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Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin

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Bibliographic data

fullscreen: Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin

Monograph

Identifikator:
101440830X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-67861
Document type:
Monograph
Title:
Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Druck von W. & S. Loewenthal
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (25 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Eine scharfe Sonderung zwischen Arbeiterwohngemeinde und Betriebsgemeinde im Sinne des § 53 KAG. besteht in Groß Berlin nicht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin
  • Title page
  • I. Allgemeines
  • II. Ein Ausgleich zwischen Gemeinden ist grundsätzlich für unzulässig zu erachten. Nur Steuerverteilung kann gefordert werden
  • III. Ein sogenannter Steuerausgleich zwischen zwei Gemeinden widerspricht dem obersten Grundsatz der Selbstverwaltung
  • IV. Der "wirtschaftliche Zusammenhang" mehrerer benachbarter Gemeinden bildet keinen Titel zu einem besonderen Ausgleich
  • V. Eine scharfe Sonderung zwischen Arbeiterwohngemeinde und Betriebsgemeinde im Sinne des § 53 KAG. besteht in Groß Berlin nicht
  • VI. Der Vergleich der "Leistungsfähigkeit "
  • VII. Die steuerliche Belastung der Vorortbewohner überschreitet nicht die normalen Grenzen
  • VIII. Die Höhe der Volksschullasten berechtigt keinesfalls zum Ausgleich

Full text

13 
T. Gme Mrle SonSecung Mischen ArdeiterwotingemeinSe 
unil VetcjedsgemeinSe im Sirme Ses 8 53 MG. belteht 
in Gcoh Berlin nicht. 
Es ist bereits oben Seite 6 erwahnt, dah die Petition der Vor- 
orte sich aus die Eigenart der Verteilung der Bevolkerung in Groh-Berlin 
stlitzt, die angeblich darin besteht, dah sich der wirtschastlich einheitliche 
Komplex von Groh-Berlin in Arbeiterwohngemeinden, in Be - 
t r i e b s' gemeinden und in R e n t n e r gemeinden teilen lasse. 
Wenn man selbst grundsatzlich das Prinzip des § 53 (Steuer- 
verteilung zwischen Betriebs- und Wohngemeinden im Gewande des Steuer- 
ausgleichs) billigen wollte, fehlt es in Groh-Berlin doch vollig an einer 
Voraussetzung, die fur einen solchen Ausgleich sprechen konnte. Die Petition 
operiert mit den blohen Angaben liber die relative Hohe der Zahl der 
Arbeiter, wobei noch nicht feststeht, ob die von ihr aus der Berufszahlung 
errechneten Zahlen ein richtiges Bild geben. Es fehlt aber jede Zahlen- 
angabe darliber, wo die Arbeiter arbeiten. Fiir die Anslihrung 
der Petition, die nordlichen und ostlichen Vororte (das im Sliden ge- 
legene Neukolln rechnet sich stets auch dazu) seien eigentliche Arbeiter- 
wohnsitzgemeinden, fehlt es an jeder Begrtindung in der statistischen Denk- 
schrift. In den Schullastenprozessen gegen Berlin haben die klagenden 
Vororte zwar versucht, den Standpunkt, dah Berlin Betriebs- nnd 
die klagenden Vororte W o h n s i tz gemeinden seien, durchzufechten. Dah 
dieser Standpunkt aber unrichtig ist, hat Berlin fur die friiheren Jahr- 
gange der Prozesse schon mit umfangreichem Beweismaterial dargetan. 
Es kann von den Vororten fedenfalls nicht geleugnet 
iverden, dah von ihrer Eigenschaft als typischer Ar- 
beiterwohnsitzgemeinde jetzt keine Rede mehr sein 
k a n n. Es handelt sich bei allen Gemeinden, die liber einen 
allzugrohen ZuKug von Arbeitern klagen, um typische Betriebs gemeinden. 
Soweit hier und da die Entwicklung selbst noch nicht vollendet ist, wiirde 
es doch, da es sich um die Beurteilung eines gesetzgeberischen Bor- 
habens handelt, genugen, dah eine solche Entwicklung in naher Aussicht 
steht. 
Die Statistik beweist es, dah nicht nur die Entwicklung der ostlichen^ 
Vororte in industrieller Beziehung mit der Stadt Berlin gleichen Schritt 
halt, sondern ihr vorauseilt. 
Die gewerbliche Entwicklung der Vororte zeigt alle 
Merkmale eines schnellen Fortschritts. 
Zum zahlenmahigen Belege dafur find wir auf die Angaben liber 
die Pflichtmitglieder der Krankenkassen angewiesen, da jahrliche Erhebungen 
liber die .Gesamtheit der gewerblichen Betriebe nicht vorgenommen werden. 
Die letzte Betriebszahlung sand bekanntlich im Juni 1907 statt, fie kann 
daher fiir den vorliegenden Zweck nicht in Frage kommen. Bei den ex- 
wahnten Zahlen der Krankenkassen aber ist in Betracht zu ziehen, dah 
schon durch die Entwicklung der Bevolkerung ein Mehr von Hilfspersonen 
im Kleinhandel und Handwerk erfordert wird, so dah die eigentliche in- 
dustrielle Entwicklung in diesen Zahlen nicht vollig klar zum Ausdruck 
kommt. Jmmerhin aber wird geschlossen werden konnen, dah eine Steigerung 
der Gesamtzahl der Beschaftigten nach gleichem oder annahernd gleichem' 
Berhaltnis, wie es die Entwicklung der Bevolkerung ausweist, cine ent- 
sprechende Steigerung auch des industriellen Beschaftigungsgrades nach 
sich gezogen haben muhte. 
' Wcihrend, wie aus der Tabelle Anhang II d hervorgeht, die Zahl 
der versicherungspflichtigen Krankenkassenmitglieder im Zeitraum von 1904 
bis 1912 in Berlin um 32,i hCt. zunahm, stellt sich — soweit uns vergleichs- 
fahige Angaben vorliegen — die Steigerung in Schoneberg auf 44,s, 
in Pankow auf 63,7, in Lichtenberg 73,s, in Weihensee 78,s, in Neu 
kolln 86,i, in Reinickendorf 146,o. 
Auch der Beschaftigungsgrad ist unter den im ganzen an dieser 
Stelle behandelten Gemeinden liber das Bevolkerungsverhaltnis hinaus 
angestiegen, auher in Charlottenburg und Schoneberg auch in Weihensee 
sowie in Reinickendorf und Tempelhof. 
Wenn sich fur Neukolln ein mahiges Zurlickbleiben der Zunahme 
des Beschaftigungsgrades gegen die der Bevolkerung ergibt, so kann das 
angesichts der hier so lebhaften Bevolkerungsentwicklung nicht gerade iibcr- 
raschen, der industrielle Beschaftigungsgrad braucht mit einer so liberaus 
starten.Zunahmetendenz der Bevolkerung nicht gleichen Schritt zu halten 
und kann doch an sich in hochst beachtenswertem Aufstiege begriffen sein. 
Wenn daher die ostlichen Vororte immer wieder mit der Behaup- 
tung kommen, fie seien ausschliehlich Arbeiter - W o h n gemeinden, so kann 
dies als widerlegt gelten. Neukolln kann hier mit eigenen Waffen ge- 
schlagen werden. Sagt es doch selbst in seiner schon oben S. 9 er- 
wahnten Petition vom 2. Marz 1911: 
„Ein weitercr in dem gesetzlichen Begrifs der Betriebsge- 
meindc beruhender Mangel besteht darin, dah in den Groh-Berliner 
Verhaltnissen der Arbeiterwohnsitzgemeinde niemals eine einzelne Be- 
triebsgemeinde, etwa Berlin, gegenlibersteht, sondern dah an den 
Mehrausgaben mehrere Betriebsgemeinden beteiligt find. In dem 
Berhaltnis, in dem die Fabrikbetriebe aus Berlin in die Vororte 
verlegt oder dortselbst neu begrlindet werden und andererseits die 
Verkehrsverhaltnisse von der Arbeiterwohnsitzgemeinde aus verbessert
	        

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Money. King, 1929.
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