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Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin

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Bibliographic data

fullscreen: Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin

Monograph

Identifikator:
101440830X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-67861
Document type:
Monograph
Title:
Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Druck von W. & S. Loewenthal
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (25 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VII. Die steuerliche Belastung der Vorortbewohner überschreitet nicht die normalen Grenzen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin
  • Title page
  • I. Allgemeines
  • II. Ein Ausgleich zwischen Gemeinden ist grundsätzlich für unzulässig zu erachten. Nur Steuerverteilung kann gefordert werden
  • III. Ein sogenannter Steuerausgleich zwischen zwei Gemeinden widerspricht dem obersten Grundsatz der Selbstverwaltung
  • IV. Der "wirtschaftliche Zusammenhang" mehrerer benachbarter Gemeinden bildet keinen Titel zu einem besonderen Ausgleich
  • V. Eine scharfe Sonderung zwischen Arbeiterwohngemeinde und Betriebsgemeinde im Sinne des § 53 KAG. besteht in Groß Berlin nicht
  • VI. Der Vergleich der "Leistungsfähigkeit "
  • VII. Die steuerliche Belastung der Vorortbewohner überschreitet nicht die normalen Grenzen
  • VIII. Die Höhe der Volksschullasten berechtigt keinesfalls zum Ausgleich

Full text

20 
Lebens, die kleine Gast- und Schankwirtschast u. a. m. — entwickelt sich in 
Orten mit vorzugsweise industrieller Bevolkerung besonders gut. Es lebt von 
den Arbeitern, entsteht um der Arbeiter willen und kann die Last der Steuern, 
die das Betreiben ihres Gewerbes mit sich bringt, gut ertragen. Wenn etwa ^ 
der Kleinhandel mit Lebensmitteln in Betracht gezogen wird, so gestaltet er 
sich in den Orten und in den Gegenden mit zahlreicher Arbeiterbevolkerung, 
wie der Augenschein zeigt, sicherlich giinstiger, als in den Vororten mit ^ 
zahlungskraftiger Bevolkerung, die ihren Bedarf vielfach in den komfortablen 
Geschasten der City deckt, zumal bei dem heutigen Automobilverkehr be- ^ 
kanntlich die Versendung gekaufter Waren, selbst von Kleinigkeiten keine 
Schwierigkeiten macht. Dazu kommt aber, dah die Kleinhandel- und Klein- 
gewerbetreibenden in den sogenannten armeren Vororten, ohne dah ihr 
Einkommen hinter dem der Erwerbstatigen der gleichen Klasse in den anderen 
Gegenden Groh-Berlins zurucktritt, noch dadurch einen Vorteil haben, dah 
die Mieten in den armeren Vororten geringer find, als in sogenannten 
Vorzugsorten. Was aber die groheren Jndustrien betrifft, so finden fie aus 
dem Boden der Vororte billigeres Baugelande, so dah die Ersparnis daran 
eine steuerliche Mehrbelastung mindestens deckt. 
Es soll ohne weiteres zugegeben werden, dah diese Ausfuhrungen nicht 
fur alls Jndnstrievororte Berlins und namentlich fur die nicht zutrifft, die 
in ihrer industriellen Entwicklung noch nicht genugend vorgeschritten find. 
Darauf kann es aber auch nicht ankommen. Die Notlage einiger Gemeinden 
und selbst die einmal unterstellte Leistungsunfahigkeit einiger kleinerer, noch halb 
landlicher Gemeinden, kann fiir diese vielleicht eine Gleich- 
stellung mit anderen ar men Gemeinden Preuhens hin- 
sichtlich der Schullastenbeihilfen, niemals aber eine 
gegen Berlin und seine we st lichen Vororte gerichtete ^ 
gesetzgeberische Mahnahme zulassig machen. 
Jedensalls gibt es kein richtiges Bild, wenn zum Nachweise der Ueber- 
lastung die Schullasten lediglich in ein Prozentverhaltuis zu den Ein 
ks mm en steuern gesetzt werden. Legt man aber diese Berechnung 
zugrunde, so konnen zum Nachweise einer erheblichen Ungleichheit nicht lediglich 
die Berliner Vororte mit Berlin und miteinander verglichen werden. Werden 
andere gleichgeartete Jndustriestadte zur Vergleichung herangezogen, so ergibt 
sich, dah die starke Belastung der Einkommen st cner in it 
Schulla sten eine — wenn auch bedanerliche —, s o doch allgem eine 
E r s ch e i n n n g ist und kein Charakteristikum der industriellen Vororte. 
Die folgende Tabelle, die einmal die samtlichen an der srnheren Petition der 
Landgemeinden beteiligten Gemeinden und sodann einige Jndustriestadte, fur 
die die Zahlen feststellbar waren, enthalt, ergibt in Spalte 1 den Belastungs- 
satz der Einkommensteuer (wahrend in Spalte 2 die Schulkosten fur 1 Kind 
und in Spalte 3 die Einkommensteuer-Kopfquote enthalten ist). Es kann 
lediglich darauf Bezug genommen werden. 
I. 
G e m e i n d e 
Volksschul- 
lasten in pCt. 
der Gemeinde- 
einkommen- 
steuer 
Schulkosten 
fiir 
1 Kind 
Aus 100 pCt. 
reduzierte 
Gemeinde- 
einkommensteuer 
aus den Kopf 
der Bevolkerung 
1. Steglitz 
63,6 
126,27 
14,73 
2. Boxhagen-Rummelsburg . 
187,3 
98,34 
6,90 
3. Groh-Lichterfelde .... 
41,7 
97,71 
20,29 
4. Friedenau 
38,3 
113,83 
18,57 
5. Reinickendorf 
142,6 
92,34 
9,44 
6. Treptow 
70,8 
111,48 
15,74 
7. Nowawes 
129,4 
70,40 
8,48 
8. Oberschoneweide 
165,o 
103,52 
18,32 
9. Friedrichsfelde 
138,4 
94,92 
9,75 
10. Tegel 
109,7 
119,28 
13,31 
11. Zehlendorf 
34,5 
128,90 
29,06 
12. Mariendorf 
113,60 
96,57 
9,99 
13. Friedrichshagen 
129,7 
92,52 
9,42 
14. Britz 
188,50 
70,39 
7,10 
15. Adlershof 
241,i 
100,04 
6,63 
16. Wittenau 
119,2 
82,75 
12,09 
17. Velten 
166,40 
46,80 
7,98 
18. Zaborze 
115,95 
49,30 
9,99 
19. Bogutschutz-Zawodzie . . 
207,80 
39,30 
4,39 
20. Bismarckhutte 
196,9 
44,10 
4,55 
21. Rohberg 
348,9 
51,24 
3,77 
22. Langenbielau 
277,i 
37,20 
2,98 
23. Siemianowitz 
174,3 
33,00 
3,65 
24. Lipine 
107,2 
46,22 
9,89 
25. Altwasser 
301,s 
35,44 
3,27 
26. Schwientochlowitz .... 
710,9 
28,50 
0,85 
27. Laurahutte 
220,2 
45,92 
4,44 
28. Zalenze 
132,2 
36,18 
n 
7,34 
29. Biskupitz 
150,8 
19,85 
2,60
	        

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Denkschrift Über Die Berechtigung Eines Interkommunalen Lastenausgleichs in Wirtschaftlich Zusammenhängenden Gemeinden Insbesondere in Groß-Berlin. Druck von W. & S. Loewenthal, 1914.
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