Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Monograph

Identifikator:
1014011027
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-25942
Document type:
Monograph
Author:
Prion, Willi http://d-nb.info/gnd/101278861
Title:
Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Julius Springer
Year of publication:
1936
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 240 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Business and Management Classics
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
B. Die Menschen im Betrieb
Collection:
Business and Management Classics

Contents

Table of contents

  • Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)
  • Title page
  • Contents
  • A. Die Grundlagen
  • B. Die Menschen im Betrieb
  • C. Die Organisation
  • D. Die Wirtschaftlichkeit
  • Index

Full text

Die betriebliche Personalverfassung. 
99 
7* 
schaft von arbeitenden Menschen mehr, er wird zum Apparat, der nach bestimmten, fest 
gelegten Regeln abläuft und in dem auch jeder Mensch seine eindeutig festgelegte Aufgabe 
zu erledigen hat. 
Der für jeden Wirtschaftsbetrieb maßgebende Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, der 
Leistungsfähigkeit und Sparsamkeit verbindet, muß unter den geschilderten Verhältnissen in 
ganz verschiedener Weise angestrebt werden. Unter der traditionalen, meist patriarchalischen 
Betriebsform konnte nur durch Pflege der Persönliohkeitswerte, wie Ehrlichkeit, Treue, 
Diensteifer usw. eine hohe Wirtschaftlichkeit erreicht werden. Im versachlichten Betrieb da 
gegen stört jede persönliche Note: kein gefühlsbetontes Treueverhältnis, sondern ein juri 
stischer Vertrag bestimmt das Arbeitsverhältnis, das Art und Dauer der Arbeitsleistung festlegt 
und kollektiv, ganz unpersönlich, durch Tarifvertrag, abgeschlossen wird. Der persönliche 
Einsatz, der früher als unentbehrlich galt, ist weder möglich noch erwünscht, und eine per 
sönliche Einstellung wird jetzt mit Recht als eine Untugend bezeichnet; sie stört im Betriebe, 
führt oft zur Verringerung der Leistung, zu unwirtschaftlichen Kosten, zu Empfindlichkeit, 
Mißmut und Verbitterung. Gleichmaß, Ruhe, Ordnung in das Ganze sind die Forderungen an 
den Menschen im rationalisierten Betrieb, der auch ganz andere Bedingungen des Vorwärts 
kommens hat als der traditionale. Das bisherige Prinzip der Leistung war auf die persönliche 
Tüchtigkeit abgestellt; es wirkte wie ein Sprengmittel, wenn im Vertrauen auf diese Tüchtig 
keit die Abschaffung aller langfristigen Verträge gefordert werden konnte. Das Gespenst des 
älteren Angestellten und die Furcht vor dem Abbau aber sind ein schlechter Kitt, ganz ab 
gesehen davon, daß nach alter Erfahrung der Praxis die Gelegenheitsarbeiter nur wenig 
leisten. 
Die Entwicklung der Gesetzgebung zur juristischen Person hat ferner — im Verein mit 
vielen anderen Gründen — die Anonymität der Person sehr gefördert und damit auch die 
persönlichen Gefühle für Recht und Pflicht, für Ehrlichkeit, Diensteifer und Treue im Betriebe 
vielfach untergraben. Die Gegenseitigkeit des Verhältnisses fehlte; eine juristische Person 
hat keinen Charakter, jede Verantwortung ist in der Anonymität zu verdecken; aber es fehlt 
auch die sittliche Verpflichtung ihr gegenüber. Ein mühsames Gebilde von Beaufsichtigungen, 
Verordnungen, Kontrollen, Revisionen, Sicherungen ist notwendig geworden, den Mangel zu 
ersetzen. Daneben wirken in gleicher Richtung natürlich auch andere Tatbestände, wie die 
Betriebsorganisation und die zunehmende Betriebsgröße. 
Von ganz besonderer Bedeutung ist auch die Stellung, die der Mensch zur Arbeit als 
solcher einnimmt und die sich in den betrieblichen Ordnungen unmittelbar auswirkt. Die 
Anschauung von der Arbeit als Segen kann in ihren Überspitzungen zu ebensolchen Miß- 
ständen führen wie die entgegengesetzte, die jede Arbeit als Fluch empfindet. Beide Auf 
fassungen stellen die Arbeit als schicksalsgegebenes Muß über den Menschen; die Folge ist 
leicht die Bewertung des Menschen als reines Arbeitswerkzeug und die notwendig erscheinende 
Beurteilung und Messung dieses Werkzeugs, die übertriebene Verherrlichung von psycho- 
technischen Meß- und Ausbildungsmethoden. 
Die heute in Deutschland zum Durchbruch gekommene Bewegung bezeichnet 
die Arbeit als Dienst an der Gemeinschaft und ordnet sie dem Menschen unter, 
indem sie ein Arbeitsethos verkündet, das in der Bindung des Arbeitserfolgs an 
den Gemeinnützen gipfelt. Es wird klar, daß die betriebliche Personalpolitik ein 
ganz anderes Bild zeigen muß, je nachdem sie den Menschen als Arbeitsmittel oder 
als arbeitenden Volksgenossen ansieht. 
3. Die Formen betrieblicher Personalverfassung. So groß die Vorteile waren, welche die 
liberale Auffassung von der Wirtschaft durch die freie Entfaltung der Kräfte für die Ent 
wicklung der Wirtschaftsbetriebe und des gesamten Wirtschaftsverkehrs im Zuge des tech 
nischen Fortschritts und des Einbreohens in neue Wirtschaftsräume brachte, so trug sie doch 
von Anbeginn den Keim eines Widerspruchs in bezug auf die Entwicklung der Betriebe in sich. 
Je größer die Betriebe werden, desto unerquicklicher werden die Personalverhältnisse in ihnen, 
desto größer die Unruhe und die Unzufriedenheit der in ihnen beschäftigten Menschen. 
Während in der vorliberalen Zeit das Arbeitsverhältnis durch korporative oder staatliche 
Regeln (Zunftzwang, Beamtenbetrieb) oder durch überkommene Herrschaftsansprüche 
(Hörigkeit, Lehenspflicht) in engen Grenzen festgelegt war, brachte der Durchbruch des 
Liberalismus dem arbeitenden Menschen die rechtliche Freiheit und das Recht der Freizügig 
keit. War vorher im Grunde die Freiheit des Arbeitenden immer mit dem Eigentum der 
Arbeitsmittel und Anlagen und das Niohteigentum durchweg mit Unfreiheit verbunden ge 
wesen, so war nun dieses Verhältnis gelöst, indem die Freiheit der Person gewährleistet war, 
ohne daß diese jedoch gleichzeitig Eigentümer von Arbeitsmitteln und Anlagen war. Hier 
liegt der erste Widerspruch: Die rechtliche Freiheit war unbrauchbar, solange die wirtschaft 
liche Freiheit nicht vorhanden war. Zwar gab die Auffassung von dem Bestehen eines freien 
Arbeitsmarktes, auf dem Angebot und Nachfrage der Arbeitskräfte sich regelten, einen
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Der Wirtschaftsbetrieb Als Betrieb (Arbeit). Verlag von Julius Springer, 1936.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.