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Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Bibliographic data

fullscreen: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

Monograph

Identifikator:
101034126X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20183
Document type:
Monograph
Author:
Arndt, Adolf http://d-nb.info/gnd/117662690
Title:
Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit
Edition:
Zweite verbesserte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Publisher:
J. Bielefelds Verlag
Year of publication:
1916
Scope:
1 Online-Ressource (288 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Die Bergbaufreiheit, das Erstfinderrecht, der bergrechtliche Fund und die bergrechtliche Mutung im Verhältnisse zum Bergregale
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im Griechischen und Römischen Rechte
  • Verhältnis des Römischen zum Deutschen Bergrecht
  • Die Bergbaufreiheit und die Allmende
  • Die Bergwerksabgaben
  • Waren die Bergwerke im Mittelalter ein rechtliches Zubehör zu Grund und Boden ?
  • Begriff der Regalien
  • Begriff des Bergregals
  • Begriff der Bergbaufreiheit
  • Über das Alter des Bergregals
  • Über den Beweis der Regalität der Bergwerke
  • Das Ungarische (Schemnitzer) Bergrecht
  • Das Böhmisch-Mährische Bergrecht
  • Das Sächsische (Freiberger) Bergrecht
  • Die schlesischen Goldrechte
  • Die Tyrolischen Bergwerksordnungen
  • Die Harzer Bergordnungen
  • Die Bergwerksordnungen für Admont
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im Sachsen- und Schwabenspiegel
  • Bergregal und Bergbaufreiheit in England
  • Die Berggewohnheiten in der Grafschaft Derbyshire
  • Die rechtlichen Verhältnisse der Salinen im Mittelalter
  • Die Urkunden bei Böhlau, betreffend das Salzregal bis zum Jahre 1300
  • Ergebnis aus den in § 22 aufgeführten Urkunden
  • Die Urkunden, betreffend das Metallregal bis zum Jahre 1300
  • Ergebnis aus dem im § 24 besprochenen Urkunden
  • Das Bergregal, die Bergbaufreiheit und die Altgermanische Agrarverfassung
  • Die Fortentwicklung des Bergregals und der Bergbaufreiheit vom 14. bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts
  • Die Bergbaufreiheit, das Erstfinderrecht, der bergrechtliche Fund und die bergrechtliche Mutung im Verhältnisse zum Bergregale
  • Die rechtliche Natur der regalen Mineralien vor und nach der Verleihung. Das Bergwerkseigentum
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im heutigen Recht

Full text

€8 
Das Kapital. 
gefährlichsten, anstrengendsten und zugleich der geringwertigsten 
Arbeiten ist der Transport schwerer Lasten, wie etwa der glühen 
den Stahlblöcke im Hüttenwerk. Dieser Transport wurde zuerst 
dadurch erleichtert, daß man Krane konstruierte, die auf riesigen 
an der Decke des Arbeitsraumes befestigten Laufschienen gleiten; 
dre Arbeit des Menschen ist damit im wesentlichen auf die Be 
festigung der Last am Lasthaken des Krans beschränkt, was frei 
lich auch nicht viel besser ist. Hier greift die Fernsteuerung in 
Verbindung mit einer anderen Erfindung, nämlich bem Greif- 
kran ein. Der Greifkran hat an Stelle des bloßen Lafthakens 
Greifer, auch Zangen oder Pratzen genannt, die ohne weiteres 
die Last festzuhalten imstande sind. Auch der Tragmagnet hat sich 
als Greiforgan einfachster Art bewährt, das Eisen jeder Art von 
Roheisen bis zu den Werkstücken fassen kann. Wie komplizierte 
Arbeiten durch Greifkrane zu verrichten sind, zeigt z. B. der im 
Stahlwerk verwendete Tiefofenkran. Wenn er in Tätigkeit tritt, 
ergreift rwch der Schilderung Kämmerers die Zange zunächst 
die Kokille, d. >h. die stählerne Form, in die vorher der flüssige 
Stahl gegossen worden war. Dann drückt ein Stempel den Stayl- 
block heraus. Nun hebt ein seitlicher Arm mittels eines Trag 
magneten den Deckel des Tiefofens ab; die Zange ersaßt den 
Stahlblock und senkt ihn in den Tiefofen, woraus der Seitenarm 
den Deckel wieder auflegt. Alle diese so verschiedenartigen Be 
wegungen roerbeit durch Elektromotoren ausgeführt, die ein ein 
ziger Kranführer steuert. 
Hier ist an die Stelle einer Reihe untergeordneter und zugleich 
gefährdeter Handlanger ein einziger Mann getreten, der, ganz 
von der bloßen Kraftanstrengung entlastet, nur noch Führungs 
arbeit verrichtet. Endlich einmal ist es dem Geist gelungen, rest 
los Herr der Materie zu werden, die seinen leisen winken ge 
horchen muß. Wer in der Entwicklung der Technik etwas anderes 
sieht als ein bloßes Hilfsmittel der Warenproduktion und des 
Geldverdienens, wird von einer Zeit zu träumen wagen, die un 
eingeschränkt, wie hier in einem einzelnen Falle, den S i e g d e s 
formenden M e n s ch e n w i l l e n s über den Stoff 
bringen wird. 
c) Das Kapital. 
Wenn wir irgendwie Arbeit tun, bedürfen wir dazu nicht 
nur unserer Hände und des zu formenden Stoffes, fondern^ es
	        

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Einführung in Die Volkswirtschaftslehre. Verlag von Quelle & Meyer, 1920.
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