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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

B. IV. Abschnitt. Das Prinzip der Steuerprogression. 
293 
17. Untersuchen wir das historische Auftreten der progressiven 
Besteuerung, so beobachten wir, daß wir derselben schon in frühen 
Perioden der Geschichte begegnen. Nach der Steuergesetzgebung 
Solons wurde in der ersten Klasse das ganze Vermögen besteuert, 
in der zweiten B / 6 , in der dritten 6 / g , die vierte war steuerfrei. In 
Florenz wurden bei der decima scalata 14 Stufen unterschieden. 
Im Jahre 1446 betrug der niedrigste Steuerfuß 8 Prozent, der 
höchste 50 Prozent. Guicciardinis Angabe gemäß benutzten die 
Medicäer diesen hohen Steuerfuß, um ihre Feinde zugrunde zu richten. 
In England wurde in den Jahren 1435 und 1450 eine Einkommen 
steuer ausgeworfen, welche bei den kleineren Einkommen 2 1 / 2 , bei 
den großen 10 Prozent betrug. In Genf wurde im Jahre 1690 
ein progressiver Steuerfuß eingeführt. Eine sächsische Einkommen 
steuer vom Jahre 1742 hob von den kleinsten Einkommen 1 Prozent 
ein, von den größten 8 Prozent. In Österreich wurde im Jahre 
I 1799 eine Einkommensteuer mit 23 Stufen ausgeworfen, welche von 
2 1 l 2 —20 Prozent stiegen. Die zweite Klasse der in Österreich im 
Jahre 1850 eingeführten Einkommensteuer hatte eine Progression 
von 1—10 Prozent. In England wurde die Progression durch die 
Customs and Inland Revenue Act 1890, 53 Vict. et. 8 auch auf 
die Haussteuer angewandt; jene Häuser, deren jährlicher voller 
Nutzwert weniger als 20 Pfund beträgt, sind steuerfrei, jene deren 
Ertrag 20—40 Pfund beträgt, zahlen eine Steuer von 2 d, bei Ge 
schäftslokalitäten 3 d, Privathäuser von 40—60 Pfund Ertrag zahlen 
4 resp. 6, bei einem Ertrag von über 60 Pfund 6 resp. 9 d. Auch 
die in Preußen im Jahre 1812 eingeführte Einkommensteuer besaß 
mehrere Stufen, ebenso die später eingeführte klassifizierte Ein 
kommensteuer. 
18. Die Einrichtung des progressiven Steuerfußes weist ver 
schiedene Formen auf. Die einfachste Form besteht darin, daß 
mehrere Einkommensklassen aufgestellt werden, deren Höhe gemäß 
der Steuerfuß systematisch erhöht wird. Bei diesem System ist ein 
zweifaches Vorgehen möglich. Nach dem einen Vorgehen wird der 
höhere Steuerfuß immer auf das ganze Einkommen angewandt. 
Heißt es z. B., der Steuerfuß beträgt bis 1000 Mark 1 Prozent, 
von 1000—2000 Mark 2 Prozent, so wird bei Einkommen von über 
2000 Mark das ganze Einkommen mit 2 Prozent besteuert, die 
Steuer beträgt also bis 2000 Mark 40 Mark. Es ist aber auch ein 
anderes Vorgehen in Anwendung gekommen, wobei der höhere 
Steuerschlüssel nur auf jenen Teil des Einkommens angewandt wird, 
für den der höhere Steuerschlüssel eingestellt wird; im obigen Bei 
spiel würde also von einem Einkommen von 2000 Mark das erste
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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