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Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Bibliographic data

fullscreen: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Monograph

Identifikator:
1014011027
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-25942
Document type:
Monograph
Author:
Prion, Willi http://d-nb.info/gnd/101278861
Title:
Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Julius Springer
Year of publication:
1936
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 240 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Business and Management Classics
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
C. Die Organisation
Collection:
Business and Management Classics

Contents

Table of contents

  • Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)
  • Title page
  • Contents
  • A. Die Grundlagen
  • B. Die Menschen im Betrieb
  • C. Die Organisation
  • D. Die Wirtschaftlichkeit
  • Index

Full text

Die Ordnung als organisatorisches Verfahren. 
135 
Reihung eine sehr einfache und bequeme, in vielen Fällen aber sehr unübersicht 
liche Anordnung der Dinge ist, während die Schaltung eine wesentlich bessere 
Übersicht gewährt, aber oft Schwierigkeiten bietet im Auffinden, Erkennen und 
Anwenden geeigneter Merkmale 1 , so liegt dies eben an den genannten Schwierig 
keiten, welche im Grunde auf die Unterschiede zwischen der äußerlichen (räum 
lichen, zeitlichen) und der begrifflichen Ordnung zurückgehen. Vollkommene 
Ordnung herrscht nur dann, wenn die begriffliche mit der äußerlichen dem be 
sonderen Zweck entsprechend verbunden worden ist. Dies ist zwar theoretisch 
immer möglich, geht aber praktisch über das Maß des Tragbaren oft hinaus und 
führt dann zur Pedanterie. 
So bleiben als wesentliche Ordnungsarten die abstrakte, gedankliche oder gei 
stige Ordnung, d.h. die Ordnung nach Merkmalen der begrifflichen Inhaltsgleich 
heit oder Verwandtschaft und die konkrete, gegenständliche Ordnung, welche 
lediglich durch die Gleichheit der äußerlichen, gegenständlichen Gesichtspunkte, 
wie etwa das Beieinanderliegen oder die Gleichzeitigkeit äußerlicher Merkmale 
(Größe, Form, Gewicht, Farbe usw.), gekennzeichnet ist 2 . Dabei müssen zur Er 
möglichung und Förderung der Kenntlichkeit und Deutlichkeit die begrifflichen, 
abstrakten Merkmale durch besondere Kennzeichen als äußerliche Ordnung her 
vorgehoben und festgehalten werden; dies geschieht durch Sinnbilder oder Sym 
bole und sonstige Abmachungen verschiedener Art zur Kennzeichnung der zu 
ordnenden Erscheinungen. 
3. Zweck und Anwendungsgebiete der Ordnung. Zweck allen Ordnens ist die 
Schaffung einer besseren Übersicht und vor allem einer besseren Kontrolle, die 
Hebung und Förderung der Aufmerksamkeit, der Pünktlichkeit und der Zuver 
lässigkeit sowie die Steigerung der Leistung durch die Ermöglichung schnellerer 
Erledigung und besserer Auffindbarkeit der einzelnen Arbeitsmittel. Außerdem 
werden Ersparnisse erzielt an Zeit und Kosten, da durch eine gute Betriebsordnung 
einwandfrei nicht nur die äußere Lage der einzelnen Geräte und Hilfsmittel, son 
dern auch die Zeitpunkte der einzelnen Arbeitsvorgänge (Arbeitsbeginn und -ende, 
Pausen, Materialausgabe, Konferenzen, Postverteilung) und die vorgeschriebenen 
Verhaltungsregeln bekannt sind. Vor allem hinsichtlich des Schriftverkehrs ist die 
Auffindbarkeit der einzelnen Vorgänge von besonderer Wichtigkeit; sie findet 
ihren Ausdruck in der Registratur, von der die Kenntnis und Anwendung der 
Ordnungsmittel und -methoden ihren eigentlichen Ausgang genommen hat. Be 
kannt ist die Hervorhebung gemeinsamer Vorschriften und Bekanntgaben an die 
Betriebsmitglieder in den sog. Hausgesetzen, in der Geschäftsordnung, der Arbeits 
ordnung und der Hausordnung. In der Geschäftsordnung werden aus dem Wust 
der verschiedenartigen Anweisungen und Unterweisungen gleichartige und gleich 
bleibende Dinge herausgegriffen und zu Regeln verdichtet, daraus weiter die 
Befugnisse für leitende Mitglieder des Betriebes genau umschrieben, die Arbeits 
gebiete abgegrenzt und kenntlich gemacht, die Zuständigkeit nach einheitlichen 
Plänen festgelegt und die allgemeine Kenntnis mit betrieblichen Einrichtungen 
vermittelt. Jedes leitende Mitglied des Betriebes muß wissen, welche Hilfsmittel 
zur Verfügung stehen, welche besonderen Einrichtungen vorhanden sind, wo und 
wie es seine Arbeitsmittel finden und verwenden kann 3 . Auf diese Weise können 
Unsicherheiten und Reibungen vermieden, Kompetenzstreitigkeiten und zeitrau 
bende Rückfragen ausgeschaltet, widersprechende Anordnungen beseitigt werden. 
Im allgemeinen enthält die Geschäftsordnung folgende Bestimmungen: die Aufzählung der 
einzelnen Verwaltungs- und Dienststellen und die Angabe ihrer Zuständigkeit und Zusammen- 
1 leCoutre; S. 96. 2 Sanner: S. 2. 
3 Vogt: 1. Bd., S. 108ff. — Leitner: Wirtsohaftslehre .... S. 72, 81. — Herzog: 
Handbuch .... S. 192ff.
	        

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Der Wirtschaftsbetrieb Als Betrieb (Arbeit). Verlag von Julius Springer, 1936.
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