Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1823190766
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220010
Document type:
Monograph
Title:
Finanzen und Steuern im In- und Ausland
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1930
Scope:
896 S
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

— 610 — 
Vereinigte Staaten von Amerika 
Noch: Verwaltungsaufbau 
Burn) 
Nesetzgebung........ 
Xongreß, bestehend aus dem Senat und dem Repräsentantenhaus; beide Kammern haben gleiche Rechte 
in gewisser Hinsicht dürfte die Machtstellung des Senats zum Teil infolge seiner Teilnahme an Exekutiv“ 
'unktionen stärker sein. Wenn beide Häuser eine vom Präsidenten abgelehnte Vorlage mit Zweidrittel 
nehrheit beschließen, wird sie ohne Unterschrift des Präsidenten Gesetz. Initiativrecht nur bei de 
»eiden Kammern. Die Initiative zu den Finanzgesetzen lag früher vollständig beim Repräsentanter 
ıaus, das die Ausgabeschätzungen der Departements zum Rudget zusammenstellte; seit 1921 wird da“ 
3Zudget jedoch vom Präsidenten selbst mit Hilfe des im Bereich des Schatzamts neu gechaffenen Budget 
jüros zusammengestellt und zuerst dem Repräsentantenhaus unterbreitet. Unstimmigkeiten zwischen 
jenat und Haus werden durch gemeinsame Ausschüsse beigelegt, 
Der Senat (Senate): Die Staaten sind nach dem Grundsatz der Gleichheit vertreten durch zwW* 
von der Bevölkerung jedes Staates auf 6 Jahre gewählte Delegierte; jeder Senator hat Stimm“ 
;echt (Voraussetzung der Wahl: seit 9 Jahren Bürger der Vereinigten Staaten, Einwohner des 
betreffenden Staates und 30 Jahre alt). 96 Mitglieder, Senat in einigen Fällen zugleich auch voll 
ziehende und richterliche Körperschaft (Tagung in Geheimsitzungen). 
Das Repräsentantenhaus (House of Representatives): Die Staaten sind nach Maßgabe ihrer B® 
rölkerungszahl vertreten, jeder Staat muß mindestens eımen Repräsentanten haben. Jedes Terrl” 
torium (einschließlich Hawaii und Porto-Rico, ausschließlıch der Philippinen) hat einen Dale? 
zierten, Vertreter wählbar auf 2 Jahre (Voraussetzung der Wahl: seit 7 Jahren Bürger der Ver 
znigten Staaten, Einwohner des von ihnen vertretenen Staates und mindestens 25 Jahre alt): 
135 Mitglieder, . 
Die Exekutive wird ausgeübt vom Präsidenten, der vom Kabinett, d.h. den Häuptern der 10 Exe 
zutivdepartements, beraten wird, die praktisch von ihm allein ernannt werden (unter formeller ZU 
ıtimmung des Senats) und ihm allein verantwortlich sind. Kabinett kein staatsrechtlich vorgesehen‘® 
;ondern faktisches, rein beratendes Organ, gänzlich abhängig vom Präsidenten. Die Minister dürfe? 
ılcht Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaft sein, können aber vor die Ausschüsse des Kol 
rresses als Zeugen geladen werden. 2 
Die Durchführung der Verwaltung liegt bei den 10 »Executive Departmentss und etwa 30 den Präsk 
denten in der Bundesverwaltung unterstützenden, unabhängigen Behörden (Independant Establishment®: 
Verwaltung ..,....., 
(Exekutive) 
» 
Allgemeines über Or- 
ganisation 
die Organisation der Departements ist im wesentlichen einheitlich. An der Spitze steht ein Minister oh 
5arlamentarische Verantwortlichkeit (secretary), der in einzelnen Ministerien: einen besonderen Tit® 
'ührt, Dem »Staatssekretärsg und dem »Schatzsekretäre« ist je ein Untersekretär (Undersecretar) 
‚eigegeben. Den Departementchefs bzw. ihren Stellvertretern unterstehen ein oder mehrere »Assistall 
jecretaries« als Abteilungsleiter mit den verschiedenen Sachbearbeitern, Die technische Leitung 1i®$ 
nu Händen eines »Chief Clerk«. 
‘ Ministerien 
Aufgaben 
„na 
Staatsministerium (Department of 
State); der Staatssekretär ist 
gleichzeitige Kabinettsenior 
Auswärtige Angelegenheiten, diplomatischer und Konsulardienst, Regelung der Bezichunge 
zwischen Präsident und Exekutivorganen der Einzelstaaten, Verträge mit fremden Mächtel- 
Gesetzgebung des Bundes und Veröffentlichung der Gesetze und Beschlügse des Kor 
zresses, Paßwesen, Großsiegelbewahrung. Dem Staatssekretär unterstehen u. a. der »Foreif 
Service Personnel Boards und der »Economic Advisere. | 
14 Botschafter, 37 Gesandte, 1 »Minister-Resident« und Generalkansul, 1 »Agent« und Ge 
neralkonsul 
Jchatzamt (Department of the 
Treasury). Der Schatzsekretär 
ıst mit großer Selbständigkeit 
ausgestattet 
Finanz- und Münzwesen — Währung — Bau und Unterhaltung der öffentlichen Gebäude r 
Küstenschutz — öffentliche Gesundheitspflege — Prohibition. Jährliche Vorlage ® 
"inanzberichts vor dem Kongreß, n 
Der Schatzsekretär ist ex-offleio Vorsitzender ‘des »Federal Reserve Boarde und n 
‚Federal Farm Loan Boarde, der »World War Foreign Debt Commissıon« und einer Re 
ınderer Kommissionen, 
Das Schatzsekretariat gliedert sich in folgende Abteilungen: r 
1. »Division of Supplye. Beschaffung von Betriebsmaterial, Rechnungslegung, übe 
wachung der Tätigkeit der General Supply Commission. gs 
2, »Office of Commissioner of Accounts and depositst. Aufsicht über Buchhaltur 
und Rechnungswesen, die Depositen und öffentlichen Gelder, 10g0 
3. »Divisıon of Bookkeeping and Warrantse: Führung der Etatkonten und der Be eb“ 
iiber angewiesene Etatmittel, Verwahrung der regelmäßigen Voranschläge, der Dicke 
tragsvoranschläge und der Aufstellungen über wahrscheinliche Fehlbeträge, jähr StB 
Aufstellung aller Einkünfte und Ausgaben zur Weiterleitung an den Kongreß. 
tistische Berichte. des 
>Commissioner of the Public Dehtse: Leiter der Schuldenverwaltung; durch Bun om” 
zesetz wird der Schatzsekretär zur Aufnahme von Anleihen ermächtigt. Dem * 
missioner« unterstellt ist die jcheß 
ı) »Division of Loans and Currency«: beauftragt mit der Ausgabe der öffentli 
Schuldsicherheiten, Konvertierung usw., 
b) »Regıister of the Treasury«: Tilgungsabteilung, ng 
3) »Division of Accounts and Audit«: Rechnungs- und Rechtsabteilung, Rechter 
legung und Kontrolle aller Sehuldenangelegenheiten vom Druck der 
heiten bis zur Tilgung, , nder® 
»Division of Appointmentse: Personalangelegenheiten des Schatzamts, inebO Sic 
Nominierung von Beamten in Verbindung mit der »United States Civil 
Commission. m des 
»Office of Disbursing Clerks: Scheok- oder Barzahlung aller Verpflichtung? 
Nehatzamts.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Finanzen Und Steuern Im in- Und Ausland. Hobbing, 1930.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.