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Kaufmanns Herrschgewalt

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Bibliographic data

fullscreen: Kaufmanns Herrschgewalt

Monograph

Identifikator:
1009604546
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-71914
Document type:
Monograph
Author:
Carnegie, Andrew http://d-nb.info/gnd/11866719X
Title:
Kaufmanns Herrschgewalt
Edition:
5. Auflage
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von G.A. Gloeckner
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 221 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Der Weg zum geschäftlichen Erfolg
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Kaufmanns Herrschgewalt
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • I. Der Weg zum geschäftlichen Erfolg
  • II. Des Geldes ABC
  • III. Silberwährung
  • IV. Das gemeinschaftliche Interesse von Arbeit und Kapital
  • V. Sparen eine Pflicht
  • VI. Wie kann man ein Vermögen erwerben ?
  • VII. Reichtum und sein Gebrauch
  • VIII. Das Schreckgespenst der Trusts
  • IX. Englisch-amerikanische Handelsbeziehungen
  • X. Geschäft
  • XI. Die Stahlfabrikation des neunzehnten Jahrhunderts in den Vereinigten Staaten
  • XII. Lebensunterhalt in Großbritanien und in den Vereinigten Staaten
  • XIII. Die natürlichen Öl- und Gasquellen im westlichen Pennsylvania
  • XIV. Der dreibeinige Stuhl
  • XV. Eisenbahnen einst und jetzt
  • XVI. Eisen und Stahl daheim und in der Fremde
  • XVII. Die Manchester-Schule und die Gegenwart
  • XVIII. Was für Tarife würde ich aufstellen, wenn ich Zar wäre ?

Full text

Ansprache an junge Kaufleute. 
5 
haben die, welche ihm vertrauten, nur sich selbst Vorwürfe zu 
machen. Seien Sie entschlossen, Geschäftsleute, niemals aber Spe 
kulanten zu werden! 
Die dritte und letzte Gefahr, vor welcher ich Sie warnen möchte, 
hat gar mache vielversprechende Kraft nach glücklich begonnener 
Laufbahn Schiffbruch leiden lassen: Indossieren und Gefälligkeits 
akzepte. Diese Gefahr ist um so größer, als sie gewöhnlich in 
Freundesgestalt erscheint. Sie wendet sich an Ihre edelmütigen 
Instinkte, und Sie selbst sagen sich dann: „wie darf ich meinen 
Namen zum Beistände eines Freundes verweigern?“ Gerade weil 
so viel Empfehlenswertes in dieser Ansicht liegt, ist ihre tatsäch 
liche Befolgung sehr gefährlich. Lassen Sie mich Ihnen sichere 
und ehrenhafte Verhaltungsmaßregeln für solchen Fall geben. Ich! 
würde Ihnen an erster Stelle raten: indossieren Sie überhaupt nie 
mals, doch das ist zu viel gefordert, gleich dem Gebote, niemals 
Wein anzurühren, niemals zu rauchen, oder gleich einem der vielen 
anderen „Niemals“. Alle solche Gebote haben ihre Ausnahmen. 
Als Geschäftsleute werden Sie zweifellos hin und wieder für Freunde 
Bürgschaft leisten; dennoch gibt es eine Linie, bei der die Rück 
sicht auf den Erfolg eines Freundes aufhört, und die Rücksicht 
auf die eigene Ehre beginnt. Wenn Sie selbst anderen schulden, 
dann ist Ihr ganzes Kapital und übriges Vermögen ein feierlich 
Anvertrautes, welches für die Sicherheit derer, die Ihnen vertraut 
haben, unbelastet bleiben muß; Sie können, ohne Ihre Ehre preis 
zugeben, nichts tun, wodurch diese Ansprüche an Sie gefährdet 
werden. Wenn ein Mann, der anderen schuldet, für andere Bürg 
schaft leistet, riskiert er nicht sowohl seinen eigenen Kredit und 
sein eigenes Kapital, sondern das seiner Gläubiger. Er verletzt 
ein Pfand. Merken Sie sich daher: bürgen Sie niemals, solange Sie 
nicht Mittel besitzen, deren Sie für die Begleichung eigener Verbind 
lichkeiten nicht bedürfen, und bürgen Sie niemals über diese Mittel 
hinaus. 
Betrachten Sie überhaupt Bürgschaften als Geschenke. Fragen 
Sie sich immer, ob Sie Ihrem Freunde ein Geschenk zu machen 
wünschen, und ob das Geld wirklich Ihr eigen ist und nicht ein 
Pfand für Ihre Gläubiger. Sie gehen selbst nie sicher, ohne an 
diesem Grundsatz als ehrenhafte Geschäftsleute festzuhalten. Ich'
	        

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Kaufmanns Herrschgewalt. Verlag von G.A. Gloeckner, 1914.
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