sitzungen des Schlichtungsausschusses auf llrtcilsfäl- 
lung drängte, obwohl den in Betracht kommenden Beschwerde 
führenden keine Ladung zugegangen war. So geübaPdies ein 
mal in Beschwerdefällen. In einer anderen Sitzung, in wel 
cher 60 Fälle verhandelt werden sollten, ohne einen Kläger ge 
laden zu haben, gelang es nur durch den Widerspruch der Ar 
beiter-Beisitzer, daß die Verhandlung verschoben wurde, um erst 
die Ladung an die 60 Beschwerdeführer ergehen zu lassen. Sol- 
l(i*
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Material Zur Lage Der Bergarbeiter Während Des Weltkrieges. [Verband der Bergarbeiter Deutschlands], 1919.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.