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Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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Bibliographic data

fullscreen: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Monograph

Identifikator:
1016238525
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-55274
Document type:
Monograph
Title:
Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Otto Liebmann
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 548 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919
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  • Contents

Full text

Ausführungsbestiminmigen, Muster 3. 
467 
sellschaft diese Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen oder Schatzanweisungen 
infolge einer Zeichnung von Kriegsanleihe erhalten hat oder die Zeichnung für eine 
Erbengemeinschaft erfolgt ist, an der Sie beteiligt waren. Das gleiche gilt ferner 
dann, wenn Sie von einer Genossenschaft als deren Mitglied die Schuldverschreibungen, 
Schuldbuchforderungen oder Schatzanweisungen käuflich erworben haben, sofern Sie 
die Mitgliedschaft vor dem 16. August 1919 erlangt haben, der dafür entrichtete Er 
werbspreis nicht den Betrag Ihres am 1. Oktober 1919 vorhandenen Guthabens 
überstiegen und die Genossenschaft die Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen 
und Schatzanweisungen infolge einer Zeichnung erworben hat. 
Sind Zinsen für einen nach dem 30. September 1919 liegenden Zeitraum bereits 
erhoben, so vermindert sich der Annahmewert um diesen Zinsenbetrag. Werden 
Wertpapiere mit Zinsen für einen vor dem 1. Oktober 1919 liegenden Zeitraum 
übergeben oder werden Schuldbuchfordeningen mit Zinsen für einen vor dem 1. Okto 
ber 1919 liegenden Zeitraum auf das Konto der Reichskasse übertragen, so erhöht 
sich der Annahmewert um diese Zinsen. Wer bei Entrichtung der Kriegsabgabe 
Schuldverschreibungen oder Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen 
Reichs hingeben will, hat die Stücke nebst den dazugehörigen Zinsscheinen und Zins- 
erneuerungsscheinen d ') mit dem 
Ersuchen um Festsetzung des Annahmewerts der Wertpapiere und um Zustellung 
einer Bescheinigung über die eingelieferten Stücke zu übersenden. Wer die Kriegs 
abgabe durch Schuldbuchforderungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs ent 
richten will, hat bei der Reichsschuldenverwaltung l Schuldbuch) in Berlin sw 68 
einen Antrag auf Übertragung seiner Schuldbuchforderung oder eines entsprechenden 
auf volle hundert Mark lautenden Teiles derselben auf das Konto der Reichskasse 
für Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachse zu stellen. Von einer Beglaubigung 
der Unterschrift sieht die Reichsschuldeuverwaltung ab. Vordrucke zu 
den Anträgen an die Annahmestellen und die Reichsschuldenverwaltung 
werden dem Abgabepflichtigen kostenfrei verabfolgt. Die Kriegsanleihen 
können nur in Zahlung gegeben werden, wenn der Betrag der zu entrichtenden 
Kriegsabgabe den Slnnahmewert der Stücke oder Buchfordcrungen erreicht oder über 
steigt. Eine bare Herauszahlung auf hingegebene Kriegsanleihen findet nicht statt. 
Die Zahlung der Kriegsabgabe hat, soweit nicht bargeldlose Zahlung vorgezogen 
wird, unter Vorlegung des Kriegsabgabebescheids oder durch Porto- und gebühren 
freie Zusendung oder durch Übergabe der Bescheinigungen der Annahmestellen für 
Wertpapiere über eingelieferte Stücke der Kriegsailleihen oder der Reichsschulden 
verwaltung über Übertragung von Schuldbuchforderungen auf das Konto der Reichs 
kasse zu erfolgen. Abgabebeträge, die nach Fälligkeit der einzelnen Raten gezahlt 
werden, sind, soweit die Zahlungen nicht durch Bescheinigungen der Annahmestelle 
für Wertpapiere oder der Reichsschuldenverwaltung über hingegebene Kriegsanleihen 
beglichen werden, vom Tage der Fälligkeit ab mit fünf vom Hundert zu verzinsen. 
Die Zinsen sind mit der Abgabe an die Hebestelle abzuliefern. Für die durch die 
Hingabe von Kriegsanleihen beglichenen Beträge ist die Verzinsung bereits im An 
nahmewert enthalten. Bei Zahlung in barem Gelde vor Ablauf der festgesetzten 
Zahlungsfristen werden sechs vom Hundert Zwischenzinsen abgezogen. 
Gegen den Kriegsabgabebescheid ist der Einspruch binnen einem Monat zulässig. 
Der Einspruch ist bei dem Finanzamt schriftlich oder zu Protokoll anzubringen. 
Durch die Einlegung des Einspruchs wird die Zahlung des fälligen Teilbetrags 
nicht aufgehalten. 
(Unters cfjrift.) 
Die Festsetzung des Vermögens und des Vermögenszuwachses weicht von den 
Angaben der Steuererkläning in folgenden Punkten ab: 
’) Bezeichnung der in Betracht kommenden Annahmestellen. 
30*
	        

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Kommentar Zum Gesetz Über Eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs Und Zum Gesetz Über Eine Außerordentliche Kriegsabgabe Für Das Rechnungsjahr 1919 Vom 10. September 1919. Verlag von Otto Liebmann, 1920.
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