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Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Bibliographic data

fullscreen: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Monograph

Identifikator:
1012150852
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-27269
Document type:
Monograph
Author:
Obst, Georg http://d-nb.info/gnd/11759296X
Title:
Geld-, Bank- und Börsenwesen
Edition:
25., verbesserte Auflage
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
C.E. Poeschel Verlag
Year of publication:
1927
Scope:
1 Online-Ressource (XV, 521 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Business and Management Classics
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Banken und Bankgeschäfte
Collection:
Business and Management Classics

Contents

Table of contents

  • Geld-, Bank- und Börsenwesen
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Geld und Geldsurrogate
  • Zweiter Teil. Banken und Bankgeschäfte
  • Dritter Teil. Börse und Börsengeschäfte
  • Index

Full text

Die Darlehnskassen waren selbständige Einrichtungen des Reichs mit den 
Eigenschaften und Rechten juristischer Personen. Sie waren an die selbständigen 
Reichsbankanstalten derart angegliedert, daß deren erste Vorstandsbeamte zu 
gleich Vorsitzende der Vorstände der Darlehnskassen waren, und daß die Kassen- 
und Buchhaltereigeschäfte durch die zuständigen Reichsbankanstalten besorgt 
wurden. Weiter gehörten zum Vorstande jeder Darlehnskasse ein speziell das 
Interesse des Reichs vertretender und mit besonderen Befugnissen ausgestatteter 
Reichsbevollmächtigter und mindestens zwei Personen aus Handel und Ge 
werbe, die die Darlehnsanträge sachlich begutachten und die Zuverlässigkeit der 
Darlehnsnehmer beurteilen sollten. Die allgemeine Verwaltung der Darlehns 
kassen führte für Rechnung des Reichs die Hauptverwaltung der Dar 
lehnskassen. Ihr gehören an der Präsident und ein Mitglied des Reichsbank- 
direktoriums, ein Reichsbevollmächtigter und 4 Mitglieder aus dem Handels- 
nnd Gewerbestande. Darlehen wurden grundsätzlich nur an zuverlässige und 
kreditwürdige Inländer gewährt. Beliehen wurden bestimmte Waren und 
Wertpapiere, sowie in das Reichsschuldbuch oder in das Staatsschuldbuch eines 
deutschen Staates eingetragene Forderungen. 
Hauptdarlehnsnehmer waren die Landesregierungen, vor allem das Reich 
selbst. Um den Kurs der Kriegsanleihe zu halten, wurde die Reichsbank beauf 
tragt, Kriegsanleihen an der Börse anzukaufen („aufzunehmen"). Die Mittel 
hierfür schaffte sich das Reich, indem es bei der Reichsbank Schatzwechscl 
diskontierte. Es erfolgte somit Umwandlung einer fundierten Schuld in eine 
schwebende Schuld. 
Als die Summen der zum Verkauf angebotenen Kriegsanleihe immer größer 
wurden, wurde im Juli 1919 unter Führung der Reichsbank und Beteiligung 
aller Großbanken und großen Bankfirmen die Reichsanleihe-A.-G. mit einem 
Kapital von 400 Millionen M errichtet. Ihr Zweck war, Reichsanleihen bis 
zum lOfachen Betrag ihres Eigenkapitals aufzunehmen, also, entsprechend dem 
Kurswert, etwa 5 Milliarden M. Die Mittel hierzu beschaffte sich die Gesell 
schaft durch Ausgabe von Darlehnskassenscheinen, und auf 
Grund dieser Darlehnskassenscheine war die Reichsbank berechtigt, den dreifachen 
Betrag ihrer eigenen Noten auszugeben. Die Kriegsanleihe wurde durch diese 
Manipulation in Darlehnskassenscheine, und diese wieder wurden in Banknoten 
umgewandelt. 
Dadurch, daß die Darlehnskassenscheine, soweit sie nicht in den freien 
Verkehr übergehen, dem Barvorrat der - Reichsbank zugerechnet wurden, 
wurde die Lombardanlage der Darlehnskassen zur 
Notendeckung verwendbar gemacht und gewissermaßen mobilisiert. 
Im Februar 1924 wurde beschlossen, die Darlehnskassen tunlichst rasch 
abzubauen, und durch Bekanntmachung vom 17. März 1924 wurde ihre 
Liquidation in die Wege geleitet. 
198
	        

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Responsibility of States for Damage Caused in Their Territory to the Person or Property of Foreigners. Oxford Univ. Press, 1930.
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