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Die deutsche Hausindustrie

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Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Hausindustrie

Monograph

Identifikator:
1012149900
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-24397
Document type:
Monograph
Author:
Obst, Georg http://d-nb.info/gnd/11759296X
Title:
Geld-, Bank- und Börsenwesen
Edition:
30., völlig veränd. Neuauflage
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
C.E. Poeschel Verlag
Year of publication:
1937
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 566 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Business and Management Classics
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Banken und Bankgeschäfte
Collection:
Business and Management Classics

Contents

Table of contents

  • Die deutsche Hausindustrie
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Begriff und Einteilung der Hausindustrie
  • Zweites Kapitel. Die Entstehung der Hausindustrie
  • Drittes Kapitel. Umfang der Hausindustrie in Deutschland
  • Viertes Kapitel. Wirtschaftliche und soziale Zustände in er Hausindustrie
  • Fünftes Kapitel. Volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung der Hausindustrie
  • Sechstes Kapitel. Staatshilfe
  • Siebtes Kapitel. Selbsthilfe
  • Achtes Kapitel. Hilfe von aussenstehenden Kreisen
  • Index

Full text

§ 2. Zur Gefchichte der Hausinduftriegefetzgebung 143 
betreffende Vorfchriften aufgenommen. Als der Gefetzentwurf am 15. Februar 
1910 in die erfte Lefung Kam, wurde von allen Seiten dem lebhaften Verlangen 
Ausdruck gegeben, daß jetzt endlich unter allen Umftänden die gefetzliche Rege- 
lung der Hausarbeit zuftande kommen müffe. 
Die Vorlage wurde an eine Kommiffion verwiefen, die nach langer fleißiger 
Arbeit mehrere wcfentliche Befferungen vornahm. Ein großer Teil der Korn- 
miffionsverhandlungen drehte fich um die Lohnämter. Von verfchiedenen 
Seiten und in verjehiedener Form waren Lohnämter mit rechtsverbindlicher 
Lohnfeftfetzung vorgefchlagen, wurden aber von den Regierungsvertretern 
von Anfang bis zu Ende aufs fchärffte bekämpft. Von diefer Seite wurden fo- 
wohl grundfätzliche Bedenken geäußert gegen ein ftaatliches Eingreifen in 
die Lohnfeftfetzung, wie auch Zweifel über die Durchführbarkeit und Zweck 
mäßigkeit eines folchen Vorgehens. Schließlich wurde doch ein Zentrumsantrag 
nach der erften Lefung der Kommiffion angenommen. Danach follte dem 
Bundesrat die Vollmacht gegeben werden, paritätifch zufammengefetzte Lohn 
ämter einzurichten mit der Aufgabe, in folchen Hausinduftrien, die auffällig 
niedere Löhne zahlen, Mindeftlöhne aufzuftellen; diefe follten dann durch die 
Landesbehörden oder den Bundesrat als rechtsverbindlich für die Unternehmer 
erklärt werden. Derfelbe Antrag fiel aber mit Stimmengleichheit in der zweiten 
Lefung. Und fo kamen die Kommiffionsbefchlüffe vor das Plenum, ohne 
eine Be|timmung über Lohnämter zu enthalten. Da nun die Regierung in ihrer 
ablehnenden Haltung verharrte und da fich obendrein herausftellte, daß im 
Plenum keine Mehrheit für Lohnämter vorhanden war, fo jehien es unnütz, 
diefe abermals zu beantragen. Die bürgerlichen Parteien einigten fich mit 
der Regierung auf die „F a c h a u s f c h ü f f e“, die einen Erfatz für die Lohn 
ämter bilden follten, da fie ihre Aufgaben zum Teil übernahmen. In den 
November- und Dezembertagen kam die Vorlage in die zweite und dritte Lefung, 
und am 20. Dezember 1911 wurde das Hausarbeitgefetz im Reichsgefetzblatt 
veröffentlicht. 
Lange hat es gedauert, bis das Gefetz zuftande kam. Seit 1906 arbeitete 
man an einer umfaffenden und durchgreifenden Regelung der Hausarbeit. Was 
fo lange gewährt hat, ift es nun endlich auch gut? Die Frage wird verfchieden 
beantwortet. Allgemein wird bedauert, und auch wir bedauern es tief, daß 
das kräftigfte gefetzliche Mittel, das Lohnamt, keine Annahme fand. Immerhin 
geben die mannigfachen neuen Beftimmungen uns Hoffnung, daß manches in 
der Hausarbeit nun beffer wird. Ideal und vollendet aber ift diefe 
Gefetzgebung nicht, und darum darf fie auch nicht 
als abgefchloffen gelten.
	        

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Deutsche Wirtschafts- Und Finanzpolitik. Selbstverl. des Reichsverb. der Dt. Industrie, 1925.
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