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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

Kapitel II. Adam Smith. 
97 
Wir sind ihr schon mehr als einmal begegnet;'es ist das Selbst- 
interesse oder, wie Smith es lieber ausdrückt: „das natürliche 
Streben jedes Menschen, seine Lage zu verbessern 1 ).“ Z Hierin liegt 
die wirkliche, jedem Einzelwesen innewohnende Triebkraft, die das 
Leben und den Fortschritt der Gesellschaft sichert. 
Zweifellos ist sie nicht die einzige. Smith ist niemals einseitig. 
Er weiß, daß es neben dem Eigennutz noch andere menschliche 
Leidenschaften gibt 2 ). Er erwähnt sie an verschiedenen Stellen — 
wie dort, wo er der „kindischen Eitelkeit“ 3 ) der Grundbesitzer eine 
so bedeutende und wohltuende wirtschaftliche Umwälzung wie die 
der Emanzipation der Landarbeiterschaft zuschreibt. — Ohne Zweifel 
ist Smith ferner nicht darüber in Unkenntnis, daß der Eigennutz 
nicht bei allen Menschen gleichmäßig ausgebildet ist, und daß die 
persönlichen Beweggründe die größte Mannigfaltigkeit zeigen. Man 
hat ihm vorgeworfen, dies übersehen zu haben; man hat ihn an 
geklagt, einen homo oeconomicus in allen Stücken konstruiert 
zu haben, eine böse Karikatur der Wirklichkeit, der sich wie ein 
Automat ausschließlich durch die Sorge um sein materielles Interesse 
leiten läßt. Die nationale Eitelkeit hat sich eingemischt und hat 
behauptet, daß das, was er sage, vielleicht von den Engländern und 
den Schotten wahr sei; wenn er aber die Deutschen und die Franzosen 
gekannt hätte, die weniger gewinnsüchtig seien, würde sein Urteil 
ganz anders ausgefallen sein. Dies alles beruht aber auf einem Miß 
verständnis. Smith selbst ist der erste gewesen, der darauf hin 
gewiesen hat, daß sich seine Bemerkungen nicht auf alle Menschen, 
sondern auf die Allgemeinheit der Menschen beziehen. In 
jedem Augenblicke erinnert er daran, daß er von einem mit „ge 
sundem Menschenverstand“ 4 * ) oder mit „gewöhnlichem Verstände“ 6 ) 
begabten Menschen spricht. Er weiß sehr wohl, daß „wenn auch nicht 
das Betragen jedes Einzelnen immer von den Regeln gewöhnlicher 
Klugheit geleitet wird, so herrschen diese doch stets in den Hand 
lungen der großen Mehrzahl 0 )“. Seine Beweisführung soll sich daher 
‘) Vgl. im besonderen: I, S. 202, B. II, Kap. III; II, S. 69, B. IV, Kap. V; und 
vor allem; II, S. 152, B. IV, Kap. IX. 
2 ) „Ohne alle Einmischung des Gesetzes bewegen also schon Privatinteresse und 
Leidenschaften die Menschen, das Kapital der Gesellschaft unter die verschiedenen 
Unternehmungen möglichst in dem Verhältnisse zu verteilen, welches dem Interesse 
der ganzen Gesellschaft am angemessensten ist“ (II, S. 125, B. IV, Kap. VII, Teil 3). 
Daß die Anwendung des Wortes „Leidenschaften“ (oder Neigungen) keine zufällige ist, 
geht schon daraus hervor, daß es sich dreimal auf der Seite des zitierten Textes findet. 
3 ) Völkerreichtum I, S. 243, B. III, Kap. IV. 
4 ) Völkerreichtum I, S. 165, B. II, Kap. I am Ende. 
8 ) Völkerreichtum I, S. 206, B. II, Kap. IV am Anfang. 
9 ) Völkerrecht um I, S. 172, B. II, Kap. II. 
Gide und Rist, Gesoh. d. Volkswirtschaft!. Lehrmeinungen. 7
	        

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