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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

der Vorschüsse und von dem Unterhalt der industriellen und land 
wirtschaftlichen Klassen aufgezehrt. Wenn nun die Steuern einen 
Teil dieser Einkünfte, deren Verwendung unantastbar ist, aufbrauchen, 
so würde nach und nach die Quelle des Reichtums versiegen. Wenn 
aber im Gegenteil nur der Überfluß, den der Reinertrag vorstellt, 
genommen wird, und mit noch größerer Berechtigung, wenn nur ein 
Teil dieses Überflusses genommen wird, so kann die zukünftige 
Gütererzeugung in keiner Weise benachteiligt werden. 
Das ist durchaus klar. Wo aber wird der Staat diesen Rein 
ertrag fassen? — Bei denen, die ihn erhalten, also bei den besitzenden 
Klassen, so daß wir zu dem bemerkenswerten Schlüsse kommen, daß 
die ganze Steuer von den Grundbesitzern gezahlt werden muß. Einige 
Seiten vorher hat uns das Privilegium, das die Physiokraten ihnen 
ohne weiteres zusprachen, etw T as befremdet; dies ist das Lösegeld, 
und es ist nicht gering! Wie und nach welchem Satze soll nun der 
Betrag festgelegt werden? 
Die Physiokraten wollen keineswegs die Grundbesitzer ihres Ein 
kommens berauben, da, wie wir gesehen haben, sie sich große Mühe 
gaben, es mit vielen Gründen zu rechtfertigen. Nicht nur wollen sie 
ihnen alles das lassen, was für die Rückzahlung ihrer Grundvor 
schüsse und ihrer ünterhaltungkosten notwendig ist, sondern auch 
alles das, was gebraucht wird, um den Stand des Besitzers „möglichst 
zu heben“ 1 ). Diese Sorge, die uns ganz eigentümlich erscheint, wird 
den Physiokraten von dem Gefühl der Bedeutung der sozialen Rolle 
der besitzenden Klasse diktiert. „Wenn irgendein anderer Stand“, 
sagt Düpont de Nemours, „dem der Grundbesitzer vorzuziehen wäre, 
würden sich alle Menschen diesem anderen Stande zuwenden. Sie 
würden es unterlassen, ihre beweglichen Güter zur Schaffung, Ver 
besserung und Unterhaltung von Landgütern zu verwenden.“ Muß 
man aber nicht in diesem Falle fürchten, daß alle Menschen sich 
dem Stande des Grundbesitzers zuwenden und alle anderen Beschäf 
tigungen vernachlässigen werden?- Nein! die Physiokraten haben 
diese Furcht nicht, sei es, weil sie denken, daß es in einem Lande 
nicht zuviele Grundbesitzer geben kann, sei es, weil sie denken, daß, 
wie das Land selbst, so auch die Anzahl der Grundbesitzer von Natur 
begrenzt ist. 
Und zum Schlüsse kommen die Physiokraten zu einem Steuer 
satz von einem Drittel, nach Baudeau sogar nur von 6 / 20 des Rein 
ertrages (also 30%)- Wenn man für den Reinertrag 2 Milliarden 
*) „Das Verhältnis der Stenern zum Reinertrag muß so sein, daß die Lage der 
Grundbesitzer die bestmögliche ist, und daß ihr Stand jedem anderen in der Gesell 
schaft yorgezogen wird“ (Dopont, S, 356).
	        

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Die Kaufkraft Des Geldes. Druck und Verlag von Georg Reimer, 1916.
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