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Der deutsche Zollverein

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Bibliographic data

fullscreen: Der deutsche Zollverein

Monograph

Identifikator:
101832478X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-67910
Document type:
Monograph
Author:
Sturmhoefel, Konrad http://d-nb.info/gnd/143384627
Title:
Der deutsche Zollverein
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag für Sprach- und Handelswissenschaft (S. Simon)
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (85 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Der Anschluß Hessens. Der mitteldeutsche Verein. Anschluß des württembergisch-bayrischen Zollvereins. Der große Zollverein
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

254 
4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
das Einkommen belasten, während die Einkommensteuer tatsächlich 
das Vermögen belasten kann, sofern sie das Vermögen angreift. 
Held hinwieder meint, man könnte alle Steuern Vermögenssteuern 
nennen, da jede Steuer aus jenem Fond genommen wird, der schon 
in das Vermögen des Einzelnen eingetreten ist. Auch der Begriff 
der direkten und indirekten Steuer fängt immer mehr an Verwirrung 
zu schaffen. Die meisten Finanzschriftsteller halten vom Stand 
punkte des Steuersystems den Unterschied von direkten und in 
direkten Steuern für den wichtigsten und auch im praktischen Leben 
wird hierauf das größte Gewicht gelegt. Dagegen hält Eheberg 
diese Unterscheidung für entbehrlich; auch Schall verwirft sie, 
desgleichen nimmt Lotz gegen sie Stellung. Nach Schall sind die 
indirekten Steuern Vermögenssteuern. Adams dagegen verwirft mit 
nicht geringer Rabulistik die Bezeichnung indirekte Steuern, denn 
die sogenannte Verzehrungssteuer ist entweder eine Kriteriumsteuer 
oder eine Erwerbssteuer. Dagegen ist jede Steuer in jenem Sinne 
Verzehrungssteuer, daß sie auf die Verzehrung zurückwirkt. Auch 
Vocke verwirft die Bezeichnung indirekte Steuer, denn die Steuer 
kann ihrer Natur und ihrem Begriffe nach nur direkte Steuer sein, 
da sie nur auf die Person Bezug haben kann; die indirekte Steuer 
ist bloß ein Zuschlag (Aufschlag) zum Preise der Güter. 
2. Wir gehen nun zur näheren Prüfung der verschiedenen 
Arten von Steuersystemen über: a) mit Bezug auf die Steuerquellen 
geht Smith bei der Einteilung von Steuern davon aus, daß jede 
Steuer entweder die Grundrente oder den Kapitalzins oder den 
Arbeitslohn belastet. Diese Einteilung haben seine Nachfolger lange 
Zeit festgehalten, im allgemeinen die englischen Finanzschriftsteller; 
endlich sahen auch sie ein, daß überdies die Steuern noch nach 
anderen Gesichtspunkten gruppiert werden müssen. Darum ver 
lassen auch die Engländer bereits diese theoretisch einfache und 
richtige, praktisch aber undurchführbare Einteilung. Es kann näm 
lich nicht außer acht gelassen werden, daß sich die Steuern im 
Grunde auf Personen beziehen, diese aber beziehen ihr Einkommen 
zum großen Teil aus verschiedenen, in ihrem Resultat nicht zu 
trennenden Quellen, ferner, daß es für einzelne Steuern sehr charak 
teristisch ist, auf welche Gegenstände sie gelegt werden. 1 ) In vielen 
Fällen ist es unmöglich bei gewissen Gegenständen die einzelnen 
Einkommensquellen streng zu unterscheiden. Bastable sucht eine 
entsprechendere Einteilung. Er geht davon aus, daß wenn Smith 
auch theoretisch Recht hätte, so ergibt sich doch ein großer Unter- 
*) Bastable, Finance, 8. 260.
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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