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Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

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Bibliographic data

fullscreen: Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

Monograph

Identifikator:
1020603151
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-62754
Document type:
Monograph
Author:
Strutz, Georg http://d-nb.info/gnd/117677558
Title:
Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz
Edition:
Zweite durchgesehene und ergänzte Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Industrieverlag Spaeth & Linde, Fachbuchhandlung für Steuerliteratur
Year of publication:
1924
Scope:
1 Online-Ressource (65 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
3. Der Vorgang des preußischen Einkommenssteuergesetzes im Landtag
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz
  • Title page
  • Contents
  • 1. Ausgangspunkt und Kern des Problems
  • 2. Umgestaltung des § 13 I 1b EinkSTG. durch die Novelle vom 24. März 1921
  • 3. Der Vorgang des preußischen Einkommenssteuergesetzes im Landtag
  • 4. Die Rechtsprechung des preußischen Oberverwaltungsgerichts
  • 5. Unklarheiten bei Beratung der Reichseinkommenssteuer in der Nationalversammlung
  • 6. Das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 19. Oktober 1922
  • 7. Wirtschaftliche Bedeutung der Absetzungen für Abnutzung
  • 8. Stehen Absetzungen vom Zeitwert nach § 13 I 1 b im Widerspruch mit § 33a, § 13 I 1 b 2 Halbsatz oder § 33 b?
  • 9. Sind die Absetzungen nach dem Jahresanfangs=, end= oder =mittelwerte zu bemessen?
  • 10. Fiskalische Erwägungen
  • 11. Benachteiligung von Land= und Forstwirtschaft und Gewerbe durch Absetzungen nach § 13 EinkSTG. nach dem Zeitwert?

Full text

Der Vorgang des prenß. EinkStG. im Landtag. 19 
gesprochen hatte, jedoch anerkannt war, „daß der Antrag an 
sich mit den im Kommunalsteuernotgesetz getroffenen Bestim 
mungen sich in Einklang befand", auch vom Finanzminister 
erklärt war, daß das EinkStG. „in diesem Punkte speziell 
bei den Bergwerken so zu handhaben sei, wie int Kommunal 
steuernotgesetz vorgeschrieben sei" (Komm.-Ber. S. 24). Das 
Kommunalsteuernotgesetz, mit seinem offiziellen Titel „Gesetz, 
betr. Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über 
Erhebung der auf das Einkommen gelegten direkten Kom 
munalabgaben", vom 27. Juli 1885 enthält die hier erwähnte 
Vorschrift des § 3 Abs. 2 dahin, daß bei der Gemeindebesteue 
rung des Einkommens von Bergbauunternehmungen „die der 
jährlichen Verringerung der Substanz entsprechenden Abschrei 
bungen zu den Ausgaben gerechnet werden". Wenn nun der 
Finanzminister die Aufnahme einer entsprechenden Vorschrift 
in das EinkStG. als entbehrliche Einzelheit bezeichnete, deren 
Fehlen ein gleiches Verfahren wie nach ihr nicht ausschließe, 
so war dies nur erklärlich, wenn er die Abschreibungen auf 
Substanzverlust als unter die „Absetzungen für Abnutzung" 
fallend ansah, die Absetzungen für Abnutzung von dem Ge 
sichtspunkt auffaßte, daß jede Abnutzung, möge sie in einer 
quantitativen Verminderung oder nur in einer qualitativen 
Verschlechterung bestehen, eine Substanzverzehrung darstelle, 
daß der Wert dieser so zur Erzielung des Einkommens — 
richtiger des Ertrags — verzehrten Substanz ebenso zu den 
Werbungskosten gehöre, wie der Wert der zu diesem Zwecke 
konsumierten Verbrauchsgegenstände und Arbeit, und daß 
Reinertrag erst vorhanden sei, wenn auch dieser Bestandteil 
der Werbungskosten aus dem Roherträge gedeckt sei. 
Das ist der Gedankengang, dem der Generalsteuerdirektor ’ ^ “ nD 
Burg hart bei der zweiten Lesung des Einkommensteuer- 
gesetzes im Plenum des Abgeordnetenhauses bei Bekämpfung Beg 
eines Antrags v. Siebe mann, statt „Absetzungen für Ab- Abgeordneten 
nutzung" zu sagen „die regelmäßigen jährlichen Ab schrei- Hauses 
düngen, welche einer angemessenen Berücksichtigung der 
Wertverminderung entsprechen", in folgenden Aus 
führungen (Sten.-Ber. S. 843) Ausdruck verlieh: Erklärung »es 
„Ein durchgreifender Unterschied, mit dem die Hand- E^neralsteuer- 
habung der Einkommensteuer zu rechnen hat und der direktors 
nicht gerade am leichtesten zu erledigen ist, ist der 
zwischen Einkommen und Vermögen, ist unter Umstän 
den sehr schwer aufrecht zu erhalten. Wertminde 
rungen bewegen sich auf dem Gebiete des 
Vermögens; es sind das Aenderungen, die in dem 
Vermögensstande eintreten, und deshalb spielen sie auch 
bei der Bilanz eine große Rolle, weil die Bilanz eigent 
lich nicht das Einkommen als Resultat liefert, sondern 
2*
	        

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Die Absetzungen Für Abnutzung Nach Dem Einkommensteuergesetz. Industrieverlag Spaeth & Linde, Fachbuchhandlung für Steuerliteratur, 1924.
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