Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

Monograph

Identifikator:
1020603151
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-62754
Document type:
Monograph
Author:
Strutz, Georg http://d-nb.info/gnd/117677558
Title:
Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz
Edition:
Zweite durchgesehene und ergänzte Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Industrieverlag Spaeth & Linde, Fachbuchhandlung für Steuerliteratur
Year of publication:
1924
Scope:
1 Online-Ressource (65 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
9. Sind die Absetzungen nach dem Jahresanfangs=, end= oder =mittelwerte zu bemessen?
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz
  • Title page
  • Contents
  • 1. Ausgangspunkt und Kern des Problems
  • 2. Umgestaltung des § 13 I 1b EinkSTG. durch die Novelle vom 24. März 1921
  • 3. Der Vorgang des preußischen Einkommenssteuergesetzes im Landtag
  • 4. Die Rechtsprechung des preußischen Oberverwaltungsgerichts
  • 5. Unklarheiten bei Beratung der Reichseinkommenssteuer in der Nationalversammlung
  • 6. Das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 19. Oktober 1922
  • 7. Wirtschaftliche Bedeutung der Absetzungen für Abnutzung
  • 8. Stehen Absetzungen vom Zeitwert nach § 13 I 1 b im Widerspruch mit § 33a, § 13 I 1 b 2 Halbsatz oder § 33 b?
  • 9. Sind die Absetzungen nach dem Jahresanfangs=, end= oder =mittelwerte zu bemessen?
  • 10. Fiskalische Erwägungen
  • 11. Benachteiligung von Land= und Forstwirtschaft und Gewerbe durch Absetzungen nach § 13 EinkSTG. nach dem Zeitwert?

Full text

Sind die Absetzungen nach dem Jahresanfangswerte usw.? 59 
Novelle vom 24. März 1921 mit dem § 59 a und das Geld 
eutwertungsgesetz mit dem neuen § 33 b LinkStG. bezweckte, 
was der Gesetzgeber also auf dem Wege des § 13 Abs. 1 Nr. 
1 b und des § 33 a nicht für erreichbar hielt, und was auch 
RFH. Bd. 4 S. 165 f. als außerhalb des Zweckes steuerfreier 
Wertberichtigungskonteu liegend bezeichnet hat. Gewiß ging 
§ 59 a noch weiter als eine Absetzung auf der Grundlage 
des Werts am Jahresschlüsse, weil er auch die noch späteren 
Lrsatzbeschaffungskosten sicherstellen wollte. Aber die Wege 
wären doch letzten Endes nur quantitativ verschieden gewesen. 
Wenn in jedem Jahre der Minderwert abgesetzt wird, den 
der Gegenstand am Ende des Jahres gegen den Wert hat, 
den er haben würde, wenn er während des Jahres nicht ab 
genutzt wäre, so führt das, vom Beschaffungsjahr an ständig 
fortgesetzt, auch zur Ansammlung der Erueuerungskosten. 
Andererseits ist es richtig, daß auch jede Absetzung nach 
dem Einstands- oder dem früheren Anschaffungswerte Mittel 
für künftige Ersatzbeschaffungen verfügbar macht insofern, als, 
wenn sie nicht aus dem Einkommen ausgesondert, sondern 
verbraucht würden, der Steuerpflichtige, wenn er später zur 
Ersatzbeschaffung genötigt ist, entsprechend weniger Mittel hier 
für zur Verfügung hätte. Aber dasselbe ist hinsichtlich jeder 
andern Rücklage aus dem Einkommen auch der Fall; unter 
welchem Namen eine Ersparnis gemacht wird, ist für ihre 
spätere Verwendbarkeit, soweit nicht die für § 13 LinkStG. 
ausscheidenden handelsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen, 
gleichgültig. 
Allerdings habe ich in der oben mitgeteilten Anmerkung^ Absetzungen 
in dem noch nicht erschienenen Lrgänzungsbande zu meiner nach 
Handausgabe des Einkommensteuergesetzes anerkannt, daß, wenn einem Jahres- 
sich der Wert, abgesehen von dem Einflüsse der Abnutzung, Mittelwert 
im Laufe des Jahres ändert, der Wertverzehr durch die Ab 
nutzung genau genommen sich auch nicht nach dem Anfangs 
werte, sondern nach dem Werte in jedem Augenblicke der Be 
nutzung richtet, und daß man daher, da eine Anpassung an den 
Wert in jedem Augenblicke der Benutzung praktisch undurch 
führbar ist, dem Wesen der Absetzung für Abnutzung am 
nächsten käme durch Absetzung von einem mittleren Jah 
reswerte. Ich habe dort aber auch schon darauf, hingewiesen, 
daß die Findung eines solchen mittleren Iahreswertes im 
Sinne eines Durchschnittswerts, der der Wirklichkeit entspräche, 
möglich wäre höchstens dann, wenn Wertentwicklung und 
Abnutzung während des ganzen Jahres wenigstens annä 
hernd gleichmäßig waren, also nicht in einer Zeit eines so 
schwankenden Geldwerts, wie in letzter Zeit. Aebrig bliebe 
daher nur das Ausgehen von einem Schätzungswerte, 
der nach Möglichkeit der Kurve der fortschreitenden Geldentwer-
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Absetzungen Für Abnutzung Nach Dem Einkommensteuergesetz. Industrieverlag Spaeth & Linde, Fachbuchhandlung für Steuerliteratur, 1924.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.