Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Monograph

Identifikator:
1013266285
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-23296
Document type:
Monograph
Author:
Lenz, Adolf http://d-nb.info/gnd/11764000X
Title:
Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Verlag von Ferdinand Enke
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 315 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Kapitel. Die Beendigung des Wirtschaftskrieges
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Der Kampf des wirtschaftlichen Imperialismus
  • Zweites Kapitel. Der Wirtschaftskrieg im engeren Sinne
  • Drittes Kapitel. Das Wesen des Wirtschaftskampfes
  • Viertes Kapitel. Die Beendigung des Wirtschaftskrieges
  • Fünftes Kapitel. Die internationale Regelung des Wettbewerbes der Völker

Full text

Die Beendigung des Wirtschaftskrieges nach den Friedensschlüssen usw. 151 
aus einer von jedem Lande besonders aufzustellenden Liste einen Laien 
zu wählen hätte und diese beiden erst den Obmann zu bestimmen hätten; 
hierfür schien auch ein nationaler Jurist aus den Kreisen der Anwälte 
und Rechtslehrer, die mit dem internationalen Wirtschaftsleben praktisch 
vertraut sind, geeignet (nach S p e r 1, Gutachten 15 in Denkschrift). Über 
einstimmend wurde der Sitz für diese Schiedsstellen an den für inter 
nationalen Verkehr wichtigeren Handelsplätzen, mit Zentrali 
sierung der größeren Rechtssachen in den Hauptstädten gefordert. Man 
war auch darüber einig, daß dem Kläger die Möglichkeit offen gelassen 
werden sollte, das ordentliche Landesgericht dem Schiedsgerichte vor 
zuziehen. 
Für die örtliche Zuständigkeit wurde der Wohnsitz 
(Aufenthalt) oder der Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit des Beklagten 
(Hauptniederlassung) für maßgebend erachtet. Nach der bei der Wiener 
Rechtshilfekonferenz der mitteleuropäischen Wirtschaf tsvereine im 
Jahre 1910 von Klein und Sperl gegebenen Anregung, die seither 
in der österreichischen Gerichtsentlastungsnovelle und im österreich 
ungarischen Vollstreckungsvertrag verwirklicht wurde, sollten die An 
sprüche aus der Eigenschaft eines Mitgliedes einer Korporation, Gesell 
schaft, Genossenschaft oder eines Vereines gegen den Verband oder dessen 
Organe, soferne es sich um Ansprüche handelt, die allen oder einer be 
stimmten Gruppe von Teilnehmern gemeinsam sind und weiters An 
sprüche aus Teilschuldverschreibungen, Pfandbriefen und ähnlichen 
Schuldtiteln nur beim allgemeinen Gerichtsstände des Be 
klagten geltend gemacht werden können. 
Für das Verfahren vor den Schiedsgerichten wurden internationale 
Vereinbarungen, ja hinsichtlich der anzuwendenden materiellen Grund 
sätze wurde die Freiheit von jeder positiven Rechtssatzung gefordert; 
allein die im Friedensvertrage vereinbarten materiellen Rechts 
sätze sollten bindend sein. 
Hinsichtlich der Anfechtung des Schiedsspruches gingen die 
Meinungen stark auseinander. Man empfahl die Anfechtung des Schieds 
spruches wegen Unwirksamkeit aus Rechtsgründen, man empfahl 
«in Oberschiedsgericht aus Laien und Juristen zusammen 
gesetzt, man empfahl einen zwischenstaatlichen Gerichtshof (Pet- 
s c h e k, Gutachten 18 in Denkschrift)', die überwiegende Meinung 
schien sich aber der Beschränkung auf eine schiedsgerichtliche Instanz 
zuzuneigen. Die unter anderem vom Kriegsausschuß der deutschen 
Industrie und anderen industriellen Körperschaften empfohlene Ein 
richtung der Schiedsstelle als bloßer Berufungsinstanz scheitert 
an der Unmöglichkeit ein nach Landesrecht gefälltes Urteil durch eine 
internationale Stelle überprüfen zu lassen (Klein, Der wirtschaftliche 
Mebenkrieg 76).
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Der Wirtschaftskampf Der Völker Und Seine Internationale Regelung. Verlag von Ferdinand Enke, 1920.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.