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Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Bibliographic data

Object: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Monograph

Identifikator:
1016238525
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-55274
Document type:
Monograph
Title:
Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Otto Liebmann
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 548 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. — Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. — Handel
  • Dritter Teil. — Industrie
  • Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. — Verkehrswesen
  • Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Autorenverzeichnis
  • Index

Full text

6. Das Rheinisch-Westfälische Rohcisensyndikat. 
117 
flüssigen Transportkosten, indem sie jedem Betrieb sein natürliches Absatzgebiet über 
weisen. Allein als Kehrseite der Medaille bleibt bei den Kartellen immer die Gefahr 
einer monopolistischen Preispolitik bestehen. Ist auch das Monopol der Kartelle kein 
rechtliches, sondern nur ein tatsächliches und ist es weiter kein absolutes, sondern nur 
ein beschränktes, so können sie doch innerhalb der ihnen gezogenen Grenzen die Preise 
so festsetzen, daß sie höher sind, als sie bei völlig freier Konkurrenz sich stellen würden. 
Nicht mit Anrecht hat man daher von einem Kartellaufschlag auf die Preise gesprochen. 
Den Nachteil hiervon haben nicht nur die Konsumenten, sondern vor allem auch die 
Gewerbe zu tragen, welche die Produkte der kartellierten Industrien weiter verarbeiten. 
Infolge der hohen Preise, die sic für ihre Rohstoffe bezahlen müssen, geht unter Am 
ständen nicht nur ihr inländischer, sondern vor allem auch ihr ausländischer Absatz zurück. 
Mit diesen Gefahren der Kartellbildung muß man ruhig rechnen, auch wenn man in 
den Kartellen eine notwendige und berechtigte Stufe der großindustriellen Organisation 
sieht. Denn es ist unklug, wie sich einmal der höchste Gerichtshof der Vereinigten 
Staaten in einem Arteil über den Petroleumtrust ausgedrückt hat, es ist unklug, der 
menschlichen Begierde da zu trauen, wo ihr Gelegenheit geboten ist, sich auf Kosten 
anderer breit zu machen. Darum wird der Staat in Zukunft der industriellen Kartell 
bewegung wohl nicht mit verschränkten Armen zusehen können, sondern er wird in irgend 
einer Weise regelnd und bestimmend in das Kartellwesen eingreifen müssen. Denn 
„eine Vereinigung, welche einen ganzen Zweig des nationalen Wirtschaftslebens mono 
polistisch beherrscht, welche durch ihr Bestehen den obersten Grundsatz unseres seitherigen 
Wirtschaftsrechts tatsächlich aufhebt, ist aus der Sphäre des Privaten herausgetreten 
und steht im Bereich des öffentlichen Interesses" (Bücher). Es liegt hier eine historische 
Parallele nahe. Auch die Zünfte der Handwerker, die Kartelle des Mittelalters, sind 
wohl zunächst, wenigstens in ihrer die ganze Produktion der Genossen regelnden Tätigkeit, 
als freiwillige Vereinigungen entstanden. Allein sehr bald schon sah sich die Obrigkeit 
der Städte veranlaßt, in die Autonomie der Zünfte einzugreifen, ihre Ordnungen von 
der Genehmigung der Behörde abhängig zu machen und ihr Gebaren einer beständigen 
Aussicht zu unterwerfen. Genau so wird früher oder später die Autonomie, welche die 
Kartelle heute genießen, durch staatliche Eingriffe im Interesse der Gesamtheit ein 
geschränkt werden müssen. Die gesetzliche Regelung des Kactellwesens ist eine der 
wichtigsten, aber auch eine der schwierigsten Ausgaben, welche die wirtschaftliche Ent 
wickelung des 19. Jahrhunderts dem Gesetzgeber des 20. gestellt hat. 
6. Das Rheinisch-Westfälische Roheisensyndikat. 
Von Henry Voelcker. 
voelcker, Bericht über das Kartellwesen in der inländischen Eisenindustrie. 3n: Kontra, 
diktorische Verhandlungen über deutsche Kartelle, kjeft 5. Berlin, Franz Siemenroth, t?o^. 
s. 25—27, 
Die Bestrebungen zur Verbandsbildung in der rheinisch-westfälischen Kochofen- 
industrie lassen sich bis in das Jahr 1873 zurückverfolgen. In diesem Jahre wurde 
ein statistischer Verband gegründet, dessen Mitglieder sich verpflichteten, monatlich einem 
Vertrauensmann die Produktion der verschiedenen Roheisensorten, ihren Absatz, Selbst 
verbrauch und ihre Vorräte anzugeben. Die Angaben wurden zusammengestellt und 
jedem Mitgliede summarisch mitgeteilt. Im Jahre 1879 vereinigten sich die Gießerei-
	        

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Das Problem Der Wirtschaftsdemokratie. Industrie-Verl., 1929.
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