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Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

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Bibliographic data

fullscreen: Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

Monograph

Identifikator:
1020603151
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-62754
Document type:
Monograph
Author:
Strutz, Georg http://d-nb.info/gnd/117677558
Title:
Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz
Edition:
Zweite durchgesehene und ergänzte Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Industrieverlag Spaeth & Linde, Fachbuchhandlung für Steuerliteratur
Year of publication:
1924
Scope:
1 Online-Ressource (65 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
4. Die Rechtsprechung des preußischen Oberverwaltungsgerichts
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz
  • Title page
  • Contents
  • 1. Ausgangspunkt und Kern des Problems
  • 2. Umgestaltung des § 13 I 1b EinkSTG. durch die Novelle vom 24. März 1921
  • 3. Der Vorgang des preußischen Einkommenssteuergesetzes im Landtag
  • 4. Die Rechtsprechung des preußischen Oberverwaltungsgerichts
  • 5. Unklarheiten bei Beratung der Reichseinkommenssteuer in der Nationalversammlung
  • 6. Das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 19. Oktober 1922
  • 7. Wirtschaftliche Bedeutung der Absetzungen für Abnutzung
  • 8. Stehen Absetzungen vom Zeitwert nach § 13 I 1 b im Widerspruch mit § 33a, § 13 I 1 b 2 Halbsatz oder § 33 b?
  • 9. Sind die Absetzungen nach dem Jahresanfangs=, end= oder =mittelwerte zu bemessen?
  • 10. Fiskalische Erwägungen
  • 11. Benachteiligung von Land= und Forstwirtschaft und Gewerbe durch Absetzungen nach § 13 EinkSTG. nach dem Zeitwert?

Full text

22 Die Rechtspr. des preuß. Oberverwaltungsgerichts. 
kan n. Denn der Wert einer Sache bestimmt sich im 
Verkehr nicht bloß nach dem augenblicklichen Grade 
ihrer Brauchbarkeit, sondern ebenso wesentlich nach der 
Dauer der Möglichkeit ihrer bestimmungsmäßigen Ver 
wendung. Line Maschine, die nach zehnjähriger Verwen 
dung im Betrieb völlig unbrauchbar wird und dann 
nur noch den Materialwert hat, wird bei einem Verkauf 
nach siebenjährigem Gebrauch nur wesentlich unter dem 
Anschaffungspreise veräußert werden können. 
Für den Steuerpflichtigen ist das wirtschaftliche Er 
gebnis in beiden vorbezeichneten Fällen ganz dasselbe. 
Bei der Vergleichung des Gesamtwertes seines.Stamm 
vermögens zu Beginn und am Schlüsse einer Wirt 
schaftsperiode ist dieses um den Betrag geringer, um 
welchen die zur Einkommenserzielung verwendeten Be 
standteile des Stammvermögens infolge ihrer Verwen 
dung innerhalb dieses Zeitraumes durch quantitative 
Verringerung oder durch qualitative Verschlechterung an 
Wert verloren haben. Ob nach dem ersten Jahre des 
Betriebes eine Sandgrube zum ursprünglichen Werte 
von 10 000 M. infolge der Ausbeutung des zehnten 
Teils des Sandlagers entsprechend minderwertig gewor 
den ist, oder ob eine Maschine zum Anschaffungspreise 
von ebenfalls 10 000 M. infolge ihres bestimmungs 
mäßigen Gebrauchs um ein Zehntel an Wert verloren 
hat, ist für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich von der 
selben Bedeutung; er hat in beiden Fällen durch die 
Verwendung tzon Bestandteilen des Stammvermögens 
zur Einkommenserzielung den Betrag von 1000 M. an 
seinem Stammvermögen eingebüßt. In wirtschaftlicher 
Beziehung kann ein Unterschied zwischen beiden Fällen 
demnach nicht anerkannt werden. 
Es besteht nun nirgends ein Zweifel ..., daß der 
Wert des zur Einkommenserzielung verbrauchten Tei 
les des Stammvermögens ebenso wie die eigentlichen 
Betriebskosten zu den Kosten der Produktion gehört 
und deshalb ebenso wie diese behufs Findung des 
Reineinkommens einer bestimmten Einkommensquelle 
von der Roheinnahme hieraus in Abzug gebracht wer 
den muß. Nach wirtschaftlichen Grundsätzen ist also 
unter dein Reineinkommen einer Einkommensquelle 
immer derjenige Betrag zu verstehen, welcher sich er 
gibt, nachdem von der gesamten Roheinnahme einer 
bestimmten Wirtschaftsperiode sowohl die Summe der 
während dieses Zeitraums tatsächlich entstandenen Be 
triebskosten als auch der volle Betrag, um welchen 
sich der Wert der zur Erzielung der Roheinnahme
	        

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Die Absetzungen Für Abnutzung Nach Dem Einkommensteuergesetz. Industrieverlag Spaeth & Linde, Fachbuchhandlung für Steuerliteratur, 1924.
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