Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Kommunalbesteuerung in Italien

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Kommunalbesteuerung in Italien

Monograph

Identifikator:
1010948261
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20477
Document type:
Monograph
Author:
Hoffmann, Alexander http://d-nb.info/gnd/119001837
Title:
Die Kommunalbesteuerung in Italien
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1915
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 207 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Der dazio di consumo (Oktroi)
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Kommunalbesteuerung in Italien
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung: Die Gemeindebesteuerung in Italien im allgemeinen
  • Hauptteil: Die italienische Gemeindebesteuerung in ihrer Entwicklung und in ihrer Ausgestaltung im einzelnen
  • Erstes Kapitel. Die Zuschläge zu der staatlichen Grund- und Gebäudesteuer
  • Zweites Kapitel. Der dazio di consumo (Oktroi)
  • Drittes Kapitel. Eigene direkte Steuern und andere Gemeindeabgaben
  • Schlussbetrachtung

Full text

(Art. 217 Reglern.). Die innere Zone, die als ein besonderes Über 
wachungsgebiet im Bedürfnisfall gebildet werden kann, liegt innerhalb 
des Zollgürtels in einer Breite bis zu 25 Meter außerhalb der Bahn 
höfe, ihrer dazugehörigen Nebengebäude und der Eisenbahnstrecken, 
die das Zollgebiet durchschneiden (Art. 219 Reglern.). Besondere 
Kontroll- und Überwachungsmaßregeln gelten für die Herstellung und 
Erzeugung von Waren, für ihre Einbringung in Niederlagsräume 
u. dgl. Die Lokalitäten, die zur Herstellung von Alkohol, Schnaps 
und Likören dienen, unterliegen besonderer Aufsicht. Besondere 
Überwachungsvorschriften gelten ferner für die Niederlagsräume für 
steuerpflichtige Objekte, dann für die Lokalitäten, in die Waren tem 
porär eingeführt oder in denen Tiere gehalten werden, für die dem 
Wein- und Olivenbau dienenden Grundstücke, für die Einrichtungen 
und Lokalitäten, die zum Keltern von Wein, zum Mahlen und 
Pressen der Oliven usw. bestimmt sind, namentlich aber für die Bahn 
höfe der Eisenbahnen (Art. 221 Reglern.). 
Da die außerhalb der Zollgrenze liegenden Teile der geschlossenen 
Gemeinden steuerrechtlich als offene behandelt werden und darum in 
ihnen ein anderer Erhebungsmodus begegnet, so unterliegt nicht alles, 
was in der Gemeinde ge- und verbraucht wird, der Besteuerung, 
sondern nur, was innerhalb des Zollgürtels konsumiert oder in das 
Innere des Ortes eingeführt wird. 
Die offenen Gemeinden haben zwar ein räumlich ■ verhältnis 
mäßig ausgedehnteres Besteuerungsgebiet als die geschlossenen, aber 
die Besteuerung ist weniger intensiv als in diesen. In den offenen 
Gemeinden wird nur der Konsum besteuert, der im Kleinverkauf sich 
manifestiert, so daß jeder andere steuerfrei bleibt. Zwei schwere 
Nachteile sind daher an diesen Besteuerungsmodus geknüpft. Einmal 
werden nicht alle Konsumenten von der Steuer getroffen, sondern 
nur die, welche ihre Waren im kleinen einkaufen, vorzugsweise also 
die ärmeren Klassen. Eine — allerdings sehr wichtige — Ausnahme 
besteht in bezug auf Fleisch, insofern als hier die Abgabe als 
Schlachtsteuer eine allgemeine ist *). Ein weiterer durch diese Er- 
b Eine weitere Ausnahme von der allgemeinen Regel betrifft die Besteuerung 
solcher Objekte, für die das Gesetz besondere Erhebungsformen zuläßt, die nicht 
an den Akt des Verkaufs anknttpfen (so bei Besteuerung von Futtermitteln, Bau 
materialien, Gas und Elektrizität (Art. 9 des Ges. v. 23. Jan. 1902)). Dazu kommt 
eine sehr wichtige tatsächliche Ausnahme: die leicht verderblichen Waren, die 
schnell konsumiert werden, sind auch die wohlhabenderen Klassen meist genötigt, 
im kleinen einzukaufen.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Kommunalbesteuerung in Italien. Verlag von Gustav Fischer, 1915.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.