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Bolschewismus, Fascismus und Demokratie

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Bibliographic data

fullscreen: Bolschewismus, Fascismus und Demokratie

Monograph

Identifikator:
101398451X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-24500
Document type:
Monograph
Author:
Ernst, Robert http://d-nb.info/gnd/105520864X
Title:
Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Vereinigung Wissenschaftlicher Verleger, Walter de Gruyter & CO., vormals G.J. Göschen'sche Verlagshandlung, J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung, Georg Reimer, Karl J. Trübner, Veit & Comp.
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 189 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Hauptteil. Der Wanderungsverlauf und die im Zusammenhang damit getroffenen Massnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Bolschewismus, Fascismus und Demokratie
  • Title page
  • I. Die Krisis der Freiheit nach dem Weltkrieg
  • II. Die Folgen von Krieg und Frieden
  • III. Die Lehren der Freiheit und die freien Verfassungen im 19. Jahrhundert
  • IV. Der Nationalismus als Verleugnung der Freiheit und der Demokratie
  • V. Die Krisis der liberalen Parteien und ihre Ursachen. Die Wirkung des Sozialismus in den freien Verfassungen
  • VI. Der Nationalismus als Verleugnung der Freiheit und der Demokratie
  • VII. Die Reaktion in Europa und das Diktatur-Fieber der Mittelmeerstaaten
  • VIII. Die neue Form der Reaktion: der Fascismus
  • IX. Der Fascismus als weißer Bolschewismus und eine Gefahr für den Frieden
  • X. Freiheit, Reaktion und Sozialismus als historische Phänomene
  • XI. Die Übertreibungen über den Bolschewismus. Die Ausschreitungen des europäischen Kapitalismus außerhalb Europas. Der Kultus der Gewalt
  • XII. Bolschewismus und Fascismus als gleichartige Phänomene. Die Kritik am Wirken der Parlamente. Unmöglichkeit einer dauernden absoluten Verfassung in der heutiigen Gesellschaft
  • XIII. Die Entwicklung der Mittelschichten und der Widerstand gegen die extremen Tendenzen
  • XIV. Notwendigkeit einer Revision der parlamentarischen Funktion und Arbeiterpolitik
  • XV. Der Verfall Europas als Folge der Neigung zur Gewaltätigkeit und des Mangels an Frieden und Freiheit. Die unausbleibliche Rückkehr zu den liberalen Verfassungen
  • Contents

Full text

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78 Der privatwirtschaftliche Verwaltungsgrundsatz galt für die Post zunächst, als das Regalitätsprinzip nicht mehr ver folgt wurde/) d. h. namentlich im 18. Jahrhundert und längere Zeit auch noch im 19. Jahrhundert, in diesem aller dings in sinkendem Maße. Das Streben, möglichst hohe Reinerträge zu erzielen, war in jenen Zeiten finanziell nötig und auch angebracht. Damals erfreute sich ein Teil des Landes vervollkommneter Posteinrichtungen, von denen demgemäß viele Staatsangehörige keinen Nutzen hatten. Heute hat die An wendung des privatwirtschaftlicheu Verwaltungsgrundsatzes für die Post enge Grenzen. Wegen der Besorgnis einer Schmälerung der Reinerträge dürfen notwendige oder wünschens werte, mit Kosten verbundene Verkehrs-Verbesserungen und Ergänzungen nicht unterbleiben. Andererseits darf der Staat, wenn er in Konkurrenz mit Privatbetrieben tritt, seine Leistungen nicht wesentlich über, ebenso wenig aber auch nicht unter den eignen Kosten darbieten, wie es u. U. statthaft ist, wenn das Gebührenprinzip Anwendung finden. d) Das Gebührenprinzip. Das Gebührenprinzip beruht darauf, daß in erster Linie nicht die Erzielung eines, wenn auch nur mäßigen Reinertrages, sondern nur die volle Deckung aller Eigenkosten beabsichtigt wird/) ohne daß auch dies immer der Fall sein muß. Für die unmittelbaren Vorteile, die aus der Inanspruchnahme Als das preußische Generalfinanz-Direktorium bei der Bewilligung von Mitteln zurjAnlegung von Posten Schwierigkeiten bereiten wollte, wies schon Friedrich Wilhelm I. darauf hin, daß die Posten ,,vor den florissanten Zustand der Commercien hochnothwendig und gleichsam das Oel vor die ganze Staatsmaschine wären" (Jlwof, Das Postwesen in seiner Entwickelung von den ältesten Zeiten bis in die Gegenwart. Graz 1880 S. 52). 2 ) In der Denkschrift, betr. die Einführung des Post-Ueberweisungs und Scheckverkehrs im Reichs-Postgebiet ist ausdrücklich betont, daß die Gebühren des neuen Dienstzweigs für das Reich keine Einnahmequelle bilden, sondern nur zur Deckung der Kosten ausreichen sollen (Stenogr. Bcr. 1907/08 Bd. 246 Anl. Nr. 747 S. 16). Die gleiche Auffassung wurde bei der Beratung im Reichstage und in der Budgetkommission vertreten (Stenogr. Ber. 1908 Bd. 232 S. 4494, 4980 und 4983). (Vgl. auch Archiv 1908 S. 301).

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Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif. [Quatz], 1914.
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