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Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Bibliographic data

fullscreen: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

Monograph

Identifikator:
101034126X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20183
Document type:
Monograph
Author:
Arndt, Adolf http://d-nb.info/gnd/117662690
Title:
Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit
Edition:
Zweite verbesserte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Publisher:
J. Bielefelds Verlag
Year of publication:
1916
Scope:
1 Online-Ressource (288 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Bergregal und Bergbaufreiheit im Sachsen- und Schwabenspiegel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im Griechischen und Römischen Rechte
  • Verhältnis des Römischen zum Deutschen Bergrecht
  • Die Bergbaufreiheit und die Allmende
  • Die Bergwerksabgaben
  • Waren die Bergwerke im Mittelalter ein rechtliches Zubehör zu Grund und Boden ?
  • Begriff der Regalien
  • Begriff des Bergregals
  • Begriff der Bergbaufreiheit
  • Über das Alter des Bergregals
  • Über den Beweis der Regalität der Bergwerke
  • Das Ungarische (Schemnitzer) Bergrecht
  • Das Böhmisch-Mährische Bergrecht
  • Das Sächsische (Freiberger) Bergrecht
  • Die schlesischen Goldrechte
  • Die Tyrolischen Bergwerksordnungen
  • Die Harzer Bergordnungen
  • Die Bergwerksordnungen für Admont
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im Sachsen- und Schwabenspiegel
  • Bergregal und Bergbaufreiheit in England
  • Die Berggewohnheiten in der Grafschaft Derbyshire
  • Die rechtlichen Verhältnisse der Salinen im Mittelalter
  • Die Urkunden bei Böhlau, betreffend das Salzregal bis zum Jahre 1300
  • Ergebnis aus den in § 22 aufgeführten Urkunden
  • Die Urkunden, betreffend das Metallregal bis zum Jahre 1300
  • Ergebnis aus dem im § 24 besprochenen Urkunden
  • Das Bergregal, die Bergbaufreiheit und die Altgermanische Agrarverfassung
  • Die Fortentwicklung des Bergregals und der Bergbaufreiheit vom 14. bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts
  • Die Bergbaufreiheit, das Erstfinderrecht, der bergrechtliche Fund und die bergrechtliche Mutung im Verhältnisse zum Bergregale
  • Die rechtliche Natur der regalen Mineralien vor und nach der Verleihung. Das Bergwerkseigentum
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im heutigen Recht

Full text

III. Abschnitt. Geschichte des Staatskredites. . 
Bei der Unentwickeltheit des Staatskredites griff man aber lieber 
zur Münzverschlechterung, die gewissermaßen eine außerordentliche 
Einnahmequelle bildete. Peter der Große war prinzipieller Gegner 
der Staatsschulden. Die Kaiserin Katharina setzt die Assignaten 
in Verkehr, die wohl im Anfange beliebt waren, dann aber infolge 
der Kriege in solcher Menge umliefen, daß auf deren Einlösung 
verzichtet werden mußte. Bei dem Tode Katharina’s (1796) 
betrug deren Betrag 156 Millionen Rubel. In dieser Periode wurden 
auch im Auslande Anlehen aufgenommen, so in Holland und Italien. 
Mehrmals tauchten auch Tilgungspläne auf, aber mit wenig Erfolg. 
Die Napoleonischen Kriege brachten eine große Steigerung der 
Staatsschuld mit sich. Im Jahre 1817 beträgt die Summe der 
Assignaten 836 Millionen Rubel. Mit Wiederherstellung des Friedens 
wird ein Teil der Assignaten zurückgezogen, von der Staatsschuld 
ein Teil zum Lohne für die von Rußland für Niederringung Na- 
p oleon’s geleisteten Dienste, von England und Holland übernommen. 
Auch die Tilgung der Staatsschuld wurde in Angriff genommen, 
zu welchem Zwecke Staatsdomänen verkauft wurden. Aber infolge 
von Kriegen, Vorbereitungen zu neuen Kriegen und auch kulturellen 
Aufgaben zeigt die Staatsschuld wieder ein bedeutendes Steigen. 
Kine günstige Periode des russischen Staatskredites beginnt in den 
achtziger Jahren. Die Besserung der finanziellen Verhältnisse, das 
Sinken des internationalen Zinsfußes, die politischen Verhältnisse 
schufen eine günstige Lage. Das 4 prozentige russische Goldanlehen, 
dessen Kurs im Jahre 1880 75 war, stieg 1897 auf Pari. Diese 
günstige Lage wurde zu Konversionen benutzt und an die Stelle 
der 5 prozentigen Titres treten die 4 prozentigen. Von 1889 bis 1892 
wurden 1667 Millionen Rubel konvertiert; 1894 wurde mehr denn 
eine Milliarde von 5 Prozent auf 4 Prozent konvertiert. In dem- 
selben Jahre wurde in Paris ein 100-Millionen-Rubel-Anlehen in 
Gold zu 3'/, Prozent plaziert und 1896 ein 3 prozentiges Goldanlehen. 
Ein großer Teil dieser Anlehen wurde zu produktiven Zwecken 
verwendet, ein Teil zu einer der nützlichsten Maßnahmen, zur Ord- 
nung der Valuta. Nach Schulze-Gävernitz, dem wir diese 
Daten entnehmen, haben seit 1887 die Aktiva in größerem Maße 
zugenommen als die Passiva. 
7. Vereinigte Staaten von Nordamerika. Es gibt 
kaum einen Staat, der — von wenigen Ausnahmen abgesehen — 
so strenge sich an das Prinzip gehalten hätte, daß die Staatsschulden 
so weit als möglich getilgt werden sollen, wie Nordamerika. Dies 
zeigte sich namentlich nach dem Bürgerkriege. Die Staatsschuld, 
die damals 2886 Millionen Dollar betrug, sank infolge der Tilgung 
603
	        

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Régime Des Chambres de Commerce. Libr.-impr. réunies, 1894.
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