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Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1011918013
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-21195
Document type:
Monograph
Author:
Eucken, Rudolf http://d-nb.info/gnd/118682555
Title:
Lebenserinnerungen
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von K. F. Koehler
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (V, 127 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Index

Document type:
Monograph
Structure type:
Index
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

162 
I. Buch. Production und Konsumtion. 
Entwicklung der menschlichen Gesellschaft vorfindet und in den verschiedensten 
Gegenden wie auf den verschiedensten Culturstufen angetroffen wird. Manche 
Nationen, namentlich die südeuropäischen, sind allerdings zu gewiffen Zeiten 
ziemlich frei von demselben gewesen, und so sind auch die Italiener und die 
Spanier unseres Jahrhunderts nur ausnahmsweise dem Trünke ergeben. Auch 
die Mohammedaner, welche freilich vielfach dem Opiuingenusse huldigen, sind 
den geistigen Getränken noch immer abhold. Sie sind dem Verbot, welches 
ihre Religion dem Genuß der geistigen Getränke entgegenseht, im allgemeinen 
treu geblieben. Dagegen ist die Trunksucht in andern Ländern bisweilen zu 
einem furchtbaren Uebel und einer gewaltigen Quelle des Lasters und Elends 
angewachsen. In unserer Zeit ist das namentlich in England, in Nordamerika 
und in Rußland der Fall. Einen besonders gefährlichen Charakter hat die 
Trunksucht etwa im 17. Jahrhundert dadurch angenommen, daß die unter 
den germanischen Völkern leider altherkömmliche Völlerei ein iieiteè, überaus 
gefährliches Mittel zu ihrer Befriedigung fand. Während das Mittelalter 
bestrebt gewesen war, dafür Sorge zu tragen, daß den Leuten ein gesundes, 
unverfälschtes Getränk, reiner Wein und gesundes Bier, geboten wurde, und 
diese sehr gerechtfertigte Fürsorge durch jene Art barbarischer Strafen unter 
stützte, wie sie dazumal nicht nur für schwere Verbrechen, sondern auch für 
Eigenthumsvergehen und insbesondere für Nahrungsmittelfälschungen üblich 
waren, die ja oft gemeingefährlicher und verderblicher sind als manche Dieb 
stähle, nahm in den folgenden Jahrhunderten der Konsum der gebrannten 
geistigen Getränke, des Branntweins in seinen verschiedenen Arten, der Liqueure 
u. s. w., immer mehr überhand. Man hätte erwarten sollen, daß die Re 
gierungen diesem gefährlichen Genusse nach Kräften entgegenwirkten. Leider 
ist dem aber nicht so gewesen. Ist doch z. B. in Polen der Ausschank des 
Branntweins zu einem nutzbaren Recht der Gewalthaber geworden und ist es 
doch Thatsache, daß im 16. Jahrhundert Kurfürst August der Fromme von 
Sachsen, eine Säule des Lutherthums, eine große domaniale Branntwein- 
destillerie in Dresden errichtetes Kann es da wundernehmen, daß bei dein 
Mangel an energischen Gegenmaßregeln von seiten der Regierungen, welche 
vielmehr ein Interesse daran finden, aus der Fabrikation und dem Verkauf 
der Spirituosen finanziellen Vortheil zu ziehen, die Branntweinpest in den 
jenigen Ländern, in welchen das Klima willkommenen Anlaß zum Genuß 
starker geistiger Getränke bietet und der Volkscharakter infolge des bei den 
niedern Klassen mangelnden Sinnes für heitere Gespräche im Freien und ver 
gnügtes Treiben bei Musik und Volksfesten, wie er im Süden noch so viel 
fach anzutreffen ist, materiellen Genüssen übermäßig zuneigt, den bedenklichstes 
Es war die erste derartige, welche in Deutschland entstand.
	        

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Grundsätze Der Volkswirtschaftslehre. Herder, 1896.
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