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Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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Bibliographic data

fullscreen: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Monograph

Identifikator:
1011124114
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-51731
Document type:
Monograph
Author:
Verkauf, Leo http://d-nb.info/gnd/1147997659
Title:
Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
Place of publication:
Wien
Publisher:
Verlag des "Arbeiterschutz"
Year of publication:
1911
Scope:
1 Online-Ressource (48 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
  • Title page
  • I. Die österreichischen Regierungen und die Sozialversicherung
  • II. Die Selbständigenversicherung
  • III. Die Zentralisation der Invaliden- und Altersversicherung
  • IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
  • V. Die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung der Sozialversicherung
  • VI. Die Verschlechterung der Unfallversicherung
  • VII. Unsere offizielle Versicherungsmathematik

Full text

34 
Wenn nun das versicherungstechnische Departement in voller Kenntnis dieser 
Zusammenhänge den Unternehmern eine so erdrückende Macht in den Bezirks 
stellen einräumt, so handelt cs sich ihm offenbar darum, den besonders bei der 
Unfallversicherung so klar manifestierten Wünschen der Unternehmer Rechnung zu 
tragen und die Vcrwaltungsmisere von diesem Gebiete auch auf die Bezirks 
stellen zu übertragen. Niemand kann ja so naiv sein, zu glauben, daß die Ztvci- 
drittelmajorität der Unternehmer, der Proporz bei den Wahlen der Versicherten 
und die Ernennung des leitenden Beamten durch die politische Behörde geeignet 
sind, das Meldewesen, die Einhcbung der Beiträge und die Evidenzführung 
günstig zu beeinflussen. 
Die erzieherische Arbeit auf dem Gebiete der Versicherung ist auch bis 
her nur dort gelungen, wo die Vertreter der Arbeiterschaft alle vom Gesetz ge 
botenen Mittel rücksichtslos zur Anwendung gebracht haben. Kann jemand glauben, 
daß die Unternehmcrvertreter ein erhebliches Maß von Strenge gegen ihre Kol 
legen dulden werden? Auch die Beamten der Bezirksstellen werden nur zu bald- 
erkennen, daß rücksichtsloses Vorgehen bei Mängeln und Unterlassungen nicht vor 
wärts bringt. Qualität und Quantität der Vcrwaltungsarbeit, wie der Mel 
dungen und Anzeigen werden die Spuren dieser Erkenntnis zeigen. 
In voller Kenntnis dieser Sachlage macht das versicherungstechnische De 
partement in der neuen Vorlage trotzdem eine Unsumme von Versprechungen. Wer 
soll all diese Wechsel einlösen, die hier, wie von einem leichtsinnigen Schulden- 
macher, auf prompte Arbeit, Leistungsfähigkeit und guten Willen der Bezirksstellen 
von den Herren des versicherungstechnischen Departements ausgestellt werden? 
Die Regierung über die Höhe der Vcrwaltungskosten. 
Schweigt die Regierungsvorlage über die Wirkungen der eigenartigen Or 
ganisation der Bezirksstellen, so spricht sie umsomehr über die Verwaltungskosten, 
allerdings immer nur in ganz allgemeinen Redewendungen. 
Die Schätzungen der unbequemen Kritiker seien — wie wir erfahren — 
gewagt, ohne jede Grundlage, man könne mit Beruhigung sagen, daß die 
Schätzungen weit über das tatsächlich zu erwartende Maß hinausgehen. Für de 
taillierte ziffermäßige Berechnungen fehle überhaupt jede Grundlage. Es sei aber 
kein Anlaß zur Annahme, daß mit 10 bis 12°/ 0 der Beiträge das Auslangen 
nicht gefunden werden könne. 
Woher die Herren im Ministerium des Innern bei Fehlen jeder Basis doch 
dazu gelangen, eine Ziffer mit solcher Sicherheit zu nennen, muß einem jeden, der 
nicht Fachmann im Versicherungsdcpartement. des Ministeriums des Innern ist, 
unerfindlich bleiben. Man kann doch nicht annehmen, daß die Grundlagen für 
Schätzungen und Berechnungen den Kritikern fehlen, dem versicherungstechnischen 
Departement dagegen zur Verfügung stehen. Wäre letzteres der Fall, so wäre cs doch 
Pflicht der Regierung, der Oeffentlichkcit diese Grundlagen nicht vorzuenthalten. 
Vorderhand muß ich sagen, daß mit leichterem Sinne ein Problem von 
dieser ungeheuren Tragweite noch selten von einer Regierung behandelt worden 
ist. Von ernsten Fachmännern verschiedener Parteirichtungen sind die schwersten 
Bedenken, unter Anführung sachlicher Argumente, geltend gemacht worden. Das 
versicherungstechnische Departement aber, das die unumschränkte Herrschaft über 
das gesamte Gebiet der Arbeitervcrsicherung in Oesterreich ausübt, weiß darauf 
nichts zu erwidern, als daß die Schätzungen übertrieben, nicht zuverlässig seien 
und dann, trotz des Fehlens einer jeden Grundlage, eine beliebige Ziffer als die 
wirkliche Höhe der künftigen Verwaltungskostcn hinzustellen. 
Mir beweisen die Aenderungen in der neuesten Regierungsvorlage, daß die 
Bedenken der Kritiker im Ministerium des Innern recht ängstliche Gefühle aus-
	        

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Die Regierung Im Kampfe Gegen Die Sozialverischerung. Verlag des “Arbeiterschutz”, 1911.
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