Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

Monograph

Identifikator:
1014334349
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-41140
Document type:
Monograph
Author:
Piechottka, Erwin
Title:
Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Hans Robert Engelmann
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (64 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Die Steueraktie
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
  • Title page
  • Die deutsche Wirtschaft am Scheidewege
  • Die Arbeit als Werteinlage
  • Der Sozialindividualismus in der Wirtschaft
  • Die Kapitalisierung der Arbeit
  • Die Arbeitsaktie
  • Der Arbeiter als Mitunternehmer
  • Ausführungsmöglichkeiten
  • Die Beteiligungssysteme
  • Unter dem Druck der Reparationen
  • Die Steueraktie
  • Entstaatlichung von Post und Eisenbahn
  • Ausblick

Full text

s'-V- ‘"ü 
— 53 — 
fließenden direkten Steuern werden kann und werden muß. Ich 
will gleich vorwegnehmen, daß es sich bei der Durchführung der 
Steueraktie nicht um eine Beteiligung des Reiches an den Betrieben 
als neue Steuer handelt, sondern mehr um eine Umschichtung der 
ohnehin vorhandenen und ohnehin hinzukommenden Steuern in 
einer neuen wesentlich vereinfachten Erhebungsform. 
In erster Linie gründet sich das Recht des Reiches auf eine Be 
teiligung und Mitwirkung im Produktionsprozeß auf das unbe 
streitbare Recht der Allgemeinheit, die Einzelglieder zusammen 
zufassen und miteinander zu gegenseitiger Ergänzung zu verbinden. 
Naturgemäß haben sich bisher bereits die Wirtschaftsbetriebe 
eines jeden Landes aufeinander eingestellt gehabt, so entstand 
der Zusammenhang, den man mit dem Begriff Volkswirtschaft 
zusammenfaßte. Angebot und Nachfrage, die normalen Regu 
latoren im Wirtschaftsleben, regelten die Produktion, darüber 
hinaus hat aber seit jeher der Staat einen zusammenfassenden 
und zusammenhaltenden Einfluß ausgeübt. Immer weiter hat 
sich dann die regulierende Macht des Staates entwickelt, ungesund 
gesteigert in der Organisation der Kriegswirtschaft, besonders 
gefahrvoll durch die Organisation vom grünen Tisch ohne ein enges 
Zusammengehörigkeitsgefühl mit dem Wirtschaftskörper. Das 
mußte in eine schwere Hemmung ausarten und so kam von selbst 
die Sprengung der Fesseln, der Zusammenbruch der staatlichen 
Zwangswirtschaft. Etwas anderes ist es aber mit der volkswirt 
schaftlichen Zusammenfassung, die in jedem Fall notwendig ist, 
und die auch tatsächlich aus innerer Naturnotwendigkeit heraus 
besteht. Die größtmögliche Sparsamkeit in der Verwendung der 
volkswirtschaftlichen Kräfte zwingt dazu, daß die Allgemeinheit 
ein Interesse hat, alle Wirtschaftsglieder in einen Rahmen 
zu spannen, Reibungen untereinander auszugleichen und die 
Energieen in eine Richtung zum gemeinsamen Wohle zu bringen. 
Aus dieser unverstandenen Notwendigkeit heraus erklären sich 
alle die Strömungen zur Überführung der gesamten Wirtschaft 
in staatliche Organisation, erklären sich alle Sozialisierungsten 
denzen, die gerade deshalb nicht überwunden worden sind und 
ein so zähes Leben haben, weil ein richtiger Gedanke der notwen 
digen staatlichen Überorganisation in ihnen steckt. Nur die 
Richtung der Ausführung ist falsch, denn um eine staatliche Über 
organisation zu schaffen, ist es absolut nicht notwendig, die ge 
samte Wirtschaft in den Staatsbetrieb zu überführen; im Gegen 
teil würde dem Staat aus diesem Danaergeschenk selbst das größte
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Gleichberechtigung von Kapital Und Arbeit. Verlag von Hans Robert Engelmann, 1921.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.