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Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)

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Bibliographic data

fullscreen: Taxämter oder private Schätzungen?

Monograph

Identifikator:
1013879643
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-23338
Document type:
Monograph
Author:
Bucharin, Nikolaj Ivanovič http://d-nb.info/gnd/118516574
Title:
Oekonomik der Transformationsperiode
Place of publication:
Hamburg
Publisher:
Verlag der Kommunistischen Internationale
Year of publication:
1922
Scope:
1 Online-Ressource (199 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
9. Kapitel. Die ökonomischen Kategorien des Kapitalismus in der Uebergangsperiode
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Taxämter oder private Schätzungen?
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Wertschätzung städtischer Grundstücke zu Beleihungszwecken
  • II. Kritische Betrachtung der Schätzungsarten für Beleihungszwecke
  • III. Die Hilfsmittel der Wertschätzung zu Beleihungszwecken
  • IV. Reformvorschläge

Full text

—- - 42 
Grundsätzlich haben wir hiernach bei den Reform 
bestrebungen mit zwei Richtungen zu tun, die eine, 
welche, obschon für Preußen in der „Gerichtstaxe" be 
reits eine Rollegialtaxe möglich ist, nach kollegia 
len Taxinstanzen, also Taxämtern geht, die andere, 
welche an der Taxe durch einzelne Sachverständige 
festhalten will. Oie entscheidende Frage ist nun, 
welches Ziel man bei diesen Reformbestrebungen im 
Auge hat. handelt es sich lediglich um die Erlangung 
richtiger Taxen, oderdarum, niedrige Taxenzubekommen? 
Das ist die entscheidende Frage! 
Um das letztere kann es sich doch nur handeln, wenn man 
bodenpolitische Wirkungen will, denn ein anderes Moment, 
von der Forderung nach richtigen Taxen abzuweichen, kann 
man nicht geltend machen, auch nicht Entschuldungsbestrebungen, 
die wir an sich voll und ganz unterstützen. Unsere Vorfrage spitzt sick 
also zu aus die Frage, ob man richtige Taxen will, oder ob man 
die Regelung des Tarwesens nur als Mittel benutzen möchte, um 
gewisse bodenpolitische Ziele — und zwar insbesondere solche der 
Rodenreformer — zu erreichen. 3n diesem Augenblick mag diese 
Wendung überraschen. Über trotzdem steht und fällt mit dieser 
Frage die eine oder andere Richtung, will man das Ziel der 
Bodenreform«r, eine, wenn auch vielleicht nur vor 
übergehende Verbilligung des Bodens, dann liegt 
nachdenLrgebnissenunsererfrüherenRusführungen 
nichts näher, als die Forderung nach kollegialen Tax 
instanzen auszustellen, will man aber „richtige" 
Taxen, dann darf man die Taxe durch einzelne S a ch- 
verständigenichtabweisen. wolltemandasaber, dann 
wird man anderseits nicht daran vorbeikommen, die 
furchtbaren Wirkungen sich vor Rügen zu halten, die 
daraus entstehen werden, und sich die Frage vorzu 
legen, ob um diesen Preis die Taxämter dann nicht doch zu 
teuer erkauft find. 
Zunächst haben wir bei den Taxamtsschätzungen, wie wir ge 
sehen haben, mit einer wesentlich niedrigeren Taxe, als wir sie in 
Preußen in der Regel von den taxierenden Sachverständigen er 
langen, zu rechnen. Das wird sich naturgemäß umsetzen, in 
eine gewaltige verkürzung des Rredits zur ersten 
Stelle, wer kann die aber in Preußen wohl ertragen ? hier kann man 
allerdings sagen, in Württemberg, Baden, Hessen usw. gehts doch auch. 
Das ist richtig. Rber dort gehts nur, weil es von altersher, seit 
langer Zeit so ist, weil seit vielen Jahrzehnten, zu einer Zeit, in 
der ebensowenig an Hypothekenbanken, wie an die gewaltige Aus 
dehnung des Immobiliarkredits gedacht werden konnte, hier die 
Taxämter oder Grtsgerichte bestehen. Dann gehts hier aber auch haupt 
sächlich deshalb, weil die Verhältnisse in diesen Landesgebieten ru 
hig, die Entwicklungsgänge langsam sind, versetzen wir uns aber einmal
	        

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Zur Geschichte Und Theorie Des Bergregals Und Der Bergbaufreiheit. J. Bielefelds Verlag, 1916.
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