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Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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Bibliographic data

fullscreen: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

Monograph

Identifikator:
1014334349
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-41140
Document type:
Monograph
Author:
Piechottka, Erwin
Title:
Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Hans Robert Engelmann
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (64 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Die Arbeitsaktie
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
  • Title page
  • Die deutsche Wirtschaft am Scheidewege
  • Die Arbeit als Werteinlage
  • Der Sozialindividualismus in der Wirtschaft
  • Die Kapitalisierung der Arbeit
  • Die Arbeitsaktie
  • Der Arbeiter als Mitunternehmer
  • Ausführungsmöglichkeiten
  • Die Beteiligungssysteme
  • Unter dem Druck der Reparationen
  • Die Steueraktie
  • Entstaatlichung von Post und Eisenbahn
  • Ausblick

Full text

28 
wert unverändert bleibt, sie fällt mit steigendem Geldwert. Diese 
Regulierung bleibt nach wie vor den Kräften überlassen, die sie 
bisher durchgeführt haben. Daran ändert sich nichts. Nützlich 
ist nur, daß der arbeitende Mensch einen besseren Einblick in den 
Betrieb und seine Tragfähigkeit für Lohnerhöhungen erhält, ein 
Umstand, der ohne Frage dazu beitragen wird, daß sich über 
triebene Lohnforderungen von vornherein auf das mögliche Maß 
reduzieren, wodurch der deutschen Wirtschaft unnötige Kämpfe 
erspart bleiben würden. Nur in einem Punkte geht Lohnhöhe und 
Beteiligungswert Hand in Hand, und das ist, daß der Beteiligungs 
wert automatisch der Lohnhöhe gleicht, da beide dem Wert der 
in den Betrieb eingelegten Arbeit gleichen müssen. Die gegen 
wärtigen Lohnerhöhungen sind zudem nicht absolut, sondern regu 
lieren nur die Existenzgrundlage der Arbeit gemäß dem schwan 
kenden Wert der Mark. Widerstand aus diesem Grunde ist also 
nicht stichhaltig. 
Der Arbeiter als Mitunternehmer. 
Der Arbeiter als Mitunternehmer ist eine neue Erscheinung. 
Die im Betriebsrätegesetz versuchte Lösung ist der Anfang, als 
ein vorbereitendes Stadium aber immerhin wertvoll. Sie bedeutet, 
wenn auch nur als Zwischenstufe, eine Wendung zur individua 
listischen Wirtschaft. Die Schwierigkeiten der Durchführung und 
die Gefahren der Wirkung des Betriebsrätegesetzes ergeben sich aus 
der Verquickung zweier Systeme, des kapitalistisch-sozialistischen 
und individualistischen, das jedes für sich wirkungsfähig ist, deren 
Verschmelzung aber beide gegeneinander hemmt. Ein Arbeiter, 
der mehr der gegnerische Kontrolleur des Unternehmers ist und 
naturgemäß bei der gegenwärtigen sozialen Ordnung darüber 
wachen muß, daß die Unternehmerprofite für die Arbeiterlöhne 
ausgeschlachtet werden, ist nicht der produktive Exponent der 
Wirtschaft, den die Zusammenv/irkung aller am Betrieb beteiligten 
Arbeiter in ihrem eigenen Mitunternehmerinteresse darstellt. Die 
Wünsche der Arbeiterschaft für einen sozialen Fortschritt waren 
so zwingend, daß etwas geschehen mußte, was dem Arbeiter seine 
gehobene Stellung zum Ausdruck brachte, aber es geschah unter 
dem Druck der Straße etwas Halbes. Der Zweck war, den Arbeiter 
von der Furcht zu befreien, daß er für kapitalistische Interessen 
ausgebeutet werden könnte, und ihm diese Sicherheit durch eigene
	        

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Gleichberechtigung von Kapital Und Arbeit. Verlag von Hans Robert Engelmann, 1921.
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