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Bibliographic data

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Monograph

Identifikator:
1014959020
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-24331
Document type:
Monograph
Author:
Krüger, Hans
Title:
Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag der Beiträge zur Kriegswirtschaft Reimar Hobbing (Sonder-Konto)
Year of publication:
1917
Scope:
1 Online-Ressource (133 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Schlachtvieh- und Fleischpreise. Feststellung des angemessenen Spannungsverhältnisses zwischen Vieh- und Fleischpreis / von Oberamtstierarzt Dr. Mayer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Entwicklung der Viehbestände während des Krieges und die hierauf bezüglichen behördlichen Maßnahmen / von Kgl. Bayerischem Tierzuchtinspektor Dr. Niklas
  • II. Gründung und Organisation der Reichsfleischstelle / von Geh. Regierungsrat von Schlieben
  • III. Die Bewirtschaftung von Vieh und Fleisch durch die Reichsfleischstelle / von Geh. Regierungsrat Prof. Dr. von Ostertag, Kgl. Württembergischem Oberamtmann Scholl, Kgl. Bayerischem Tierzuchtinspektor Dr. Niklas
  • IV. Die Bewirtschaftung und Verbrauchsregelung für Vieh und Fleisch im Kommunalverbande / von Stadtrat Dr. Hans Krüger, Dresden, Mitglied des Vorstandes des Kriegsernährungsamtes
  • V. Schlachtvieh- und Fleischpreise. Feststellung des angemessenen Spannungsverhältnisses zwischen Vieh- und Fleischpreis / von Oberamtstierarzt Dr. Mayer

Full text

106 
Der Unternehmerlohn soll eine angemessene Entschädigung für 
die Arbeit des Geschäftsinhabers und der im Geschäfte mittätigen 
Familienmitglieder und sonstiger Hilfskräfte bieten. Nach der 
Bundesratsvcrordnung gegen übermäßige Preissteigerung vom 
23. Juli 1915 dürfen die durch den Krieg geschaffenen besonderen 
Verhältnisse keine wesentliche Steigerung des Unternehmerlohnes 
verursachen. Verteuerung der Lebenshaltung und Verringerung des 
Umsatzes dürfen also nicht durch eine Erhöhung des Reingewinns 
ausgeglichen werden. Vor deni Kriege hatte der Fleischer am Pfund 
Fleisch 10 bis 13 Hs Rohgewinn. In der Kriegszeit muß wegen 
der Erhöhung der Unkosten ein entsprechend höherer Kleinhandels 
zuschlag bewilligt werden. Für die Versorgungsperioden, in denen 
eine Wochenkopsmenge von 250 g zur Ausgabe gelangt, sind unter 
mittleren Verhältnissen neben dem angegebenen Satz für 
Schwund- und Hauverlust, der vom Warmgewicht zu berechnen ist, 
und den Zusuhrkosten, soweit sie nicht schon in den Gestehungspreis 
eingerechnet sind, 24 Hs am Pfund Fleisch als Rohverdienst zuzu 
billigen. In der Versorgungsperiode April/August 1917 mit einem 
Wochenkopssatze von 500 g kann bei abgehangenem Fleisch eine 
Vergütung für Zufuhrkosten, Schwund und Hauverlust wegfallen, 
weil der vorübergehende doppelte Umsatz in einem Geschäfte keine 
doppelten Geschäftsunkosten verursacht. Es erscheint also in diesem 
Falle lediglich ein Rohgewinnzuschlag von 24 Hs am Pfund Fleisch 
angemessen. 
g) Berechnung des Kleinvcrkaufspreises des 
Fleisches und der Spannung zwischen 
Vieh - und Fleischpreis. 
Der Kleinverkausspreis des Fleisches berechnet sich aus dem 
Gestehungspreise des Schlachtgewichts und dem Rohgewinnzuschlag. 
Der Gestehungspreis seinerseits wird ermittelt nach der Formel: 
Gestehungspreis ^ Lebendgewichlspreis -0 Unkosten — Nebenausbente 
des Schlachtgewichls — Schlachtgewicht — Schwund- und Hauverlust. 
Wo eine zentrale Schlachtung und Verteilung des Fleisches statt 
findet, sind sowohl die Ankaufspreise der einzelnen Tiere als auch ihre 
Lebend- und Schlachtgewichte und die voni Erwerbe des Tieres bis 
zur Abgabe des Fleisches an den Ladenschlächter entstehenden Unkosten 
zahlenmäßig festzustellen. Aus dem Unterschied zwischen der Summe 
der Lebendgewichte und der Summe der Schlachtgewichte läßt sich
	        

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Der Wirtschaftsbetrieb Als Betrieb (Arbeit). Verlag von Julius Springer, 1936.
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