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Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Bibliographic data

fullscreen: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Monograph

Identifikator:
1014011027
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-25942
Document type:
Monograph
Author:
Prion, Willi http://d-nb.info/gnd/101278861
Title:
Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Julius Springer
Year of publication:
1936
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 240 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Business and Management Classics
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
C. Die Organisation
Collection:
Business and Management Classics

Contents

Table of contents

  • Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)
  • Title page
  • Contents
  • A. Die Grundlagen
  • B. Die Menschen im Betrieb
  • C. Die Organisation
  • D. Die Wirtschaftlichkeit
  • Index

Full text

Die Ordnung als organisatorisches Verfahren. 
137 
werden müssen und die Voraussetzungen dazu notwendig. Endlich muß das Be- 
suchs- und Meldewesen geordnet sein, die Begleitung von Besuchern, die Aus 
stellung von Ausweisen für Besichtigungen festgelegt werden 1 , für die oft be 
sondere Stellen gebildet werden, welche die hin und wieder riesigen Besucher 
ströme in festgelegte, gleichbleibende Bahnen leiten. (Bei der Adam Opel AG. sind 
außer den Geschäftsbesuchern jährlich etwa 12 000 Neugierige zu befriedigen, was 
in großzügiger Weise und natürlich auch im Geschäftsinteresse geschieht.) 
Für genau voraussehbare Pflichten und regelmäßig in gleicher Weise wieder 
kehrende Obliegenheiten, die ohne besonderen Befehl erledigt werden sollen, wer 
den Dienstanweisungen herausgegeben oder nach eingehenden Arbeitsstudien 
Arbeitsanleitungen für besondere Arbeiten, etwa Buchhaltung, Lager Verwaltung, 
Expedition, Schriftverkehr, Registratur, Maschinenbehandlung, Werkzeugbenut 
zung usw. zusammengestellt (s. auch das Punktions- (Unterweisungsmeister-) 
System nach Taylor). Hier sind bereits deutliche Hinweise auf die Arbeitsteilung 
erkennbar, deren Darstellung dem nächsten Abschnitt Vorbehalten bleibt. Die 
richtige Reihenfolge der Arbeiten und die Feststellung eines bestimmten Tages 
programms und Tagespensums ist zwar nur bei verhältnismäßig sehr starren 
Arbeiten möglich (bei Behörden), jedoch sind auch in Großbetrieben derartige 
Festlegungen wichtig, da sie nicht nur eine Kontrolle der einzelnen Tätigkeiten, 
sondern auch der sie erledigenden Personen ermöglicht, „das Einarbeiten von 
Neulingen wesentlich erleichtert und den Betrieb unabhängig von den einzelnen 
Angestellten macht“ 1 2 . Für besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten, wie z.B. 
die Tätigkeit des Vorstandes, die Revision eines Großbankbetriebes oder das 
Einkaufswesen in Warenhäusern, sind sehr genaue Dienstanweisungen vorge 
sehen 3 . Diese schriftlichen Ordnungen werden häufig durch bildliche Darstellungen 
(Schaubilder, Funktionspläne) ergänzt, welche die Beziehungen zwischen den 
Personen, Dienststellen, Gegenständen, Handlungen, zeitlichen Folgen usw. zeich 
nerisch darstellen 4 . Als Beispiel sei eine Vorstands-Geschäftsordnung aus der 
Praxis angeführt. 
Geschäftsordnung für den Vorstand, erlassen vom Aufsichtsrat der 
Das Direktorium der Gesellschaft setzt sich zur Zeit zusammen aus: dem Vorsitzenden des 
Vorstandes, Herrn Dr dem stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn F der 
technischen Oberleitung, welche gebildet wird aus den Herren S und W den 
ordentlichen Vorstandsmitgliedern und denjenigen Prokuristen, denen gemäß § 15 des Ge 
sellschaftsvertrages vom Aufsichtsrat die Stellung „Stellvertretender Direktor“ übertragen ist. 
Dem Vorsitzenden, Herrn Dr ist die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesell 
schaft vom Aufsichtsrat erteilt worden; hieraus erhellt seine Stellung gegenüber den übrigen 
Mitgliedern des Vorstandes; sie entspricht der des Aufsichtsrates zu ihm gemäß § 14, Abs. 1 
des Gesellschaftsvertrages. Es liegt ihm die oberste Leitung des gesamten Geschäftsbetriebes 
ob, insbesondere in bezug auf die Einteilung der Geschäftsführung, die Zuweisung der Res 
sorts usw. 
Zu seinem Stellvertreter ist vom Aufsichtsrat Herr F ernannt worden. — Die 
Einteilung der Geschäftsführung usw. wird der Vorsitzende nach vorhergehender Beratung 
mit den in Frage kommenden Vorstandsmitgliedern vornehmen und sie dem Aufsichtsrats 
vorsitzenden zur Kenntnis und Genehmigung unterbreiten. — Abänderungen bedürfen der 
Zustimmung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, sofern sie nicht vorübergehender Natur oder 
unerheblich sind. Eine vorläufige Geschäftseinteilung des Vorstandes wird hier beigefügt. 
Versetzungen eines Vorstandsmitgliedes oder eines Abteilungsleiters sind vom Vorsitzenden 
1 Czekalla gibt (Die Hausgesetze ..., S. 32-—49) eine Reihe von Beispielen und Vor 
drucken an. 
2 Grull: S. 17. 
3 Czekalla gibt auf S. 52—71 eine Anweisung zur Führung der Buchhaltung, auf S.71—83 
Bestimmungen über Annahme, Überweisung und Entlassung von Arbeitern, auf S. 83—86 
über den Versand. Weitere Beispiele sind enthalten in Czekalla: Die Einkaufsabteilung. — 
Die Organisation der Registratur. — Die Organisation des Lagerwesens. — Sämtlich Berlin. 
4 S. hierzu Nordsieck: Schaubildliche Erfassung ... Gfür O-Sohriftenreihe, Bd. 4,1932.
	        

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Der Wirtschaftsbetrieb Als Betrieb (Arbeit). Verlag von Julius Springer, 1936.
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