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Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

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Bibliographic data

Object: Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

Monograph

Identifikator:
1014451132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-29111
Document type:
Monograph
Author:
Hauthal, Rudolf http://d-nb.info/gnd/116549769
Title:
Das Minenwesen in Argentinien
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Süd- und Mittel-Amerika-Verlag G.m.b.H.
Year of publication:
1912
Scope:
1 Online-Ressource (27 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande
  • Title page
  • Contents
  • 1. Allgemeine physiologische Betrachtungen
  • 2. Die Fleischversorgung von England
  • 3. Technische Hilfsmittel für die Einfuhr von überseeischem Fleisch
  • 4. Die Fleischversorgung der russischen Hauptstädte Moskau und St. Petersburg
  • 5. Die in Russland benutzten technischen Hilfsmittel
  • 6. Die Verwendung von Gefrierfleisch in Italien
  • 7. Erfahrungen über die Verwendung von Gefrierfleisch in der Schweiz
  • 8. Die technischen Hilfsmittel, welche in Deutschland für eine ev. Fleischeinfuhr zur Verfügung stehen
  • 9. Allgemeine Betrachtungen über die Gefrierfleischeinfuhr nach Deutschland
  • Title page
  • Contents
  • Heft. 3. Argentinische Hyphothekenbanken
  • Entwicklung des Ackerbaus und seiner Verarbeitungs-Industrien
  • Die Ausfuhr Argentiniens im Jahr 1912
  • Die Einfuhr Argentiniens im Jahr 1912
  • Verschiedenes
  • Gesetzte und Verordnungen
  • Heft. 4. Baumwollbau in Argentinien
  • Argentinisches Petroleum
  • Der Aussenhandel Argentiniens im I. Quartal 1913
  • Buenos Aires
  • Verteuerung der Lebenshaltung
  • Die Einwanderung im Jahr 1912
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 5. Argentinische Finanzen
  • Agrarfragen
  • Deutschlands Einfuhr nach Argentinien
  • Nordamerikanische Propaganda
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 6. Argentinische Eisenbahnen
  • Agrarpolitik
  • Argentinisches Petroleum
  • Der Aussenhandel Argentiniens im 1. Halbjahr 1913
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 7. 15. Oktober 1913. Argentinische Finanzen
  • Landwirtschaft
  • Die argentinische Zuckerindustrie. (Vergl. 3. Heft 1913.)
  • Argentinisches Petroleum. (Vergl. Heft 4 u. 6 1913.)
  • Schiffahrt und Häfen
  • Verschiedenes
  • Heft. 8. 25. November 1913. Die Lage der Argentinischen Gefrierfleischindustrie
  • Eisenbahnpolitik
  • Der Fortschritt Argentiniens
  • Schiffahrt
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen. Gesetz Nr. 9127, betreffend den obligatorischen Gebrauch der Telegraphie ohne Draht vom 25. September 1913
  • Contents

Full text

tertitorien beschränkt. Nun hat aber ein Syndikat, zusammengesetzt aus der Regie 
Generale de Chemins de Fer et.Travaux Publics von Frankreich und der Firma Ernesto 
Tornquist: & Cia:, sowie den Finanzleuten Portalis y Cia., der Regierung den Vor- 
schlag gemacht, zur Ausführung des Gesetzes Nr. 5559 auch die südlichen Staats- 
eisenbahnen weiter zu bauen, unter der Bedingung, nationale Bonds in Zahlung zu 
erhalten; die 6 Jahre nach Vollendung der Bahnbauten eingelöst werden sollen, wobei 
es. die Arbeit‘ in Übereinstimmung mit den Spezifikationen und Voranschlägen aus- 
führen will, Es liegt diesem Vorschlag die Idee zugrunde, daß, wenn die Bahnen in 
Tätigkeit sind, die Regierung die Ländereien, durch welche die Bahnen führen, unter 
besseren Bedingungen verkaufen kann, und dann auch die Eisenbahnen leichter zurück- 
erwerben, nach einem vorher zu bestimmenden Preise, ohne deswegen jetzt zu Anleihen. 
schreiten zu müssen, Dieses Projekt ist der Kammer vorgelegt und auch von der Presse 
günstig beurteilt worden. 
Um der Regierung eine solche Maßnahme zu erleichtern, hat der schon oft ge- 
nannte National-Deputierte Dr. Emilio Frers einen Gesetzentwurf der Kammer unter- 
breitet, wodurch die durch Gesetz 5559 autorisierten Nationalbahnen einer oder 
mehreren Unternehmungen unter bestimmten Bedingungen zur Fertigstellung und Aus- 
beutung übergeben werden dürfen. Ein ähnliches, noch weiter gehendes Projekt, das 
alle anderen Projekte in eines zusammenfaßt, ist von Mendez Casariego, anscheinend 
einem Direktor der‘ Argentine Railway Company, ebenfalls der Kammer vorgelegt und 
den: Kommissionsmitgliedern für Bauten und Landwirtschaft zur Begutachtung über- 
geben. worden. 
Ein drittes ähnliches Gesetzprojekt wurde auch von Herrn Etcheverry den ent- 
sprechenden Kommissionen der Deputiertenkammer zur Annahme überreicht. Es ist aber 
wahrscheinlich, daß die Regierung autorisiert wird, durch Unternehmer, aber für Rech- 
nung des Staates, die Staatsbahnen in beschränkter Ausdehnung weiter zu bauen, wozu 
sie auch zur Bezahlung zu Herausgabe von Goldtiteln ermächtigt werden dürfte. 
Die Argentine Railway Company hat sich bekanntlich am 12. Juli endgültig 
konstituiert und ihre Statuten veröffentlicht, ebenso auch ihr Kapital auf 15 Millionen $ 
Gold in 6% igen Vorzugsaktien und auf 30 Millionen $ Gold in gewöhnlichen Aktien 
festgesetzt: Zum Direktorium gehören u. a. F. W. Barrow, Persival Farquhar, 
AH, A, Knox-Little, Maurice Bauwens, Raymond Beaugey, B. H. Binder, Paul Briere, 
E. Chancy, L. de Laselve, C. F, Mendl, M. A, Rodriguez, Naylor Smith und Sir Wm. C. 
van Horne. In Argentinien ist der gesetzliche Vertreter M. A. Rodriguez, der auch 
gleichzeitig Präsident der Ortskommission ist, deren Direktoren Ricardo Fernandez 
und Alberto‘ Mendez Casariego sind. Als Syndikus figuriert Dr. Manuel A. Montes 
de Oca. Zum Generalverwalter wurde H. G, Cabrett, zum Hauptbuchhalter 
G. F. Sotham und zum Ingenieur F. Lavis bestellt. 
‚Dieser Compagnie mit den schon früher bekannt gegebenen Linien ist auch die 
Leitung der fusionierten Central Cördobabahn-Gruppe unterstellt worden, die aus 
der Central C6rdoba-, Cördoba- und Rosario- und Buenos Aires Extension - Bahn 
besteht. Diese Compagnie kontrolliert somit schon ein sehr beachtenswertes Svstem 
der argentinischen Bahnen, 
: Wir sehen aber von Geschäftsberichten der einzelnen Bahnen dieses Systems 
vorläufig ab. Ein anderes gewaltiges System bilden die Eisenbahnen des Südens und 
Westens, deren Fusion vom Senat im vorigen Monat Dezember angenommen wurde, 
und die unter dem Namen Ferrocarril del Sur y del Oeste Limitada eine Gesell- 
schaft bilden, die zusammen einen Kapitalsbetrag an emittierten Aktien und Debentures 
voh nicht weniger als 67000 000 £ repräsentiert und ihren Aktionären für die Zukunft 
unzweifelhaft größere Vorteile bringen wird, was sich auch bereits in starkem Steigen 
54
	        

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Der Wirtschaftskrieg. Verlag der Niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer, 1915.
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