Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Geburtenrückgang u. Sozialreform

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Geburtenrückgang u. Sozialreform

Monograph

Identifikator:
1015153682
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-160573
Document type:
Monograph
Author:
Hitze, Franz http://d-nb.info/gnd/118705288
Title:
Geburtenrückgang u. Sozialreform
Place of publication:
M.-Gladbach
Publisher:
Volksvereins-Verl.
Year of publication:
1922
Scope:
244 S
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Geburtenrückgang u. Sozialreform
  • Title page
  • Contents

Full text

D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 218 
Sällen, namentlich bei Neinern Summen, ift die Einfachheit und Billigkeit 
der Verwaltung die Gauptjadhe, Die Familienftiftung in beiden Formen 
{t auch der befte Weg für die Junggejellen und Kinderlofen, ihr Vermögen 
der Familie zugute Iommen zu laffen. Aer auch jeder umfichtige Bater 
würde gewiß gern einen Teil feines Vermögen3 diefem Fonds über- 
weifen, damit er denjenigen Kindern oder Enkeln zugute kommt, die 3. 3. 
infolge des Todes oder der Erwerbsunfähigkeit des Ernährer? oder auch 
azuß Unlaß des weitern Studiums eines Kindes njw, zuerft oder zUmeift 
in Bedrängnis kommen. Heute gibt’? keine zwedmäßige Form, um das zu 
ermöglichen. Und doch ift das Bedürfnis dringend, zumal wenn die Eltern 
früh {terben, wo nod) gar nicht zu überfehen ift, wie die Zukunft der 
Rinder fich geftaltet, 
Nehmen wir als Beifpiel den Fall: Ein Kind ift Iungenkrank, oder es ift in der 
zeiftigen Entwidlung zurüdgeblieben, oder ein Sohn oder eine Tochter bereiten dur 
ihre Lebensführung den Eltern [Hiweren Kummer, weshalb fie mit dem Mflichtteil 
abgefunden werden; die Eltern würden aber gern eine Summe zu weiterer Hilje 
jür den Fall längerer Erkrankung bzw, moralilder Befferung bereitftellen, Aber 
zug abgefehen von diefen befondern Fällen, wird man e& gewiß als berechtigt an- 
erfennen, daß neben dem Prinzip der Gfeidhberechtigung der Kinder aud) das Maß 
{hrer Bedürftigfeit (im weitern Sinne) bei dem Tejtament DBerücfichtigung findet. 
Wenn 3. 3. ein Kind ins KMofter eintritt, dann find Eltern und Kinder meiftens 
lehrt bald darüber einig, daß diefes im Tejtament weniger erhält als die Sefhwifter 
— nicht ettva weil fie e& weniger [Hähen oder lieben, fondern weil es Ion durch die 
Orbensgemeinfchaft vor Not gefhügt ei. Nun kann aber doch aucd) bei den übrigen 
Befcdhwiftern die Bedürftigkeit fehr verfhieden fein, und dabei wird au & 
beren Kinderzahl eine große Nolle {pielen. Diefe 1äßt fich 
ıber beim Tode der Eltern meiften? nodh nicht überfehen. Sollte nun den Eltern 
atcht wenrigitens ber Weg freigemacht werden, einen Teil ihrer Hinterlaffenfhaft 
aleichfam als Refervefonds zu Hinterlaffen zur Verwendung je nad) Zahl der fommenden 
Entel? Dazu bedarf es eines zwijdHenzeitlihen Vermögensträgers, und. das könnte 
ie „Samilienftiftung“ fein. Natürlich müßte die Hamilienftiftung auch bei der Aus- 
zeftaltung der ErbjHhaftsjteuer njw. eine entfpredende Berückfichtigung finden. 
Auch die Zerfplitterung des Bermögens beim Tode der 
Eltern Iarn für die Aufrechterhaltung der Unternehmung, aus der die Dar 
milie bisher gelebt Hat, verhängnisvoll werden. Die Iapitalitarten Samilien 
helfen fich in der Form der „Sefelljchaft mit befdhränkter Haftung“. Sollte 
lich nicht eine ähnliche leichtere gefjebgeberifdhe Korm — etwa unter DBeauf- 
ichtigung des Amtsgerichts — auch für Neinere Unternehmungen {Ohaffen 
laffen? Auch hier fpielt die Beftenerung enticheidend mit. Wenn 3. B. 
bei Aktiengefelljhaften oder SGefellfchaften mit bejdhränkter Haftung zunächtt 
da8 Einfommen oder der Gewinn der SGefjellihaft als foldjer, dann aber 
aud) noch die Dividende des GefellidhHafter8 {teuerlich Lelaftet wird, fo ift 
eine foldje Doppelbefteuerung bei Familiengefellidhaften jedenfall? eine 
ungerecktfertigte Härte. Bei allen diefen Organifationen und Einrich- 
hungen bürfen nicht die Formaljuriften das entiheidende Wort Führen,
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Geburtenrückgang U. Sozialreform. Volksvereins-Verl., 1922.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.