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Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Bibliographic data

fullscreen: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Monograph

Identifikator:
1014011027
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-25942
Document type:
Monograph
Author:
Prion, Willi http://d-nb.info/gnd/101278861
Title:
Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Julius Springer
Year of publication:
1936
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 240 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Business and Management Classics
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
C. Die Organisation
Collection:
Business and Management Classics

Contents

Table of contents

  • Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)
  • Title page
  • Contents
  • A. Die Grundlagen
  • B. Die Menschen im Betrieb
  • C. Die Organisation
  • D. Die Wirtschaftlichkeit
  • Index

Full text

Die Leitung. 
171 
gleichzeitig durch Zusammenlegen von Verkauf und Verpackung kostensparend 
wirken (Kleinpreisgeschäfte, auch in entsprechenden Abteilungen der Waren 
häuser). Eine andere Möglichkeit ist die Einrichtung einer Zentralkasse durch 
Rohrpostleitungen zu den einzelnen Verkaufstischen: der Betrag wird in Kapseln 
von der Verkäuferin zur Kasse gegeben, die Kapsel kommt mit Wechselgeld und 
Quittung zurück 1 . Ein Berliner Kaufhaus hat einige Male den Versuch gemacht, 
zur Weihnachtszeit sämtliche Kassen in einem zentral gelegenen Raum in der Nähe 
des Ausgangs unterzubringen, um so einen besseren Verkaufsfluß zu haben. Die 
dadurch über den Normalbestand notwendig werdenden Läuferinnen und Träger, 
die Warenfahrstühle usw. verteuerten jedoch die offenbaren Vorzüge derart, daß 
der Versuch aufgegeben wurde. 
c) Die Sicherung und Überwachung der Organisation vollzieht 
sich auf dem Wege der Kontrolle. An dieser Stelle soll nur auf ihre Bedeutung 
und Notwendigkeit bezüglich der organisatorischen Formgebung hingewiesen 
werden. Ihre eigentliche Behandlung erfolgt in D II. 
VI. Die Leitung. 
Vorbemerkung. Alles menschliche Gemeinschaftshandeln, besonders das be 
wußt auf die Organisation bestimmter, betrieblicher Zweckaufgaben gerichtete, 
setzt einen Initiator voraus, einen Antrieb, der die gedankliche Vorarbeit leistet 
und sie zu einem bestimmten Plan zusammenfaßt, aber ferner auch die not 
wendige Macht, d. h. die Verfügungsgewalt über menschliche und sachliche 
Arbeitsmittel und Kräfte, um diesen vorbedachten Plan durchzusetzen und die 
Menschen, Mittel und Verfahren nach den bezeichneten organisatorischen Spiel 
regeln zu handhaben. Macht ist jede Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit, einen 
Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen 1 2 ; aus ihm leitet sich die Herr 
schaftsgewalt ab, welche das Vorhandensein günstiger Vorbedingungen zum Ge 
horsam im Falle eines Befehls bedeutet 2 . Diese Vorbedingungen sind notwendig, 
um die fortlaufende Befolgung und Durchführung der organisatorischen Anord 
nungen und Verfahren zu erzwingen, was wieder nur durch einen Verwaltungs 
stab, durch ein System von über- und untergeordneten Personen möglich ist, 
welche durch eine—geistig, geldlich oder sonstwie bestimmte — Übereinstimmung 
der Ziele mit dem Führer verbunden sind 3 . 
Diese Macht leitet sich im Wirtschaftsbetrieb ab aus dem Eigentum an den Ar 
beitsmitteln und Geräten einerseits, welche wiederum als Recht des Inhabers auf Be 
triebsführung, d. h. auf die kaufmännische, organisatorische, technische Leitung 
aus der reinen Sachherrschaft des Eigentumrechts entspringen 4 . Daneben jedoch 
ist die Direktionsgewalt (auch Befehls-, Weisungs- oder Anordnungsgewalt ge 
nannt) als Summe der einseitigen Befugnisse des Betriebsinhabers gegenüber der 
Gefolgschaft auf Grund des Arbeitsverhältnisses wichtig; auch sie leitet sich letzt 
lich aus der heute geltenden Eigentumsordnung ab und liegt begründet in dem 
Wesen der abhängigen Arbeit überhaupt 5 . Zweck des Direktionsrechtes ist es, 
„die vertraglich bereitgestellte Arbeitskraft so zu verwerten, wie es der Gesamt 
arbeitsvorgang eines bestimmt organisierten Wirtschaftskörpers verlangt“ 8 , es er 
streckt sich demnach über Gegenstand, Ausführung, Umfang, Ort und Zeit der 
Arbeitnehmerleistung 7 ; ferner über die Eingliederung in den Betrieb, d. i. Schutz 
1 Se yf f ert, der dieses Verfahren mitteilt, stellt auch fest, daß es sich nichteingebürgert hat. 
2 Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft. G. d. S. III. Abtlg-, S. 28 und 122. 
3 Weber, Max: S. 154. 4 Stenschke: Das Direktionsrecht des Arbeitgebers, S. 4. 
6 Stenschke: S. 7. 6 Stenschke; S. 10. 
7 Kaskel: Arbeitsreoht, S. llOff.
	        

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Der Wirtschaftsbetrieb Als Betrieb (Arbeit). Verlag von Julius Springer, 1936.
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