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Handbuch über die wirtschaftlichen Verhältnisse Marokkos und Persiens, sowie ihrer Nachbargebiete

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Bibliographic data

fullscreen: Handbuch über die wirtschaftlichen Verhältnisse Marokkos und Persiens, sowie ihrer Nachbargebiete

Monograph

Identifikator:
101398451X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-24500
Document type:
Monograph
Author:
Ernst, Robert http://d-nb.info/gnd/105520864X
Title:
Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Vereinigung Wissenschaftlicher Verleger, Walter de Gruyter & CO., vormals G.J. Göschen'sche Verlagshandlung, J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung, Georg Reimer, Karl J. Trübner, Veit & Comp.
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 189 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Handbuch über die wirtschaftlichen Verhältnisse Marokkos und Persiens, sowie ihrer Nachbargebiete
  • Title page
  • Contents
  • Teil I. Marokko und seine Nachbargebiete: Algerien Tunesien Spanisch-Nordafrika
  • Teil II. Persien und seine Nachbargebiete Afghanistan-Belutschistan
  • Teil III. Tabellarium Kalender und Zeitvergleichung Vergleichende und Umrechnungs-Tabellen. Anhang Die Islamische Welt

Full text

47 Winke für deutsche Handelshäuser und Industrielle. 48 
Winke für deutsche Handelshäuser und Industrielle, 
Das Kaiserliche Generalkonsulat Zahlungsweise: Bei günstiger Auskunft 
in Tanger veröffentlichte Ende August 1909 folgende kann Zahlung gegen 3 Monatstratte gewährt werden, 
Angaben: sofern sie nicht gegen Kasse mit entsprechendem Skonto 
Post: In allen von Europäern bewohnten Plätzen erfolgt. Bei zweifelhafter Auskunft ist es geboten nur 
bestehen deutsche Postanstalten. Bei deutschen Firmen gegen Nachnahme zu senden. 
genügt in der Briefaufschrift der Bestimmungsort. Im Preise: Es sollte möglichst darauf gesehen 
Verkehre zwischen Deutschland und den deutschen Post- werden, dass die Preise „Franko Fracht und Zoll Quai 
anstalten in Marokko gilt der deutsche Inlandsbriefporto- Alger“ gestellt werden, da der Algerier und besonders 
Tarif. der Eingeborene sich nur ungern den Zollformalitäten 
Alle Auskünfte des Generalkonsulats sind un- _unterzieht. 
verbindlich, namentlich wird für die Kreditfähigkeit der Vertreter: Das Konsulat ist gern bereit, ge- 
genannten Firmen jede Gewährleistung abgelehnt. eignete Vertreter zu benennen, jedoch ohne Übernahme 
Rechtliche Verhältnisse: Da m Ma- irgendwelcher Verbindlichkeit. Es dürfte sich empfehlen, 
rokko die Ausländer unter der Konsulargerichtsbarkeit Geschäftsverbindungen nur mit Hilfe von platz- und 
ihres Heimatstaates stehen, ist es wichtig, die Staatsan- leutekundigen Vertretern anzubahnen. Nach der über 
gehörigkeit der Personen festzustellen, mit denen man sie erteilten Auskunft wird es sich zu richten haben, ob 
geschäftliche Beziehungen anknüpfen will. Vertreter ihnen auch das Inkasso anzuvertrauen ist. 
eb Be irgend möglich, enter den deutschen Reklamationen: Das Konsulat ist im In- 
NE deu. a diese DS sich an a Plätzen ‚orasse der Gläubiger bestrebt, Differenzen möglichst 
d teen Hese, ebenso wie auch die Schutzgenossen, auf gütlichem Wege beizulegen. Dies ist das Verfahren, 
er deutschen Konsulargerichtsbarkeit unterstehen. das bei oeri S Hei Platz jet. Sich 
Wechsel: Da das marokkanische Recht den Pre sn men ollein. am Platz jet. Stehen 
Wechsel nicht kennt, sind eingeb Wechselschukt solche in Frage, so muss von der Beschreitung des 
, Se9orene Wechselschuldner Rechtswegs abgeraten werden, da die ausser erichtlichen 
nur auf Grund des Valutageschäfts gerichtlich zu be- On z 7 S 
Tangen Kosten, die jede Partei selbst zu tragen hat, ‚so hohe 
Zoll: Eingehende Waren zahlen einen Wertzoll Sn das Bel der Tinklagı ng in der Regel nicht viel 
° . N x übrig bleibt. Vorschläge auf Abschlagszahlungen, selbst 
von 12% %. Ausgenommen sind Getränke, Seidenwaren auf fange Ziele, sind anzumeh Das ı 1 üb, 
und Schmucksachen, für die nur 7% % zu entrichten a Ne HTen. Das Konsnlat über- 
Sind. = , an Na Abmachungen und hat bisher gute Erfolge 
Einfuhrbeschränkungen bestehen nur für Schuss- SE 
waffen und ihr Zubehör, sowie für Tabak, Kif (Ha- Konkurse: Anmeldungen zu Konkursfor- 
schisch, d. h. canabis indica) und Opium. derungen übernimmt das Konsulat. Es sind zu diesem 
Das Kaiserliche Konsulati n Algier Behufe detaillierte _ Aufstellungen der gelieferten Waren 
veröffentlichte Ende August 1909 folgende Angaben: und ihrer Preise einzusenden. N . N 
Kreditauskünfte sind bei Anbahnung von ; Kata no Eh SE wenn irgend tunlich, in 
Geschäftsverbindungen mit Algerien absolut notwendig. ee NE u oder englischer Sprache ab. 
Das Kaiserliche Konsulat ist gern bereit, solche Aus-WS“ASst sem. 
künfte bei einem hiesigen als zuverlässig bekannten Aus- Zoll: Bei Anfragen über den Einfuhrzoll ist mög- 
kunftsbureau zu vermitteln, doch kann eine Gewähr für lichst ein Muster der in Rede stehenden Ware einzu- 
die Richtigkeit nicht übernommen werden. Die Gebühr senden. Wo dies nicht angängig, ist eine genaue Be- 
für jede Auskunft beträgt 3 Frs., die zweckmässiger- schreibung des Artikels und der dazu verwendeten Roh- 
weise zugleich mit dem Antrage einzusenden sind. stoffe einzureichen.
	        

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Handbuch Über Die Wirtschaftlichen Verhältnisse Marokkos Und Persiens, Sowie Ihrer Nachbargebiete. Gea Verl., 1910.
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