Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Kaufmanns Herrschgewalt

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Kaufmanns Herrschgewalt

Monograph

Identifikator:
1009604546
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-71914
Document type:
Monograph
Author:
Carnegie, Andrew http://d-nb.info/gnd/11866719X
Title:
Kaufmanns Herrschgewalt
Edition:
5. Auflage
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von G.A. Gloeckner
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 221 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Wie kann man ein Vermögen erwerben ?
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Kaufmanns Herrschgewalt
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • I. Der Weg zum geschäftlichen Erfolg
  • II. Des Geldes ABC
  • III. Silberwährung
  • IV. Das gemeinschaftliche Interesse von Arbeit und Kapital
  • V. Sparen eine Pflicht
  • VI. Wie kann man ein Vermögen erwerben ?
  • VII. Reichtum und sein Gebrauch
  • VIII. Das Schreckgespenst der Trusts
  • IX. Englisch-amerikanische Handelsbeziehungen
  • X. Geschäft
  • XI. Die Stahlfabrikation des neunzehnten Jahrhunderts in den Vereinigten Staaten
  • XII. Lebensunterhalt in Großbritanien und in den Vereinigten Staaten
  • XIII. Die natürlichen Öl- und Gasquellen im westlichen Pennsylvania
  • XIV. Der dreibeinige Stuhl
  • XV. Eisenbahnen einst und jetzt
  • XVI. Eisen und Stahl daheim und in der Fremde
  • XVII. Die Manchester-Schule und die Gegenwart
  • XVIII. Was für Tarife würde ich aufstellen, wenn ich Zar wäre ?

Full text

VI. Wie kann man ein Vermögen erwerben? 
75 
Das Gesetz, demzufolge die leitenden Gewerbe, so wie han- 
dels-, kaufmännische und finanzielle Geschäfte wenige Fabriken 
und Firmen umfassen, enthält zugleich ein anderes nicht weniger 
mächtiges Gesetz. Große Betriebe können nicht erfolgreich von 
bezahlten Angestellten geleitet werden. Kein Geschäft kann einen 
glänzenden und dauernden Erfolg haben, es sei denn, daß seine 
Leitung in den Händen praktischer Männer liegt, die bei seinen 
Ergebnissen finanziell beteiligt sind. In der industriellen Welt 
scheinen die Tage der Korporationen (Gesellschaften) gezählt zu 
sein. Ich sah mich während meines Lebens oft veranlaßt, die 
Operationen großer Etablissements, welche hunderten im Geschäfte 
nicht tätiger Kapitalisten gehörten und von bezahlten Beamten 
geleitet wurden, zu beobachten. Verglichen mit solchen Betrieben, 
zahlen diejenigen, welche von tatsächlich interessierten Eigentümern 
geleitet werden, zufriedenstellende Dividenden, selbst in Fällen, 
in denen Aktiengesellschaften sich in Schwierigkeiten befanden 
und kaum wußten, wie die Jahresbilanz ausfallen würde. Die 
großen Schnittwarenhäuser, die ihre Angestellten an den Ge- 
winnsten jedes Departements beteiligen, arbeiten mit Erfolg, wäh 
rend die, welche nur mit bezahlten Angestellten arbeiten, fehl 
schlagen. Sogar bei der Verwaltung unserer großen Hotels hat 
sich eine Gewinnbeteiligung der Hauptarbeiter zweckmäßig er 
wiesen. In jedem Geschäftszweig offenbart sich dasselbe Gesetz; 
im großen und ganzen sind jene Betriebe die blühendsten, welche 
eine immer steigende Zahl ihrer tüchtigsten Arbeiter am Gewinn 
beteiligen. Das Fabrikgeschäft, welches keine für den Betrieb 
praktisch vorgebildeten Techniker besitzt, sollte diesem Mangel 
so schnell wie möglich abhelfen; höchstwahrscheinlich wird es 
die rechten Leute unter den jungen, frischen Mechanikern finden, 
die bis jetzt für geringen Tagelohn arbeiteten, oder unter den 
jungen Leuten, die eben vom Polytechnikum kommen. Täglich 
bieten sich Beispiele, daß Gesellschaften einem versprechenden 
jungen Mann durch Gewinnanteil an ihrem Geschäft interessieren, 
nur um seine Dienste nicht zu verlieren. Irgend ein fähiger Fabri 
kant oder eine kaufmännische Firma bietet dann dem Betreffenden 
das, was er verlangt. Denn jeder tüchtige Geschäftsmann ist auf 
der Suche nach dem unentbehrlichen Artikel — persönliche Fähig
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Kaufmanns Herrschgewalt. Verlag von G.A. Gloeckner, 1914.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.