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Kapitalismus und Sozialismus

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Bibliographic data

fullscreen: Kapitalismus und Sozialismus

Monograph

Identifikator:
1019428651
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56798
Document type:
Monograph
Author:
Eckstein, Gustav http://d-nb.info/gnd/101214995
Title:
Kapitalismus und Sozialismus
Place of publication:
Wien
Publisher:
Verlag der Wiener Volksbuchhandlung
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (120 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Kapitalismus und Sozialismus
  • Title page
  • Contents

Full text

62 
Mumenmachen lernt, auch am Sonntag ins Geschäft kommen musien. Von 
außen war an dem Geschäft nichts zu sehen. Die Mädchen muhten durch die 
Hintertür gehen, damit man nichts bemerkt. Aber tote mern Vater das 
erfuhr daß das arme Mädel auch noch am Sonntag m die Schwttzbude 
kriechen mußte, da machte er die Anzeige, und am nächsten Sonntag kam dre 
Volizei und schickte die Mädels nach Hause und dte Metstertn mußte Strafe 
bezahlen. Da siehst du doch, Wilhelm, daß die Gesetze für uns wtchttg sind 
und auf die Gesetzgeberei kann man doch nur eintotrken, wenn man Poltttk 
„Wenn aber die Gesetze gar so wichtig sind," wandte nun Wilhelm 
wieder ein, „dann weiß ich wieder nicht,'wozu die Gewerkschaften sind. Dann 
läßt sich doch alles durch Gesetze regeln." l 
„Das ist schon deshalb nicht richtig," ekwiderte tch, „Werl das Gesetz 
nur allgemeine Vorschriften erlassen kann. Die Verhältmsfe sind aber fast tn 
sedem Betrieb verschieden. Das Gesetz kann deshalb nur anordnen, wav 
überall durchführbar ist, die Gewerkschaft kann aber oft darüber htnaus 
m einzelnen Betrieben noch viel mehr durchsetzen. Dann t,t es auch meist 
ungeheuer schwierig, ein neues Gesetz durchzubrmgen, wahrend es oft den 
Gewerkschaften, wenigstens auf einzelnen Gebteten, Mel letchter gelingt 
selbst das durchzusetzen, was das Gesetz bewirken sollte. Endlich aber erlangt 
Gesetz gerade erst durch die Wirksamkeit der Gewerkschaften lerne volle 
Geltung: denn die wachen am sorg-fältigsten über seiner Ausführung. So 
ergänzen sich die Tätigkeit der Gewerkschaften und die der Gesetzgebung 
in der wirksamsten Weise." , . 0 , „1 
„Gibt es denn überhaupt gesetzliche Bestimmungen über den Lohn^ 
fragte Karl. „ , „ 
„Ueber die Art der Auszahlung und Aehnliches bestimmt das Gesetz, 
entaegnete ich: „aber über die Höhe des Lohnes sagt es gar nichts, und oo-j 
ist auch schwer möglich, da die Verhältnisse zu verschiedenartig sind. Dtt 
gesetzlichen Bestimmungen beziehen sich meist auf die Arbeitszeit, besonders 
von Frauen und jugendlichen Arbeitern, also gerade dem Teile der Arbeiter 
schaft, der sich am schwersten durch eigene Organisation schützen kann. 
„Also ist da eine Art Arbeitsteilung," meinte Karl. „Die Gesetz 
gebung übernimmt das zur Erledigung, was die Gewerkschaften nicht machen 
können und umgekehrt." 
„Leider stimmt das nicht ganz," erwiderte ich, „denn es bleibt noch W 
viel übrig, was die Gewerkschaften nicht leisten können, wofür aber auch 
keine Gesetze bestehen. Immerhin aber ergänzen sich, wie ich schon vorhin 
sagte, die Gewerkschaften und die Gesetzgebung in wirksamer Weise, besoii- 
ders in der Bestimmung der Arbeitszeit, und die ist für den Arbeiter fast 
noch wichtiger als die Festsetzung des Lohnes." 
Die Arbeitszeit. 
„Das ist aber doch eine Uebertreibung," meinte Karl, „wenn du sagst, 
daß die Bestimmung der Arbeitszeit für den Arbeiter fast noch wichtiger 
ist als die Festsetzung des Lohnes. Gewiß ist es für mich sehr wichtig, 
wie lange ich am Tage arbeite, wann ich Feierabend machen kann; aber ohne
	        

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Die Hansestädte Und Die Kontinentalsperre. Verlag von Duncker & Humblot, 1913.
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