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Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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Bibliographic data

fullscreen: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

Monograph

Identifikator:
1014334349
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-41140
Document type:
Monograph
Author:
Piechottka, Erwin
Title:
Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Hans Robert Engelmann
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (64 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Der Arbeiter als Mitunternehmer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
  • Title page
  • Die deutsche Wirtschaft am Scheidewege
  • Die Arbeit als Werteinlage
  • Der Sozialindividualismus in der Wirtschaft
  • Die Kapitalisierung der Arbeit
  • Die Arbeitsaktie
  • Der Arbeiter als Mitunternehmer
  • Ausführungsmöglichkeiten
  • Die Beteiligungssysteme
  • Unter dem Druck der Reparationen
  • Die Steueraktie
  • Entstaatlichung von Post und Eisenbahn
  • Ausblick

Full text

29 
Kontrolle zur Gewißheit zu machen. Indessen ist auch dieser 
Zweck nicht erreicht, noch immer wird die sozialistische Agitation 
von diesem Schlagwort beherrscht und die soziale Kontrolle in 
den Betrieben ist gerade die Basis des sozialen Kampfes auf dieser 
Grundlage geworden. 
Aber selbst wenn man von diesen unerwünschten Neben 
wirkungen des Betriebsrätegesetzes absieht, ist mit ihm die poli 
tische Gleichberechtigung des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber 
wirtschaftlich noch nicht erreicht. Das Gesetz nimmt dem Unter 
nehmer die alleinige freie Verfügung über seinen Betrieb, ohne 
dem Arbeiter und Angestellten, der mitbestimmen soll, das gleiche 
Interesse an Gedeih und Verderb des Betriebes zu geben, wie es 
der Unternehmer wegen seiner natürlichen Verbindung mit dem 
Betriebe hat. Das Bestimmungsrecht des Arbeitnehmers wird aber 
entscheidend beeinflußt durch sein persönliches Arbeitnehmer 
interesse, das gegen den Unternehmer zu vertreten sein gutes un 
bestreitbares Recht ist, dem aber unbedingt das volkswirtschaft 
liche Interesse des Betriebes übergeordnet sein muß. In die Be 
triebe direkt werden alle Konflikte hineingetragen, die schon wegen 
des großen Energieverbrauchs nur hemmend wirken können und 
im Produktionsprozeß mit größerem Nutzen eingesetzt werden 
könnten. In einer Zeit, in der auch nicht der kleinste Teil einer 
aufbaufähigen Kraft im Interesse des Ganzen aus der Produktion 
ausgeschaltet werden darf, bedeutet diese Dezentralisation der 
Verhandlungen in jeden einzelnen Betrieb hinein zumindest eine 
unverantwortliche Verschwendung. Ein Schaden des Betriebes 
aber, der ganz organisch auf die Volkswirtschaft zurückwirkt, be 
dingt gleichzeitig eine Verringerung der Verbesserungsmöglich 
keiten in den Arbeits- und Lebensbedingungen des arbeitenden 
Menschen und ist damit für beide Teile ein ungesunder Prozeß. 
Der Arbeiter als Mitunternehmer muß in der Wirtschaft ein 
fördernder Faktor sein. Durch ein Scheinrecht, das man dem 
Arbeitnehmer gibt, kann man die notwendige Erweckung der In 
dividualproduktivität aller arbeitenden Menschen in der Volkswirt 
schaft nicht erreichen. Gerade hieraus aber soll die Kraft des Auf 
baues genommen werden, weil sie hier vorhanden ist und die Er 
schließung einer neuen Energiequelle bedeutet. Es kann 
auch keine Rede davon sein, daß hierbei aus dem Arbeiter Lei 
stungen ausgepreßt werden sollen. Bisher ist in der deutschen 
Volkswirtschaft diese die Leistungen erhöhende Arbeitsfreudigkeit 
nicht ausgenutzt worden. Im patriarchalischen Verhältnis wirkte
	        

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Gleichberechtigung von Kapital Und Arbeit. Verlag von Hans Robert Engelmann, 1921.
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