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Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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Bibliographic data

fullscreen: Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

Monograph

Identifikator:
1014015472
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-24472
Document type:
Monograph
Author:
Ladendorf, Friedrich
Title:
Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag Otto Elsner Verlagsgesellschaft m.b.H
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (64 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
2. Teil. Kritik des geltenden Steuerwesens
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!
  • Title page
  • Contents
  • 1. Teil. Allgemeine Grundsätze der Steuerpolitik
  • 2. Teil. Kritik des geltenden Steuerwesens
  • 3. Teil. Das neue System
  • 4. Teil. Zusammenfassende Kritik des neuen Systems

Full text

24 
ausgearbeitet. Auch der Grundsatz der Allgemeinheit der Be 
steuerung ist durchgeführt; es werden neben den natürlichen anch die 
juristischen Personen besteuert. Man kann wohl mit Recht sagen, daß 
es keinen Menschen, keine Gesellschaft in Deutschland gibt, die nicht 
auf irgend eine Weise besteuert werden. Anders ist es hinsichtlich des 
Hauptgrundsatzes der Gerechtigkeit, d. h. der Gleichmäßigkeit der 
Besteuerung. Dieser unbedingt zu erhebenden Forderung wird das 
gegenwärtige Steuersystem durchaus nicht gerecht. Folgendes 
Beispiel möge dies veranschaulichen: Ein Aktienbesitzer besitzt für 
1 Million Aktien zum Parikurse. Am Steuerstichtage steht der 
Kurs 400, demzufolge er, da sein Vermögen ja nun 4 Millionen 
beträgt, eine Vermögensabgabe von SO °/o, d. h. 2 Millionen zu 
leisten hat. Freilich wird ihm die Abzahlung in 30 Jahren erlaubt; 
aber bald darauf geht der Kurs aus pari zurück; er hat jetzt wieder 
1 Million Mark Vermögen, aber dieses ist inzwischen ungeheuerlicher 
weise mit einer Abgabeverpflichtung von 2 Millionen belastet. Unsere 
derzeitige Steuergesetzgebung belastet ferner die größeren Kapitalien, 
ohne Rücksicht darauf, welchem volkswirtschaftlichen Zweck sie dienen, 
unterschiedslos relativ hoch. Dagegen wäre an sich nichts einzuwenden, 
denn nach dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit 
soll und muß der Kapitalist stärker zur Steuer herangezogen werden, 
und zwar auch sogar relativ stärker bei progressiver Besteuerung, als 
der Nichtkapitalist, aber in der Art und in dem bis zur Uebertreibung 
ausgedehnten Maße, wie unser gegenwärtiges Steuerwesen es tut, 
muß eine steuerliche Ungerechtigkeit gegen die Kapitalisten 
erblickt werden, ganz abgesehen davon, daß ein derartiges Heranziehen 
auch den Vermögensstamm angreift, den Ertrag der Steuer herab 
mindert, und somit geradezu zweckwidrig wirkt; doch davon später! 
Zunächst mögen noch zwei Beispiele die Ungleichmäßigkeit und Un 
gerechtigkeit unseres derzeitigen Steuerwesens dartun: Legt jemand 
100000 M. in einer mündelsicheren Hypothek an, so ist er gezwungen, 
stets die ganzen 100000 M. als Vermögen anzugeben. Kauft er sich 
dagegen für 100000 M. Maschinen und verschafft sich hiermit 
vielleicht noch größere Einnahmen als ein Hypothekenbesiher, so 
hatte er bisher das Recht, durch jährliche Abschreibungen diesen 
Teil seines Vermögens verschwinden zu lassen. Wenn jemand 
Jndustriepapiere besitzt, so muß er sein Vermögen auf Grund der 
am Stichtage notierten Börsenkurse angeben, und es kann passieren.
	        

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Wie Deutschland Seine Schulden Bezahlen Kann! Verlag Otto Elsner Verlagsgesellschaft m.b.H, 1921.
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