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Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Bibliographic data

fullscreen: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

Monograph

Identifikator:
1015100317
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-25989
Document type:
Monograph
Author:
Mayer, Eduard Wilhelm http://d-nb.info/gnd/117542768
Title:
Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1916
Scope:
1 Online-Ressource (XIII, 124 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Der von Schön verwaltete Landesunterstützungsfonds 1824-1835
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Kriegsschäden und Entschädigungen in den Jahren 1806-15. Das Retablissement und die Reformgesetze 1807-11
  • Erstes Kapitel. Der Retablissementsfonds in der Hand der Stände. 1816-1823
  • Zweites Kapitel. Der von Schön verwaltete Landesunterstützungsfonds 1824-1835
  • Drittes Kapitel. Schöns Bauernpolitik
  • Schluß
  • Namensregister

Full text

43 
aber Hai er sich später zu konservativeren Ansichten bekannt. Er hat 
es schon 1815, wie wir hörten, als eine Ungerechtigkeit bezeichnet, daß der 
Gutsbesitzer, der infolge des Krieges in Not geraten sei, von Haus und 
Hof getrieben werde, um dem Kapitalisten zu seinem Gelde zu verhelfen. 
Damals hielt er den „sogenannten Staatswirten, die da sagten, es sei gleich 
gültig, ob A oder B ein Landgut besitze" — wohlgemerkt, er hatte selbst zu 
diesen sogenannten Staatswirten gehört — entgegen, daß ein zu rascher 
Besitzwechsel den Grund und Boden zur unsichersten Kapitalsanlage mache 
und alle „Nationalität" vernichte, d. h. den Stand der Grundbesitzer auf 
löse. Andererseits hat er aber — zumal aus dem anders gearteten West- 
Preußischen Boden — daran festgehalten, daß „der Hilflose nicht zum Nach- 
teil des Ganzen hingehalten werden dürfe"^). Er klärte seine Ansichten 
schließlich dahin, daß es staatswirtschaftlich gleichgültig, ja sogar vor 
teilhaft sein könne, wenn A ohne Betriebskapital sein Eigentum an B mit 
Betriebskapital abtreten müsse. Aber politisch sei jede allgemeine 
Beränderung des Grundbesitzes bedenklich und mache deshalb den 
Zutritt des Staats erforderlich»). Die Gefahr eines völligen Umsturzes 
der sozialen Verhältnisse hat er in seinen ersten Berichten aus Ostpreußen 
1824/25 sehr lebhaft geschildert und es als seine oberste Aufgabe bezeichnet, 
„das drohende Unglück einer bedeutenden Umkehrung des 
Grundbesitzes zu mildern"») und auf die „Erhaltung des wich 
tigsten Stammes der Nation"*) Bedacht zu nehmen. Es handelt sich 
hier nicht um gelegentliche Äußerungen, sondern um ein wesentliches Stück 
des Programms, mit dem Schön nach Ostpreußen gegangen ist. 
Er hat später gesagt, die Landschaft sei ein „Hanptbeförderungs- 
mittel dieser Umkehrung des Grundeigentums" gewesen, insofern sie, um 
ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen, Sequestrationen und Verkäufe veran 
lassen mußte; deshalb habe er ihr Zuschüsse zur Zinszahlung erwirkt, um 
sie für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen sicherzustellen. Nun sind freilich 
gerade unter Schön die meisten landschaftlichen Subhastationen erfolgt. 
Gutsbesitzer sorgen . .., so müssen wir alle Opiate vermeiden und die Krankheit selbst 
loyal angreifen. Dies tut der Gedanke: das Geschäft selbst abzulösen." 
*) An Bülow 14. Dez. 1816 Geh. St. A. XIV, Sectio 3 Nr. 2. 
2 ) An v. Oldenburg-Beisleiden 23. Jan. 1823. Königsberg St. A. O. P. t 
Nr. 15. — Aus den Papieren 111, 78. — Die Unterscheidung von „staatswirtschaftlich" 
und „politisch" Zweckmäßigem findet sich schon im JB. v. 12. Aug. 1807 (Aus den 
Papieren 11, 103). 
a ) Schön an Schuckmann und Lottum 24. Mai 1824. Geh. St. A. 89 6 XXI 
Preußen Gen. 2 vot. 1. 
4 ) Schön an das Staatsministerium 26. Febr. 1823. Königsberg St. A. O. P. 
V Nr. 10. Ähnliche Äußerungen kehren oft wieder in Schöns Korrespondenz aus 
dieser Zeit. Vgl. das Gutachten v. 19. März 1824; Beilage Nr. 11.
	        

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Das Retablissement Ost- Und Westpreußens Unter Der Mitwirkung Und Leitung Theodors von Schön. Verlag von Gustav Fischer, 1916.
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